Beiträge von room to move

Das Tinyhouse Forum wurde Anfang 2026 geschlossen.
Details hier: Schließung des Tinyhouse Forums

    Hallo NiHaKo,

    schöne Planung! Vielleicht ist die Küchenzeile ein bisschen knapp und das Sofa würde ich mit dem Esstisch tauschen und an die Wand rücken. Ich würde auch ganz allgemein mehr Schränke einplanen. Platz ist aber genug. Hast du bedacht, dass du unter dem Schlafraum (der Überstand) dämmen und über dem Wohnraum bzw unter der Terrasse dämmen und abdichten musst? Kommst du da ohne Stufen vom Arbeitsraum auf die Terrasse? Wie hoch ist die Schwelle der Terrassentür? Das wird ein schwieriges Detail.

    Ich würde darüber nachdenken, das OG genau so groß zu machen wie das EG, dann machst du dir selbst keine Probleme bezüglich der Dämmung und Abdichtung. Wenn eine Terrasse gebraucht wird, kann die auch ganz oben sein. Der Platz für die Treppe ist ja da.

    Liebe Grüße

    Gerd

    Baulücken sind in der Beziehung dauerhaft keine sinnvolle Nutzung, da diese erschlossenen Grundstücke theoretisch auch für Wohnungsbau zur Verfügung stünden.Temporär aber wiederum besser, als wenn sie brach lägen, da der Eigentümrr aktuell nicht bauen und auch wegen der Niedrigzinsen nicht an Bauwillige verkaufen will.

    Die Tatsache, dass tiny houses bezüglich des Standortes flexibel sind, ist ein starkes Argument für tiny houses. Für mich nicht in der freien Natur sondern in der oben beschriebenen Weise.

    Familien sind dynamisch und die Wohnbedürfnisse ändern sich mit der Zeit.

    Ob es Cortenstahl sein muss...? Aber Stahl ist eine gute Wahl, obwohl ich ja selbst so ein Holzfreak bin, aber Holzstufen im Dunkeln am Abend des 12. November nach 5 Jahren.... da kann es schon mal glitschig werden. ;)

    Baustoffe sollte man nicht nur nach dem Aussehen beurteilen sondern auch nach der Zweckmäßigkeit und Holzterrassen mit schöner Fuge zwischen den Dielen ist glaube ich die Grenze für Holz mit großen waagerechten Flächen im Außenbereich. (Immer schön Moos wegmachen nach einiger Zeit ;) )

    LG
    Gerd

    ...übrigens wunderschönes tiny house :)

    Hallo Zex,

    Dietmar liegt mit seiner Einschätzung ziemlich richtig. Vor allem mit der Einschätzung, dass PU-Schaum das Gegenteil von ökologisch- beziehungsweise eine ziemliche Sauerei ist, auch beim Verarbeiten. Du kannst das ausprobieren "Bauschaum" ist in der Regel Polyurethan. Kauf dir eine Dose und probiere es aus. Das gleichmäßig hinzubekommen, ohne dass irgendwo etwas ausbeult ist auch nicht ganz leicht, weil der Schaum sich beim Erhärten ausdehnt.

    Und das ganze für 4cm Dämmung????

    Mein Vorschlag wäre eine 24mm Holzverkleidung mit 16mm Luftschicht darunter. Das ist in erster Linie für die Optik und hilft ein ganz kleines bisschen eine sehr kalte Blechwand zu verhindern.

    Was du auch machen kannst ist die Blechwand mit einem Dämmputz (Super Lupp o.ä.) zu verputzen. Da musst du einen haftenden Untergrund schaffen. Vielleicht HWL-Platten oder ein aufgeklebtes Gewebe?

    Eine Dampfsperre brauchst du nicht, weil das Blech eine Dampfsperre ist. Allerdings musst du dann Fugen oder Löcher abkleben.

    Was du ebenfalls lösen musst, ist das Detail am Dachüberstand. Jede Dämmung muss gegen Regenwasser geschützt sein. Und ein Dachüberstand ist immer sinnvoll.

