Beiträge von Catweazle

    Hallo Steffi,


    für Dein Vorhaben benötigst Du einen Bauantrag und eine Baugenehmigung!

    Für den Bauantrag benötigst Du einen Architekten oder einen Tischler-/Maurermeister, falls die in NRW vorlageberechtigt sind.


    Mit einer Gartenhütte kommst Du sicher nicht aus, da sie die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht erfüllen wird.


    Ob Dein Vorhaben auf Deinem Grundstück wie geplant überhaupt genehmigungsfähig ist, dazu können Dir hier im Forum einige (auch ich) eine erste Einschätzung geben, wenn ein Plan des Grundstücks und der Bebauungsplan zur Verfügung stehen.


    Gruß

    Stefan

    Hallo unbekannter! (Ein Name zur Anrede wäre nett)


    Du übersiehst noch mehr:


    Wenn Du das Grundstück kaufst, darfst Du es noch lange nicht erschließen lassen.


    Bauen im Aussenbereich ist nach Bundesbaugesetz schlicht und einfach i.d.R. verboten. Ausnahmen findest Du im Gesetz.


    Dieser Zeltplatz, den Du gesehen hast, ist entweder ein Schwarzbau, oder er hat über Flächennutzungsplan und ggf. Bebauungsplan eine entsprechende Widmung.


    Dein Vorhaben

    Mein Plan war es ein Grundstück in Außenlage zu kaufen, Waldrand oder ähnliches, und dort dann eine kleine Hütte reinzubauen wo man nen kleinen Raum mit Tisch

    ist schlicht und einfach nicht zulässig.


    Viele Antworten zu Deinen Fragen findest Du hier beantwortet:


    Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House


    Gruß
    Stefan

    Hallo Bea,
    ich will Dir nichts vermiesen, ich will Dich vor Schaden bewahren. Weißt Du wie viele TH-Besitzer ihr Haus wieder hergeben mussten, weil sie es nicht aufgestellt bekamen. Dafür ist es einfach zu teuer.


    Dieses Forum unterstützt TH-Interessenten beim LEGALEN Bau und "Betrieb" ihres Tiny Houses.


    Gruß
    Stefan

    Hallo Angelo,


    hier sehe ich grundsätzlich keine Möglichkeit.


    Wenn die zugehörige Stadt/Gemeinde für die Fläche einen Bebauungsplan erstellen sollte, wird sie diese Fläche sehr oft vorher erwerben (um Spekulationen zu reduzieren) und dann der Fläche die Widmung geben, die den Interessen der Gemeinde und nicht denen der Vorbesitzer entspricht.


    Alternativ könnte man natürlich auch als Besitzer versuchen einen "Vorhaben bezogenen Bebauungsplan" aufzustellen, aber das kostet, benötigt viel Zeit und geht auch nicht gegen den Willen der Gemeinde.


    Was steht denn zu dieser Fläche im Flächennutzungsplan?


    Dieser ist so eine Art "Absichtserklärung" der Gemeinde und bindet auch nur diese.


    Gruß
    Stefan

    Hallo Bea,
    herzlich willkommen im Forum und danke für Deine Vorstellung. Bei Dir "um die Ecke" (Wendland) gibt es ja auch noch bezahlbare Bau-Grundstücke.
    Lese bitte zunächst einmal diesen Beitrag, der erspart ggf. späteres böses Erwachen.
    Gruß
    Stefan

    Ja - so schreiben es die Gesetze vor:
    für einen Bauantrag benötigst Du einen Bauvorlageberechtigten gem. der für Deinen Wohnort zust. Landesbauordnung, d.H. einen Architekten oder ...
    Außerdem benötigst Du alle Unterlagen gem. BauVorlageVerordnung ...


    Ein TinyHouse ist ein Haus und benötigt alles, was ein Haus auch braucht.


    Gruß
    Stefan

    Hallo Megan,


    herzlich willkommen im Forum und meinen Respekt für Dein Ansinnen, dafür wünsche ich Dir viel Erfolg. Hoffentlich findest genügend geeignete Mitstreiter.


    Für mich wäre so ein Dorf nichts, ich wohne derzeit in einem Reihenhaus und muss ehrlich sagen, das sind mir hier viel zu viele Menschen, es stört mich jeden Tag mehr. Wenn ich in die von Dir präferierte Region ziehen würde, wünschte ich mir etwas mehr Raum und nicht Enge.


    Gut finde ich, dass Du in Erbbaurecht planst und nicht ein "Hire and fire-Projekt"


    Gruß
    Stefan

    Hallo Andy, herzlich willkommen im Form!


    Lies bitte zuerst einmal im Kapitel "Rechtliches" alles zum deutschen Baurecht.


    zweieinhalb Antworten vorab:


    1. 100 m² sind i.d.R zu wenig, du benötigst mind. 300 m² Bauland
    2. Wenn die Wärmedämmung nicht wintertauglich wäre, dürftest Du nicht bauen.


    Viel Erfolg beim Lesen und Planen
    Stefan

    So gehts auch:

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    Gruß
    Stefan

    Hallo Tom,


    1. Wenn Du damit versuchst, ein gesetz zu umgehen, ist der Versuch zum Scheitern verurteilt (Gott sei Dank, s.o.)


    2. Solltest Du ein Echtes Forschungsvorhaben haben, dann kannst Du damit Deinen Bauantrag begründen und bekommst ggf. eine temp. Baugenehmigung.


    Gruß
    Stefan


    PS.: Du bekommst hier keine Ratschlägefür das Umgehen von Gesetzen. Das kann sich der Betreiber des Forums und die Administratoren nicht erlauben, allerdings halten wir z.B. den §35 BauGB für ausgesprochen wichtig!!! (s.o.)

    Hallo Tom (oder Tim?)
    Das was Du vor hast ist rechtlich "Aufenthalt" und damit baurechtlich relevant. Du benötigst - auch bei nur kurzer Standzeit - eine Baugenehmigung unddie bekommst Du im Außenbereich nicht!!!


    Das ist auch gut so, stell Dir bitte mal vor, wie es in der wenigen, verbliebenen Natur aussähe, wenn das anders wäre ...


    Gruß
    Stefan

    Hallo Susanne,


    herzlich willkommen und viel Erfolg bei Deinen Überlegungen und Planungen


    solltest Du Fragen haben, immer her damit ... :)


    Gruß
    Stefan

    Nur eine kleine Ergänzung, damit man nicht suchen muss:
    GRZ 0,3 bedeutet, dass das Grundstück zu max. 30 % (0,3) mit allen Nebenflächen (s.o.) bebaut werden darf.
    GFZ 0,4 bedeutet, dass die Summe der Flächen in den max. 2 zul. Geschossen nicht größer als 40 % des Grundstücks sein darf.


    Also los, Architekt suchen und anfangen ... :)


    Gruß
    Stefan