Hallo Klaus,
es gibt hier nur zwei Möglichkeiten:
1. Die genehmigende Behörde erteilt die Genehmigung unter Auflagen, dann kämen die Auflagen von der Bauverwaltung.
2. Im Antrag auf Befreiung werden inhaltlich verknüpfte Maßnahmen zur Kompensation angeboten. Was das sein soll, (Kompensation von Verdichtung ?) müsst Ihr Euren Architekten bzw. Bauvorlageberechtigten fragen. Das Bauamt würde dann die Befreiung in Kombination mit den Kompensationsmaßnahmen genehmigen.
Ich würde vorsichtshalber auch eine Stellungnahme der Nachbarn einholen. Diese könnten berechtigte Einwände gegen eine zus. Verdichtung haben ...
Gruß
Stefan