Hallo Thomas,
es gibt TinyHäuser oder Wohnwagen. Sobald Du im TH wohnst nicht im Sinne von Camping, unterliegt das TH der LBO!!!!
Also außerhalb von genehmigten Campingplätzen IMMER!
Gruß
Stefan
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Thomas,
es gibt TinyHäuser oder Wohnwagen. Sobald Du im TH wohnst nicht im Sinne von Camping, unterliegt das TH der LBO!!!!
Also außerhalb von genehmigten Campingplätzen IMMER!
Gruß
Stefan
Welchen Sinn soll eine Standardisierung noch haben, wenn sie nur für ganz wenige Menschen zutrifft???
Den Bauvorlageberechtigten für den Bauantrag spart man sich auch nicht.
Nach einer Änderung brauch man auch wieder eine neue Statik usw.
Du träumst da von etwas, wovon sich der Großteil der Fertighaus-Industrie schon lange verabschiedet hat ...
Man kann Bauherren m.E. vor allem auf zwei Arten helfen:
1. Man erfindet eine neue kostengünstige Bauweise - da glaub ich nicht dran. Das geht evtl. mit günstigen, herkömmlich nicht nutzbaren Grundstücken.
2. Man bietet ein Rundum-Sorglos-Paket: Architekt-Statik-Energie-Ausschreibung/Vergabe alle Gewerke-Bauüberwachung.
Wer einmal versucht hat, das alles alleine unter einen Hut zu bekommen, und dann vielleicht auch noch mehr als 100 km vom Bauplatz/-ort entfernt wohnt, weiß, was ich meine ...
Gruß
Stefan
Schmeiß die ganzen Ebenen raus!
Ich bekomme Platzangst, wenn ich Dein Modell sehe.
Eein Hochbett am vorderen Ende, aber selbst das ist fraglich, ich bin jetzt 62 und möchte nicht nachts über eine Etage klettern/krabbeln, wenn ich mal wo hin muss. Viele potenzielle TH-Besitzer suchen sowas für das letzte Drittel ihres Lebens.
Ist meine ganz persönliche eigene Meinung, kann jeder so machen, wie er will.
Gruß
Stefan
Du fragst nach Meinungen?
Was mir gut gefällt, ist die Nutzung eines Tiefladers!
Dann hört es aber auch schon auf: Der verfügbare Raum ist m.E. total verplant und es gibt keinen cm² auf dem ich mich wohlfühlen würde.
Gruß
Stefan
Es besteht m.E. kein Bedarf an einer Vereinfachung.
1. Es gibt z.B. in Bayern bereits das vereinfachte Verfahren, wenn man im Geltungsbereich eines BB-Plans baut und alle Vorgaben des BB-Plans einhält.
2. Die größte Vereinfachung ist zwingend vorgeschrieben: Beauftragung einen Bauvorlageberechtigten.
2.a Die zweitgrößte Vereinfachung ist Aufklärung - wird in diesem Forum aktiv betrieben!
3. Die wenigsten kommen auf die Idee, ein Flugzeug zu bauen und damit zu fliegen, da sie ja schon einmal geflogen sind, warum glauben die Menschen, nur weil sie in einem Haus wohnen, können sie es auch bauen???
4. bestimmte Dinge lassen sich sicher typisieren, aber zum einen sind die statischen Vorgaben auf jedem Grundstück anders (Wind, Schnee, Boden) zum anderen sind die Vorgaben (LBO, BB-Plan, Gestaltungssatzung usw.) an jedem Ort unterschiedlich.
Ich finde auch den Hype um die Grundstückssuche übertrieben. Die Grundstückssuche ist in unserem Land GRUNDSÄTZLICH schwierig und für jeden Haustyp (EFH, MFH, Supermarkt, usw.) als Erstes zu erledigen. Diese wird beim TH durch nichts erschwert.
Gruß
Stefan
Hallo Ellis!
Habe ich, hast Du Dir schon mal die Preise angeschaut ![]()
Und das einzige Stück Holz in dem Haus liegt im Kamin, so Du denn einen einbaust ...
Gruß
Stefan
Hallo Ellis,
herzlich willkommen im Forum, viel Erfolg und Erkenntnisgewinn und: Du hast alles genau richtig gemacht!
Gruß
Stefan
Hallo Ga(briele)? - wir reden uns hier üblicherweise mit Vornamen an ![]()
Dein Landkreis braucht auch nicht begeistert sein.
Baurechtlich ist ein TH (fast) ein ganz normales Haus. Solange Du mit Deinem TH die Vorgaben, die für das Grundstück gelten einhältst, MUSS der Landkreis das auch genehmigen.
