OAL-Tiny schrieb:
da kommt man nur auf 15-16 m² Grundfläche.
Ja und? Um den Dreh liegen die "Bauwägen", die hier viele planen doch auch.
Tja, Bauwagen sind oft nur Campingfahrzeuge und nicht baugenehmigungsfähig.
Keine GEG / EneV konforme Dämmung, nicht die vorgeschriebene Mindestinnenhöhe von 2,30 oder 2,40, auch Wasser-und Abwasser-Anschluß ist Pflicht.
Der Abwasseranchluß benötigt oft eine amtliche Druck-Dichtigkeits-Prüfung und muß komplett im vorgeschriebenen starren Rohrtyp ausgeführt sein (bis in den Bauwagen hinein).
Campingplatz Abwasseranschluß (außen, flexibel) ist für Gebäude in Wohngebieten nicht vorgesehen.
Nochmal zu den 2,30 bzw 2,40 Innenhöhe: diese müßen auf 2/3 der Grundfläche erfüllt werden sonst hat man nicht das erforderliche "Vollgeschoß", das Gebäude wäre dann nicht zum Daueraufenthalt/Wohnen/Arbeiten zulässig.
Ein 2m langes festes Loft-Bett ist also erst ab 6m Innenläge Außenlänge möglich (Außemlange dann 6,60 bis 6.80), man braucht also mind 16,5m²-17m²Bauwagen-Grundfläche.(bei 2,5m Breite). Bei kürzeren Bauwagen ist also höchstens ein Auszieh-Loftbett möglich, wenn die Bauordung eingehalten werden muß.
In diesem Thread geht es um Tiny nach Bebauungsplan, bei 35-40° Satteldach hat man mit unter 75m³ kaum ein Chance.
Mit Flachdach ermöglichen 75m³ immerhin 25 m² Grundfläche.
OAL-Tiny schrieb:
also keine Mit-Nutzung Heizung
Nahwärmenetze werden gefördert, dann muß die Heizung eben in ein eigenes Gebäude (z.B. eines bis 75m³ )
Die bayr. Bauordung erlaubt auf einem Grundstück insgesamt ein Gebäude max 75 m³ verfahrensfrei.
Also auf einem Grundstück max ein 75 m³ Gebäuse, als Wohngebäude auch nur dann, wenn noch weitere Wohngebäude auf diesem Grundstück zulässig sind.
Die 75m³ dürfen auch keine Erweiterung eines bereits bestehendes Wohngbäude sein.
Alle Vorgaben Baugesetz, Bebauungsplan und Satzungen sind trotzdem einzuhalten.
Bei entsprechenden Stellplatzvorgaben. benötigt man auch zu einem 75 m³ Tiny noch 2 Stellplätze (welche dann doch eine Baugenehmigung benötigen, falls nicht der Bebauungsplan die Lage der Stellplätze schon ausweist.
Ein seperates "Block-Kraftwerk" ist in der Theorie denkbar, benötigt natürlich wieder eine Baugenehmigung (würde dann aber tatsächlich nicht zu den 75m³ gerechnet)
OAL-Tiny schrieb:
Ziegel
Der TS schreibt nur rot, nicht Ziegel.
Der Original-Thread besagt:
"Rot gedecktes Satteldach" (35-40°)
Gut die Eindeckung könnte also auch mit anderen roten Materialien erfolgen, wie Beton, Stein, Schiefer, Reet (in rot!).
Folien, Dichtbahnen und Verblechungen sind baurechtlich keine Eindeckung sondern eine Dachabdichtung (nahtlos, fugenlos).
Eine "gedecktes Dach" weist Fugen auf und leitet das Wasser durch seine entsprechende überlappende Konstruktion ab.
Deshalb hat eine Eindeckung konstruktiv eine gewisse Dicke (von etlichen cm).
Dachabdichtung bewegt sich im mm Bereich.
Das vorgeschriebene rot gedeckte Sattel-Dach hat also merkliches Volumen, welches von den 75m³ zehrt.
Ein sehr flaches Dach so bis 15° kann man nicht mit Ziegel, Beton etc. eindecken, sondern nur vollfächig abdichten (mit Folie, Dichtbahnen oder Blech).
Gruß
OAL-Tiny