    Liebe Grüße
    Gerd

    Hallo Douglas,

    an Offenbach habe ich eigentlich eher gute Erinnerungen, vor allem an die Stadthalle, wo ich einige der schönsten Konzerte (Mothers Finest, Violent Femmes, Bob Dylan, Pogues...) gesehen habe ;)

    Dein Plan klingt gut und mich würde der weitere Fortschritt interessieren.

    Grüße aus dem Kreis Limburg-Weilburg
    Gerd

    - wenn man schon beim Notar ist, kann der auch die nötigen Dienstbarkeiten oder Wegerechte in den Vertrag aufnehmen. Womit wir wieder beim Erbe/Verkauf sind - spätestens nach einer Generation erinnert sich niemand mehr, was im Grundbuch geschrieben ist.

    Der Notar muss die Eintragung der Baulasten ins Grundbuch veranlassen. Privatverträge können das nicht öffentlich-rechtlich regeln, weil es ja auch gewährleistet sein muss, wenn jemand das Grundstück verkauft oder vererbt oder was weiß ich was passiert. Die stehen da auch noch nach zwei und mehr Generationen drin. Deshalb gibt es ja das Grundbuch, damit Regelungen über Fenster-, Wege- und Leitungsrechte grundstücksgebunden eindeutig sind und bleiben.

    Wenn irgenwann der Fall eintreten sollte, dass wirklich niemand mehr weiß, was im Grundbuch steht, wird es schwer fallen, überhaupt einen Eigentumsanspruch auf ein Grundstück zu erheben.

    Bezüglich der Erschließung würde es mich wundern, wenn die in Bayern nicht gewährleistet sein müsste. Vielleicht gibt es da eine Grauzone für Bauten unter 75m3 BRI, die ja eigentlich für Gartenschuppen, Lauben u.ä. vorgesehen ist. Aber im bayerischen Baurecht kenne ich mich nicht aus. Spätestens, wenn jemand seinen Wohnsitz dort anmelden möchte, sollte zumindest das Abwasser vernünftig entsorgt werden und eine Zuwegung für Feuerwehr oder Krankenwagen da sein. Zu Stromanschlüssen Wasseranschlüssen kann -soweit ich weiß- niemand gezwungen werden, auch in Hessen nicht, manchmal wird der Strom ja auch abgestellt. Aber ohne Wasser wohnt es sich sehr schlecht.

    LG
    Gerd

    Hallo tux tux,

    grundsätzlich bin ich immer ein bisschen erstaunt, wenn jemand in einem Forum in irgendeiner Form geheimnisvoll auftritt. Das Bauen von Häusern, auch von tiny-houses ist nichts illegales.

    Der Eigentümer eines Grundstückes kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei über sein Eigentum verfügen. Er kann es im Rahmen der Vorschriften bebauen und er kann es auch teilen. Bei der Teilung solltest du im Auge behalten, dass für jedes Grundstück, das bebaut werden soll, eine Erschließung öffentlich-rechtlich gewährleistet sein muss. Das bedeutet Versorgung mit Wasser, Strom, Telefon, Entsorgung von Abwasser sowie die Verkehrserschließung, was bedeutet, dass ein Krankenwagen oder ein Feuerwehrauto zum Grundstück fahren können muss.

    Öffentlich-rechtlich bedeutet, dass es nicht ausreicht, wenn der Nachbar sagt, es sei schon in Ordnung, dass jemand eine Leitung über sein Grundstück legt oder über sein Grundstück fährt oder geht. Öffentlich-rechtlich bedeutet, dass Leitungs- und Wegerecht als Baulast im Grundbuch eingetragen ist, wenn man über fremden privaten Grund verfügen muss, um sein Gebäude zu erschließen.

