Beiträge von Euro-Trotter

    Hallo, ein paar Anmerkungen:


    an den Verfasser des Artikels:
    Es gibt noch die Fifth-Wheel-Kupplung, die wesentlich praktischer ist als der Minisattel, weil die in der Ladefläche eine PickUp verschwindet, wenn sie nicht benutzt wird. Somit ist das Fahrzeug viel besser nutzbar, wenn der Anhänger nicht dran ist. Mit dem System werden Anhänger mit einem Eigengewicht von bis zu 5400kg realisiert, die dann ihre Last über 3500kg auf das Zugfahrzeug "übertragen". Somit ist diese Kombination dann noch mit dem BE-Führerschein zu fahren. Tolle Sache, aber nicht ganz billig.


    zu den Kommentaren bisher:
    "Mit der C1E-Fahrerlaubnis ist es auch möglich, einen PKW, welcher 3,5 t wiegt, mit einem Anhänger zu kombinieren, welcher bis zu 8,5 t wiegt."
    Fahrerlaubnisseitig mag das sein, aber de facto ist es Unsinn:
    Selbst wenn der PKW ein Geländewagen ist, und somit (theoretisch) das 1,5fache des eigenen zGG ziehen darf, wären dann 5,25t. Aber ein solches Fahrzeug kriegst Du in D nicht zugelassen (leider, in der Schweiz, ist es anders). Und zudem müsste der Anhänger (und natürlich das ziehende Fahrzeug) dann auch Luftdruckbremse ausgestattet sein (so wie es in der Schweiz eben auch ist).
    Für D ist das also im wahrsten Sinne des Wortes eine Luftnummer…


    Zur Klasse C1E KZ79:
    Um in den Genus dieser Regelung zu kommen, muss man zwingend den alten „Lappen“ in einen Kartenführerschein umtauschen. Die Sonderreglung „79“ verliert man aber, wenn man diese nicht erneuert, wenn man das 50. Lebensjahr vollendet hat ! Und das kostet durchaus ein wenig Geld, weil man dafür ärztliche Atteste benötigt.


    jaja, über 3500kg wird die Welt schwierig...

    Ich will ein TH mit einem Gewicht von etwas mehr als 3t bauen. Aus Sicherheitsgründen soll das auf einen Drehschemel-Anhänger. Somit reichen 3,5t zGG für den Anhänger nicht mehr.
    Da der Anhänger schneller als 40km/h laufen soll muss er nach §41b STVZO mit Druckluftbremse und ABS ausgestattet werden wie jeder andere schnelllaufende (>40 km/h) LKW-Anhänger auch. Keine Frage, das wird teuer.


    Ich suche nun eine Anhängerhersteller, der mit meinen Plattform-DSA (L=700, B=250) mit Zuladung min. 3000kg (=> zGG ca. 4000kg bis max. 5500kg) am besten in Leichtbauweise (Alu) baut, denn als Zugfahrzeug soll ein als LKW oder Zugmaschine zugelassener schwerer Geländewagen zum Einsatz kommen, der eine Anhängelast von mehr als 3500kg hat und natürlich mit einer entsprechenden Druckluftbremsanlage ausgestattet ist (z.B. Land Rover Defender, Toyota oder Ami).


    Wer kennt Anhängerhersteller, die in Frage kämen für ein Angebot ?
    VLEMMIX hat bereits abgesagt.

    Hallo Martin,
    ich persönlich bin ausschließlich an THOW interessiert. Ich habe mein Leben lang Geländewagen gefahren, in verschiedenen Konstellationen: direkt ausgebaut, mit Dachzelt, mit Wohnkabine, mit Anhänger... Ich will unterwegs sein. Aber in Zukunft will ich einfach mehr Platz haben, weil ich auch viel länger unterwegs sein will.


    Mir ist eigentlich schon klar, was ein TYPISCHES Tiny House ist (sieht eben wirklich aus wie ein Haus so aussieht in Europa, nur viel kleiner), aber es gibt eben auch atypische... Und bei so mancher Konstruktion frage ich mich, als was man das nun eher bezeichnen würde, Tiny House oder Wohnanhänger. Das trifft auch für meine Pläne und Vorstellungen zu. Die liegen irgendwo dazwischen, deshalb kommt für mich diese Frage auch auf. Eine Unterkunft, mit der man reisen kann, aber auch bleiben kann, wenn man will. Die aber mehr Platz bietet als ein Wohnmobil oder typsicher Wohnanhänger.
    Obwohl es letztlich philosophisch ist; es ist, was es ist, wenn es fertig ist.


    Hier ein paar Beispiele:
    Bei Foto Nr.1 würde man wohl eher TinyHouse sagen, obwohl es optisch eine Box ist. Aber innen hat es die typsiche Aufteiulung mit 1,5 Etagen.
    Aber wenn man es dann um einen Meter niedriger macht, dann fühlt es sich schon irgendiwe an wie Wohnanhänger (Schausteller). Ist aber innen technisch gesehen genauso ausgerüstet, nur alles auf einer Ebene... (Beispielfoto 2)


    Und wozu zählen all die vielen Zirkuswagen, oder die Destination Trailer in USA, teil sehr groß, mehr als 10m lang, und mit Erkern ?
    Letzteres ist zwar House, aber eigntlich schon gar nicht mehr tiny...


    Herzlichen Gruß
    (auch) Martin

    ... einem großen Wohnanhänger ?


    Die Amerikaner unterscheiden z.B. Travel Trailer, Park Trailer und Destination Trailer ...
    Aber letztlich ist es doch alles dasselbe, das eine ist nur größer als das andere bzw. die beabsichtigrte Nutzung ist eine andere. Aber eine eindeutige Trennung ist das nicht:



    ?(


    Auch hier wird ein Versuch unternommen, dasbesser auseinanderzuhalten => http://tiny-houses.de/was-sind-tiny-houses/


    Aber wo ist die Grenze zum (großen) Wohnwagen ?
    Oder geht das fließend ineinander über ?
    (ich glaube letzteres)


    Wann würdet Ihr nicht mehr von einem großen Wohnwagen sprechen, sondern von einem Tiny House ?- die Größe kann es nicht sein. Einige TinyHouses sind viel kleiner als große (Schausteller-)Wohnwagen
    - die Technik ?
    - die Optik ?
    - was noch ?


    Bin gespannt.

    Roberino:


    Zitat:
    "Nachweis" (Foto reicht aus) einer Traverse zuhause in der Garage, mit der die Ladung vom Anhänger abgenommen werden kann (Kran muss nicht vorhanden sein, kann bei Bedarf angefordert werden)


    Halte ich nicht für legitim. M.E. kann Dir niemand vorschreiben, wann, wie oft, wie lange und wo Du die Ladung absetzt. Du kannst das auch in einer Scheune oder bei einer Spedition oder sonstwo tun.

    nochmal zu der Unsicherheit bei der "Ladungssicherung":
    Man kann mit dem Anhänger und dem geladenen und sachgerecht gesicherten TH zu DEKRA oder TÜV fahren und sich eine ordungsgemäße Ladungsicherung bescheinigen lassen, sodass es im Falle des Unfalls keine Probleme damit gibt.
    nachzulesen hier:
    => http://tiny-houses.de/tiny-hou…hr-zulassung-genehmigung/


    zum Thema Abnahme:
    Man ist heutzutage meines Wissens frei in der Wahl des Anbieters, sowohl Unternehmen als auch örtlich. Bei der Auswahl an Anbietern im gesamten Bundesgebiet sollte es daher möglich sein, eine Abnahme zu erhalten, wenn das TH nicht wirklich bestimmungswidrig ist.