Lies Dir mal die Geschichte von Luna dazu durch.
Gruss
Stefan
Hallo Sabine-Melanie-Daniela? ![]()
Herzlich willkommen in unserem Forum und viel Erfolg bei der Suche nach Lösungen, Gleichgesinnten, Ideen usw.
Wir reden uns hier mit Vornamen an, ist einfach freundlicher und persönlicher.
Gruß
Stefan
Hallo Thorsten!
Du willst mit "Lego für TH-Bauer" ein Baurecht-kompatibles TH bauen????
Deine Post werden immer merkwürdiger ...
Die windige Bretterbude aus einem Deiner ersten Posts hat mich schon verwundert, aber Du bist offensichtlich noch steigerungsfähig
Gruß
Stefan
Hallo Alex,
auch von mir ein herzliches Willkommen und viel Erfolg bei Deinen Planungen.
Vielleicht liest Du zunächst einmal diesen Beitrag, er lenkt Deine Überlegungen in die richtigen Bahnen:
Ich für meinen teil würd nicht in einem hermetisch abgeschlossenen Stahlkäfig wohnen wollen ... aber jeder nach seinem Geschmack ![]()
Gruß
Stefan
Aber darin liegt doch trotzdem das Problem:
Wenn Du Dein TH in 7 Jahren wo auch immer aufstellen willst, benötigst Du eine Baugenehmigung und Dein TH muss die Bedingungen erfüllen, die dann und dort gelten - z.B. Energievorschriften, Dachform usw.
Auch in sog TH-Parks, von denen es bisher nicht allzu viele gibt, gelten Vorschriften ...
Gruß
Stefan
Hallo Petra,
Du liegst leider vollkommen falsch und bist gerade dabei, viel Geld in den Sand zu setzen!
Es gibt hier Menschen mit sehr viel Erfahrung, die wollen Dir gerade helfen, Du musst allerdings auch zuhören und Dir helfen lassen ...
Ein Pferde-Anhänger ist kein Aufenthaltsraum, ein TH sehr wohl.
Selbst wenn Du einen Wohnwagen auf Dein Grundstück stellst, um darin mehr als eine Nacht zu schlafen, benötigst Du eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung für einen Campingplatz.
Und wenn Du Dein TH umziehst, benötigst Du eine neue Baugenehmigung.
Bauanträge müssen von berechtigten Personen unterschrieben sein, das sind z.B. Architekten und Bauingenieure, in manchen Bundesländern auch Maurer- und Tischlermeister.
Vielleicht liest Du Dir mal im Ordner Rechtliches Dietmars Beitrag zum Thema TH und deutsches Baurecht durch ...
Gruß
Stefan
Hallo Tanja,
natürlich ist es schön einen Hersteller in der Hinterhand zuhaben, insbesondere in Zeiten explodierender Preise und knapper werdender Rohstoffe, ABER:
1. wie Du ja selber schreibst, benötigst Du erst ein Grundstück,
2. Solltest Du einen Kaufvertrag für ein TH nur unter der Voraussetzung der Baugenehmigung für eben dieses Haus auf diesem Grundstück unterschreiben.
Insbesondere die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann man auf Rädern (3,5 t) wohl kaum bis gar nicht erfüllen.
Gruß
und viel Erfolg bei Deinen Planungen
Stefan
Du kannst es nicht lösen, wenn Du den Bebauungsplan nebst diverser Satzungen des neuen Standort nicht und die Energiegesetzgebung des Umzugsjahres nicht kennst. Es sei denn Du ziehst in ein sog. Wochenendgebiet, also eine Art Campingplatz mit Wohnrecht - gibt es wohl in NRW vereinzelt
Gruß
Stefan
Hallo Nils Hans Konrad???? ![]()
(Wir reden uns hier gerne mit einem Namen an)
Für Deine evtl. Umzüge bitte ich Dich folgendes zu beachten:
Wenn Du Dein TH auf einem neuen Grundstück aufstellst, benötigst Du eine neue Baugenehmigung und Dein TH muss dann die zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort gültigen baul. Vorschriften (z.B. geänderte Energievorschriften, andere Dachform) einhalten.
Dieses Problem ist m.E. fast nicht zu lösen. In unserem kleinen Land gibt es ja nicht so ein Nomadentum wie z.B. in den USA, was natürlich auch andere Regeln hervorbringt.
Viel Erfolg bei deinem Vorhaben
Stefan
Dipl.-Ing. Bauingenieur,
pensionierter Fachlehrer Baurecht und Bauvertragsrecht