    Zum Thema Bruttorauminhalt:

    Die DIN kann man käuflich erwerben beim Beuth Verlag. Ist aber nicht ganz billig. Ich zitiere mal schnell:

    Bruttorauminhalt (BRI)

    Der Bruttorauminhalt ist der Rauminhalt des Baukörpers der nach unten von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und im Übrigen von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen wird.

    Nicht zum BRI gehören die Rauminhalte von
    -Fundamenten;
    -Bauteilen, soweit sie für den BRI von untergeordneter Bedeutung sind, z.B. Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen und Dachgauben;
    -untergeordneten Bauteilen wie z.B. konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen, auskragende Sonnenschutzanlagen, Lichtkuppeln, Schornsteinköpfe, Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckungen für Bereich b nach Abschnitt 3.1.1. sind.

    Liebe Grüße
    Gerd

    Liebe tiny-house-Fans,

    bei aller Liebe, aber behindertengerecht geht meines Erachtens im tiny house nicht, ob mit oder ohne wheels. Was geht, ist kluge Planung und eine einigermaßen "Barrierefreiheit", die ja nur die Erschließung, also vom Gelände ins Haus betrifft, wenn es innen keine weiteren Ebenen gibt.

    Schiebetüren haben den Vorteil, dass man sie besser offen stehen lassen kann und dass dadurch ein großzügigeres Raumgefühl entsteht, wenn sie groß genug sind. Ansonsten spart man keinen Platz. Man macht bei der Planung vielleicht den Fehler, dass man den notwendigen Bewegungsraum vor der Tür, also da, wo eine Drehtür aufschlägt, anderweitig verplant, aber das ist ein Planungsfehler, auch wenn manche Schiebetürenhersteller dies als Vorteil bewerben.

    Ich plane ebenfalls ohne Räder, weil ich damit rechne, dass mein tiny house vielleicht 3 mal umziehen wird. Dass man eine Spedition und einen Kran braucht, und das Grundstück dafür geeignet sein muss, halte ich eher für einen Vorteil. Ein professioneller Transport ist mir persönlich allemal lieber als selbst mit einem 8 bis 9 Meter langen Anhänger durch die Gegend zu fahren. Ich habe nur einen 3er Führerschein, und habe auch 7,5t, mit Hänger 12 oder 16t gefahren und weiß, wie es sich anfühlt, irgendwo stecken zu bleiben und dann rückwärts fahren zu müssen, ohne Schäden zu verursachen. Bei der Grundstückssuche habe ich die Zufahrten immer abgecheckt. In manchen Orten erfordert das dann schon eine Menge Mut und das Ordnungsamt, das am Umzugstag die ganz engen Straßen frei hält. Wenn es schwierig wird, dann auf den letzten 500m.

    Wo man mit einem 8 Meter langen Anhänger hinrangieren kann, kann man auch einen Autokran abstellen und das Haus kranen. Die Stabilität, wenn das Haus am Kran hängt, muss man natürlich bedenken und ich weiß, dass ich dabei ziemlich Herzklopfen haben werde, wenn das tiny-house am Kran hängt, aber mein Herzklopfen wäre größer, wenn ich mit einem tiny-house am eigenen Fahrzeug irgendwo innerorts 15 Meter rückwärts fahren müsste, weil das Müllauto kommt, oder im schlimmsten Fall jemand, der ebenfalls ein Tiny-house transportiert.

    Wechselbrücke war anfangs auch meine Favoritin. Allerdings bleiben bei 4m Gesamthöhe und einer Wechselbrückenhöhe von 90cm eine Bauhöhe von 3,10m übrig. Bei 2,40 Raumhöhe bleiben für Boden- und Dachaufbau 70cm. Das war mir zu knapp.

    Liebe Grüße
    Gerd

    Hallo Wurzelholzhaus,

    dass ein Amt keine verbindliche Auskunft geben kann, ist mir neu. Eine Bauvoranfrage kostet Gebühren und wird schriftlich beantwortet. Das ist dann schon verbindlich. Das heißt aber nicht, dass sie in jedem Fall den Wünschen des Anfragenden entspricht.

