Hallo, ein paar Anmerkungen:
an den Verfasser des Artikels:
Es gibt noch die Fifth-Wheel-Kupplung, die wesentlich praktischer ist als der Minisattel, weil die in der Ladefläche eine PickUp verschwindet, wenn sie nicht benutzt wird. Somit ist das Fahrzeug viel besser nutzbar, wenn der Anhänger nicht dran ist. Mit dem System werden Anhänger mit einem Eigengewicht von bis zu 5400kg realisiert, die dann ihre Last über 3500kg auf das Zugfahrzeug "übertragen". Somit ist diese Kombination dann noch mit dem BE-Führerschein zu fahren. Tolle Sache, aber nicht ganz billig.
zu den Kommentaren bisher:
"Mit der C1E-Fahrerlaubnis ist es auch möglich, einen PKW, welcher 3,5 t wiegt, mit einem Anhänger zu kombinieren, welcher bis zu 8,5 t wiegt."
Fahrerlaubnisseitig mag das sein, aber de facto ist es Unsinn:
Selbst wenn der PKW ein Geländewagen ist, und somit (theoretisch) das 1,5fache des eigenen zGG ziehen darf, wären dann 5,25t. Aber ein solches Fahrzeug kriegst Du in D nicht zugelassen (leider, in der Schweiz, ist es anders). Und zudem müsste der Anhänger (und natürlich das ziehende Fahrzeug) dann auch Luftdruckbremse ausgestattet sein (so wie es in der Schweiz eben auch ist).
Für D ist das also im wahrsten Sinne des Wortes eine Luftnummer…
Zur Klasse C1E KZ79:
Um in den Genus dieser Regelung zu kommen, muss man zwingend den alten „Lappen“ in einen Kartenführerschein umtauschen. Die Sonderreglung „79“ verliert man aber, wenn man diese nicht erneuert, wenn man das 50. Lebensjahr vollendet hat ! Und das kostet durchaus ein wenig Geld, weil man dafür ärztliche Atteste benötigt.
jaja, über 3500kg wird die Welt schwierig...