Beiträge von Catweazle

    Hallo Knut,


    eine Jurte ist in Deutschland keine gebräuchliche Unterkunft. Versuche doch mal dem Kind einen deutschen Namen zu geben, z.B. Zelt. Ich könnte mit vorstellen, dass einige Camper ihre Dauerunterkunft auf dem Campingplatz so versichert haben und dass es sowas gibt.


    Gruß
    Stefan

    Hallo Namenloser!


    Fliegende Bauten sind auf Deine Zelte nicht anzuwenden, siehe dazu auch den sehr ausführlichen Beitrag im Baurecht von Dietmar. Lese da´zu bitte §2 Deiner LBO und besorge Die in einer Bücherei einen gängigen Kommentar zu Deiner LBO. Dort kannst Du sehr gut nachlesen, was die OVG zu Deiner und sonstigen Konstruktionen sagen.


    Die LBO SH schreibt in §2 u.a. :
    " Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. "


    Der entscheidende Begriff ist hier "überwiegend ortsfest"! Sinn und Zweck der Bauordnung ist es, eine übermäßige Verdichtung von Baugrundstücken (GFZ) sowie "wildes Bauen" zu vermeiden. Deutschland sieht so aus, wie es aussieht, weil es dieses Ordnungsrecht gibt.


    Wenn Du mit Deinem Tun und Handeln diesem Zweck zuwider handelst, verstößt Du gegen die Bauordnung.
    Hierzu ein Beispiel: Selbst der Hähnchengrill, der jeden Dienstag beim Getränkemarkt steht, ist eine baul. Anlage und damit genehmigungspflichtig. Und das ist auch gut so, man bedenke zum einen den Brandschutz, zum anderen, wo sonst überall solche Wägen stehen würden. So gerne ich ab und zu ein Hähnchen esse (schäm) so wenig möchte ich den Geruch dauerhaft haben.


    Der Versuch mit irgendwelchen Konstrukten das Baurecht zu umgehen ist zum Scheitern verurteilt und schadet der Tiny House-Bewegung massiv in ihrem Ansehen.


    Gruß
    Stefan

    Ich möchte hier im Talk mal meine Überlegungen dar- und zur Diskussion stellen :)


    Ich bin 61 Jahre alt und gehe nächstes Jahr im Herbst in Ruhestand.


    Aufgrund familiärer Verwerfungen ;) ist es mir in meinem Berufsleben nicht gelungen Haus und Grund zu erwerben oder ein Aktienvermögen anzusparen.


    Derzeit wohne ich in Ingolstadt in einem relativ günstigen Reihenmittelhaus, welches mir allerdings auf Dauer zu groß und zu teuer und am falschen Platz (500m zur A9) ist.


    Da ich nach 17 Umzügen in meinem Berufsleben nicht wirklich räumlich gebunden bin, überlege ich, meinen Wohnsitz in einen dünner besiedelten Teil Deutschlands zu verlegen und mich dabei deutlich zu verkleinern. Momentan denke ich an die freie Republik Wendland ;)


    Über Laura Kampf aus Köln (YouTube) bin ich vor einigen Jahren auf die TinyHouse-Bewegung gestoßen und fand das für mich auf Anhieb passend.


    Mittlerweile habe ich meine Überlegungen dahingehend modifiziert, dass mein kleines Haus nicht zwingend mobil sein muss.
    Zum einen ist die Finanzierung für ein festes Haus günstiger und einfacher, zum anderen ist es glaube ich einfacher ein eigenes Grundstück zu finden, das dann bebaubar ist. Ich orientiere mich zur Zeit in Größe und Grundriss an einem Flying Space von Schwörer-Haus, das muss aber noch nicht das letzte Wort sein.


    Ich denke über ein Grundstück nach, auf dem mein Haus Platz findet, sowie ein "Gartenhaus" für meine Hobby-Tischler-Werkstatt (ich baue in meiner Freizeit Musikinstrumente). Sobald meine Frau, die derzeit im Harz lebt und arbeitet, in Ruhestand geht, soll ein zweites Tiny House dazu kommen.


    Für mich sind derzeit folgende Schritte "akut":
    1. Abstecken des Kreditrahmens
    2. Erforschen des Marktes - was kann ich mir leisten, was ist möglich
    3. parallel zu 2. Grundstückssuche
    4. ...