    Das deutsche Baurecht ist recht eindeutig. Wenn ein Bauvorhaben dem geltenden Bebauungsplan entspricht, so ist dieses zu genehmigen, egal was der Bürgermeister oder wer auch immer denkt oder sagt (§30 BauGB).

    Beim Bauen in alten Ortskernen, für die kein Bebauungsplan existiert, hat sich das Vorhaben an der umgebenden Bebauung zu orientieren (§34 BauGB). Das ist dann weit schwieriger zu definieren und in diesem Fall ist man von den entscheidenden Personen abhängig.

    Edit: Im Außenbereich ist ein Bauvorhaben nur für einen Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb genehmigungsfähig (Auch Energieversorger etc, aber das führt zu weit). Es kann gut sein, dass die oben beschriebene ehemalige Pferdekoppel bereits zum Außenbereich gehört.

    Noch eine Edit: Viele Makler bieten Grundstücke an mit der Aussage "...bebaubar nach §34 BauGB..." das klingt für Laien so, als ob ein Bauvorhaben dort automatisch zulässig wäre. Das ist es aber nicht unbedingt.

    Im Falle von tiny houses ist eine Genehmigung nach §34BauGB aber machbar, wenn man das Gespräch sucht und auch bereit ist, Kompromisse einzugehen.

    Man darf bei der Auseinandersetzung mit Baurecht, Bauleitplänen, Bebauungsplänen oder Ortssatzungen nicht vergessen, dass diese aufgestellt wurden und werden, um für alle ein akzeptables Ortsbild zu erhalten. Dass das manchmal ein bisschen spießbürgerlich wirkt (weiß verputzt, rote Ziegel, 30° Satteldach...) liegt in der Natur der Sache und an der Mentalität des Ortes.

    Grüße
    Gerd

    Hallo Georg,

    ich habe die Genehmigung für den Bau eines Ferienhauses beantragt, das ich als Musterhaus haben möchte. Da ist kein Publikumsverkehr. In einer formlosen Anfrage an die Stadt, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig sei (keine Bauvoranfrage!) teilte man mir mit, dass 2 Stellplätze nachzuweisen sind. Ich nehme an, dass die Stadt das Ferienhaus bezüglich der Stellplätze genau so behandelt wie eine Wohneinheit.

    Ob das Zuparken von Straßen Sinn macht, wage ich zu bezweifeln. Die Ausweisung einer Tempo 30 Zone oder einer Spielstraße würde ich eher ins Auge fassen, um den Durchgangsverkehr zu bremsen. Hier in unserer Gegend gibt es fast immer Tempo 30 Zonen in engen Ortskernen und immer mehr Tempo 30 Zonen ab 22:00 Uhr, was ich für sehr sinnvoll und auch angenehm halte, obwohl ich zugeben muss, dass ich auch schon geblitzt wurde ;)

    Grüße aus Hessen
    Gerd

    @OAL-TinyHouse hat aber recht. So einfach mal umziehen mit dem tiny house hinten am Auto halte ich ebenfalls für schwierig. Ein Umstellen ist immer mit einer neuen Baugenehmigung verbunden.

    Deshalb habe ich mich persönlich aktuell auch gegen einen Trailer entschieden, weil dieser nach meinem Dafürhalten 2 bis 3 mal im Leben eines tiny-houses benötigt werden würde. Ich spreche dabei von tiny-houses als "offiziellen" Wohnhäusern.

    Für unmöglich halte ich es in der Praxis aber nicht. Nicht jeder Bebauungsplan gibt 30° Satteldach mit roten Ziegeln vor. Aber inmitten eines Neubaugebietes zwischen Einfamilienhäusern hielte ich ein tiny-house für etwas deplatziert. tiny houses eignen sich meiner Meinung nach für Baulücken, sehr kleine Grundstücke oder als Ensemble von mehreren auf einem großen Grundstück.

