Beiträge von Baumi

    Moin Leute,


    die Fahrschulnummer kommt bald, ich arbeite daran.


    Das hier habe ich gerade bei wikipedia gefunden:



    "Fahrerlaubnisklasse L


    Mit der Fahrerlaubnisklasse L dürfen

    • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger max. 25 km/h)
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

    gefahren werden. Die Klasse L kann mit 16 Jahren erworben werden. Des Weiteren ist Klasse L in den Fahrerlaubnisklassen B und T mit eingeschlossen. Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse L berechtigt nur zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken. Soll eines der oben genannten Fahrzeuge aus anderen Gründen gefahren werden (z. B. zu Ausstellungen), muss eine der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges entsprechende Fahrerlaubnis (B, C1 oder C, bei Anhängerbetrieb gegebenenfalls BE, C1E oder CE) vorhanden sein. Die Zweckbindung der Klasse L gilt nur für Fahrerlaubnisse, die ab dem 1. Januar 1999 erteilt wurden. Wurde eine vor diesem Datum erteilte Fahrerlaubnis umgeschrieben, so ist die Zweckbindung der Klasse L in der Regel durch Eintrag der Schlüsselzahl 174 aufgehoben."


    Gruß,


    Marc

    Moin ViNS,


    habe ich mir nun gerade angeschaut.
    Hat sie denn erwähnt, was ihr Haus nun wiegt?
    Habe ich das "überhört"? :S
    Oder hat sie das in einer ihrer anderen Videos erwähnt?
    Ich habe bisher noch nicht alle gesehen.


    Gruß,


    Marc

    Hi Markus,


    die Homepage(s) von Vlemmix haben mich auch immer wieder etwas irritiert. Ich kann dir aber sagen (war mit Vlemmix selber in Kontakt) das es die neuen Hochlader ab sofort gibt. Bei uns wird es wohl ähnlich werden, wie bei FelzenSolar: Dreiachser (3x1,8to) mit Zulassung als 3,5to.
    Den dann am Stellplatz ausbauen, und falls man mal umziehen möchte, zur Not auf einen Tieflader. Das ist aber nicht oft geplant, äh eigentlcih gar nicht.


    Marc

    Hallo liebe Leute!


    Da hier immer noch fleißig geredet, äh getippt wird, rede ich auch noch mal mit:


    Hier aus der StVZO, §41, Absatz 10:


    Anhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden.
    (10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
    1.8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,2.8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
    3.3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.


    Gruß und schönes Wochenende,


    Marc

    Hallo!


    Hier aus der StVZO, §41, Absatz 10:


    Anhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden.
    (10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
    1.8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,2.8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
    3.3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.

    Nabend Leute!


    Bei den 25km/h bin ich bisher noch hängengeblieben.
    War vor kurzem bei einem TH Anbieter, der sagte, ich
    könne über 3,5t mit 25km/h ziehen.


    Nun habe ich bisher nur bei Wikipedia die passende Textzeile gefunden:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger


    da steht:


    "bis 3500 kg:


    Auflaufbremse zulässig. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bis 8000 kg zGG zulässig; bis 40 km/h bei einer Auflaufbremse an jedem Rad. Bei Sattelanhängern sind Auflaufbremsen nicht zulässig. Hinter Zugmaschinen sind zwei Anhänger mit je bis 8000 kg zGG mit Auflaufbremse zulässig, wenn die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h beträgt.[26]"

    Ich weiß, ist hier schon viel zu geschrieben worden. Habe gerade nicht die Zeit den entsprechenden Paragraphen zu studieren.
    Werde das die Tage nachholen.



    Schönen Abend noch,



    Marc

    Hi ViNS,


    danke für deine ehrlichen Worte.


    Hast du es schon mal ebay-kleinanzeigen versucht?
    Ich habe da eine Anzeige drinne stehen. Bisher hatte ich ein
    paar Kontakte und ich glaube, es wäre etwas geworden. Leider war
    es immer etwas in der falschen Richtung (geographisch) oder die
    Vermieter haben uns nicht recht zugesagt.


    Derzeit bin ich per Mail mit jemandem in Kontakt, da muss aber noch
    verhandelt werden. Zudem müssen wir auch erst mal einen Ortstermin
    abwarten.



    Gruß,


    Marc

    Hi noch mal!


    Das Thema 25km/h scheint ja auch hier im Thread aktuell zu sein:



    Tiny House bis 8 To. GG



    Und eine eindeutiges JA oder NEIN habe ich bisher noch nicht gesehen/ gelesen.


    Wer kann mir denn zu der Auflaufbremse bis 6t etwas genaueres sagen?
    Kann ich die an den z. B. Vlemmix Trailer bauen/ tauschen.


    Nach eigener Recherche/ Suche (google), wird die Bremse wohl eher an landwirtschaftlichen
    Anhängern verbaut. Die scheint mir aber nicht mal eben an einen Vlemmix Hänger zu passen, oder?
    Dann wäre vermutlich ein Neubau/ Eigenbau eines passenden Hängers sinnvoll?!
    Benno (TH bis 8t GG) hat sich ja auch einen bauen lassen.


    Gruß,


    Marc

    Als 2-Achser mit 3500 kg zGG oder als 3-Achser mit 3500 kg zGG (mit Zulassung) bzw. 5400kg GG (ohne Zulassung)

    Moin miteinander!


    Mache mir gerade Gedanken über die Überbreite bis drei Meter. Damit würde ich aber sicher die 3,5t Zulassung sprengen.
    Daher meine Frage an euch:


    darf ich denn den Anhänger mit 5400kg (ohne Zulassung) auf der Straße irgend wie bewegen? Ohne ihn auf eine Tiflader zu ziehen?
    Sprich z. B. mit einem Trecker/ Unimog/ 7,5ter LKW? Bis 25km/h?
    Oder fällt das komplett raus?
    Ich habe noch den alten dreier Führerschein.
    Wenn mich nicht alles täuscht, darf ich damit noch bis 18/18,5t (ZGG des gesamten Zuges) fahren.


    Ich würde das TH zumidest bewegen können. Nicht oft und weit, aber ich hätte gerne die Möglichkeit.


    danke,


    Marc

    Hi Thomas!


    Der Gedanke ist sicher nicht schlecht. Mein/ unser Plan ist derzei, das wir im Oktober (2018) bauen. Zumindest die Hülle, Dach, Fenster usw.

    So das es halt dicht ist. Dann nach und nach den Innenausbau. Derzeit bin ich auch in der Planungsphase und kann nicht konkret sagen, ob es im Oktober 100%ig etwas wird.

    Ansonsten bin ich interessiert. Wir bleiben in Kontakt.


    Marc

    Hi Nico und auch alle anderen!


    Es gibt Tiny House Hersteller, welche Stellplätze zum
    Selberbauen anbieten. Nessa hat es bei Rheinau gemacht,
    ich werde es wohl bei Koersmann machen. Klar, man zahlt
    Miete, muss sich dafür aber um einige andere Dinge nicht
    kümmern.


    Gruß,


    Marc