    Ich werde weiterberichten.


    Schwörerhaus schreibt gerade, dass das von mir angefragte Modul 130.000 € kostet, plus 20.000 für Planung und Nebenkosten, das sprengt definitiv meinen Rahmen. Ich habe aber auch Sabine L. mal nach ihren Kosten gefragt. für weitere Vorschläge bin ich jederzeit dankbar.



    Gruß
    Stefan

    @antiel2011
    Die Alternative wäre, mit Hilfe eines erfahrenen Architekten und einer Interessierten Gemeinde einen "vorhabenbezogenen Bebauungsplan" gem §12 BauGB aufzustellen.
    Braucht etwas Zeit ca. 1 Jahr und das Vorhaben sollte (muss nicht zwingend) in den Flächennutzungsplan passen.
    Dann muss dieses Gebiet erschlossen werden und schon kann's los gehen :)
    Gruß
    Stefan

    @haass Ich weiß ja nicht, wie das in Niedersachsen ist, aber in Bayern ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und bei Einhaltung aller Festsetzungen aus diesem möglich.


    Bereits eine Abweichung wie z.B. Dachform erfordert zwingend ein Baugenehmigungsverfahren und kann somit durchaus eine Voranfrage mit Sinn erfüllen.


    Im Fall von Sabine gab es nicht einmal einen BB-Plan. Ihr Weg und der bisherige Erfolg bestätigen den Weg über eine Voranfrage.


    Gruß
    Stefan

    Hallo und Grüß Gott aus der Mitte Bayerns!


    Ich bin Stefan und wechsle in 14 1/2 Monaten in die 3. Lebensphase ;)


    Ich bin Bauingenieur (mit kleiner Vorlageberechtigung :) ), bin stv. Schulleiter an einer Technikerschule und unterrichte dort u.a. Baurecht.


    Da mir Ingolstadt zu voll und zu laut ist und ich auch feststelle, dass mir z.B. Putzen nicht wirklich Spaß macht, ich aber andererseits in meinem gemieteten Reihenmittelhaus nur 30% der Wohnfläche wirklich nutze, überlege ich, mich sehr drastisch zu verkleinern. Da ich räumlich nicht gebunden bin, möchte ich in einen dünner besiedelten Landstrich - z.B. Wendland - umzuziehen.


    Die Idee eines Kleinen Hauses - mit oder ohne Räder - ist mir dabei sehr entgegenkommend und passt auch zu meinen Urlaubserfahrungen im Ferienhaus in Dänemark.


    Da mein finanzieller Spielraum begrenzt ist, wird es wohl eher ein festes Haus werden, da hier die Finanzierung (Bürge ist vorhanden) deutlich einfacher ist.


    Gruß
    und man sieht sich im Forum
    Stefan

    Das Ändern oder gar Erstellen eines Bebauungsplanes ist für uns normal sterbliche Endverbraucher nicht realisierbar. Es ist ein sehr aufwendiges Verfahren, das nicht unter 12 Monaten dauert und "parlamentarisch" (Gemeinderat) angestoßen und genehmigt werden muss.


    Aber alle Landesbauordnungen bieten die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes zu stellen. Jetzt ist es eine Frage von "Angebot & Nachfrage". In Ballungsräumen mit großer Nachfrage nach Wohnungen und Baugrundstücken (z.B. Rhein-Main) gibt es für die Bauaufsichtsbehörde keinen Anlass, so einem Antrag statt zu geben. In dünner besiedelten Gebieten (ich suche z.B. einen ruhigen Alterswohnsitz) sollt das jedoch viel einfacher möglich sein.


    Meines Erachtens könnte es von Vorteil sein, wenn die Bauvoranfrage ein Architekt stellt, der im Amt bekannt ist, das könnte die Kommunikation über das, was möglich ist erleichtern.


    PS.: da ich mich noch nicht vorgestellt habe - wird nachgeholt - hier eine Kurzvorstellung:
    Ich bin Stefan, wohne und arbeite derzeit noch in der Mitte Bayerns und unterrichte an einer Fachschule für Bautechnik u.a., das Fach Baurecht.
    In 15 Monaten bin ich am Ende meiner Lebensarbeitszeit angekommen und überlege, mir im Wendland eine kleines Haus (mit oder ohne Räder) zuzulegen.