    Ich denke, es ist auch eine gute Idee, schon bei der Grundstückssuche Expertise in Form von Fachleuten wie zum Beispiel Architekten einzuholen. Ich habe Grundstücksangebote explizit für tiny-houses gesehen, die zum Einen unverschämt teuer und zum Anderen völlig ungeeignet sind. Es scheint einige Leute zu geben, die ihr nicht zu verwertendes Grundstück so zu Geld machen wollen.

    Eine gute Idee wäre vielleicht an eine Hochschule mit dem Studiengang Städtebau heranzutreten und einen Studentenwettbewerb oder ähnliches zu initiieren. Da machen sich dann eine Menge talentierter und motivierter Leute Gedanken und es können sehr gute Ideen dabei herauskommen.

    Grüße Gerd

    Edit: An den Landesbauordnungen vorbeiplanen und mit Hilfe von Ausnahmen und Freistellungen zu arbeiten halte ich nicht für sinnvoll. Viel sinnvoller wäre es, eine Kommune von einem tiny-house-Projekt zu überzeugen, die dann einen Bebauungsplan aufstellt, der den tiny-houses gerecht wird.

    Wenn du mal durch die Ortschaften fährst, merkst du, dass die Verpflichtung Stellplätze für Neubauten zu schaffen mehr als sinnvoll ist, weil der öffentliche Verkehrsraum durch stehende Fahrzeuge völlig überfüllt ist. Mittlerweile schon in kleinen Dörfern.

    Ob es sinnvoll ist, den Individualverkehr in erster Linie mit PKW zu bewältigen, ist eine andere Frage. Aber eine Baugenehmigung ist nicht an die Nutzer/Bewohner, die vielleicht gar kein Auto möchten oder bestitzen, gebunden, sondern an das Gebäude. Wenn es verkauft oder vermietet wird, kann man niemandem verbieten, ein Auto zu besitzen und es würde wieder öffentlicher Raum für private Zwecke (Abstellen meines Autos vor meiner Wohnung) missbraucht.

    Ich muss in einer 10.000 Einwohner-Stadt 2 Stellplätze für ein tiny house mit 20m2 nachweisen. Das geht pro Wohneinheit, was auch sinnvoll ist, da in der Regel ein Paar 2 PKW besitzt.

    Hallo Sigi,

    Der Geschosswohnungsbau ist in seiner Effizienz eigentlich unschlagbar. Selbst konventionell gebaut, viel nachhaltiger als jede noch so ökologische Baufritz-Villa.

    Natürlich ist ein tiny-house Luxus, auch wenn man vielleicht nur 20m2 Wohnfläche pro Person zur Verfügung hat. Der Luxus besteht meiner Ansicht nach im Außenraum, also Garten/Grundstück und in der Tatsache, dass man Eigentümer der Gebäudehülle ist. Psychologisch ist das interessant. Es stellt für Menschen einen nicht zu unterschätzenden Wert dar, in ihrem Leben die Entscheidungen selbst treffen zu können und über wichtige Dinge selbst zu verfügen. Das Wohnen gehört zweifellos zu den wichtigsten Dingen im Leben.

    Das ist auch die Schwäche des Geschosswohnungsbaus. Jeder würde in einem Reihenhaus eher das Gefühl haben im "eigenen Haus" zu wohnen als in einer Eigentumswohnung. Dabei ist der Unterschied zwischen Reihenhaus und Eigentumswohnung alleine die Richtung der Aufteilung. Ein dreigeschossiges Reihenhaus in der Stadt und ein dreigeschossiger Geschosswohnungsbau sind von der Effizienz Wohnfläche/Baulandverbrauch prinzipiell identisch. Ein dreigeschossiges Reihenhaus ist aber besser zu verkaufen, vor allem an Eigennutzer.

