Hallo Intothewild, hallo Wilhelm,
Es hat sehr wohl etwas mit dem Bundesland zu tun, den die Regelung der Camping- und Wochenendplätze unterliegt den Ländern und nicht den Kommunen, die haben damit nichts zu tun und können auch kein Landesrecht außer Kraft setzten. Zumal nicht jedes Bundesland eine CWVO hat und dann ist das Ganze in der Landesbauordnung geregelt.Das Ecovillage Hannover ist zudem etwas völlig anderes, das ist kein Camping- oder Wochenendplatz, sondern ein Baugebiet das von einer Genossenschaft (Ecovillage) bebaut wird. Auch THoW müssen dort die Bauvorschriften, wie EnEV (ab Okt. dann GEG), Baustatik, Lärmschutz usw. einhalten.
Grundsätzlich schon richtig, doch in dem Fall von @Intothewild irrelevant, denn es liegt garnicht ein seiner Zuständigkeit. Er kann sich das vom Platzbetreiber bestätigen lassen, doch erstens ist es das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist und zweitens ist das eine Sache zwischen dem Platzbetreiber und der Bauaufsicht.Lässt der Betreiber ihn mit einem 4m TH auf dem Platz, dann verstößt der Platzbetreiber gegen die Verordnung und ist dafür haftbar, nicht der Besitzer des TH.
Ist dein Standplatz auf einem Campingplatz oder auf einem Wochenendplatz ?
In der CPI-Woch-VO Niedersachsen ist für Campingplätze keine Höhenbeschränkung zu finden, lediglich der Hinweis auf die StVZO. Das bedeutet, das THoW benötigt eine Wohnwagenzulassung und muss jederzeit fahrbereit sein, die max. Höhe laut StVZO ist 4m:
Als Wohnwagen gelten nur Wohnanhänger, Klappanhänger und motorisierte Wohnfahrzeuge, die jederzeit ortsveränderlich und so beschaffen sind, daß sie jederzeit zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können.
Ist es ein Wochenendplatz (ugs. Dauercampingplatz), so gibt es die Höhenbeschränkung:
Die Grundfläche der Wochenendhäuser darf nicht mehr als 40 m2 und ihre größte Höhe nicht mehr als 3.20 m betragen... Bei der Bemessung der Höhe bleiben Giebeldreiecke außer Betracht, soweit sie, waagerecht gemessen, nicht breiter als 3 m sind.
Das bedeutet, ist der Dachgiebel nicht breiter als 3m dann zählt dieser nicht zur Höhe des Hauses, und das TH kann dann auch höher als 3,2m sein !
Viele Platzbetreiber bieten bei THoW auch an, eine 50 cm tiefe Grube auszuheben um den Anhänger darin "verschwinden" zu lassen.