    Meine Frage geht auch nicht in die Richtung, tiny-house-Siedlungen schönzurechnen. Das Bild oben in deinem Beitrag sieht zwar nett aus, ist aber ein bisschen geschummelt. 3 Stellplätze für 7 tiny-houses? In Diez, Rheinland-Pfalz, Rhein-Lahn-Kreis, 11.000 Einwohner muss ich für ein tiny-house 2 Stellplätze nachweisen. Selbst wenn jetzt viele sagen, dass tiny-house-Bewohner eher Fahrrad fahren, glaube ich da nicht wirklich dran. Zumindest die tiny-houses on wheels brauchen sehr große Zugfahrzeuge, die irgendwo stehen müssen.

    Es braucht gute Ideen und kluge Planungen für Gemeinschaftsstellplätze oder -bauplätze.

    Weder der Geschosswohnungsbau noch tiny-houses sind die alleinige Lösung, um Wohnbedürfnisse zu befriedigen. Meine Frage geht in die Richtung: Welche sinnvolle Rolle können tiny-houses einnehmen? Wenn neue Baugebiete für tiny-houses in Zukunft erschlossen werden sollen, kommt man da sicher nicht drum herum.

    PS: Wer schon mal mit einem Kiesweg zu tun hatte, weiß welchen Aufwand man treiben muss, um den Kies von Bewuchs frei zu halten und hat diesbezüglich auch schon die Sinnfrage gestellt. Mein Favorit wären eher Rasengittersteine -aber das nur am Rande ;)

    Das ist hier zumindest normal, dass die Gebäude im Ortsbereich nahe zusammen stehen. Da kommen oft noch nicht mal die üblichen 6m zusammen. Hofreiten mit einer Scheune oder Wohnhaus als Grenzbebauung mit oder ohne eingetragenem Fensterrecht auf dem Nachbargrundstück sind bei uns in der Gegend in alten Ortskernen nicht selten.

    Bei einer 15m Wand wäre der Abstand aber 0,4 * 15m = 6m dazu der Abstand von der anderen Seite, also des Nachbarn mindestens 3m, addiert: 9m. Die Abstandsflächen muss ja jedes Gebäude auf seinem eigenen Grundstück haben.

    Die Abstandflächen kann man auch nicht "legen". Die liegen, und zwar vor der jeweiligen Wand. Abstandsflächen in Richtung Straße oder Garten sind in der Regel unproblematisch, weil dort Platz ist. Zum Nachbarn hin wird es interessant und da zählt die Höhe der dort stehenden Wand.

    Die pauschale Regelung findet sich in der jeweiligen LBO, wenn nicht eine bayerische Gemeide diese aushebelt ;)

    Mit Befreiungen und Abweichungen hatte ich schon oft zu tun, eigentlich immer in alten Ortskernen. Da ist das Bauen in einem Gebiet mit gültigem Bebauungsplan dankbarer.

    Ein Bebauungsplan mit einer Mindestgröße von 700m2 für ein Einfamilienhaus ist meiner Meinung nach aber hinsichtlich des Landschaftsverbrauchs widersinnig. Das einzige, was dadurch gesteuert wird, ist vielleicht die Einwohnerstruktur hinsichtlich des Einkommens. Ich stelle mir das gerade hier am äußersten Rand des Rhein/Main Gebietes vor. Da zahlt man schon mal für 700m2 210.000,- €. Einen anderen Sinn kann ich dahinter nicht erkennen. Da wäre eine Ausnahme/Befreiung mehr als angebracht.

    Grüße aus Hessen nach Bayern
    Gerd

    Ich denke auch, dass die Flexibilität der tiny houses oder Modulhäuser ein Vorteil ist. Zum Beispiel: Die Kinder sind erwachsen und ziehen aus: das bedeutet nicht, dass die Eltern weiterhin den gleichen Platz verbrauchen. Man kann ein Modul wegnehmen und/oder jemand anderem zur Verfügung stellen.

    Langfristig ist eine gute Argumentation wohl der Schlüssel dafür, dass Bebauungspläne auf tiny houses zugeschnitten werden können (passende Grundstücksgrößen etc)

    Baulücken und sehr kleine Grundstücke sind meiner Meinung nach ideal geeignet für tiny houses.