Das stimmt. Man muss Insekten mehr Schutz bieten.
Beiträge von Baumi
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Hallo Leute,
das sagt die Fahrschule.
Nun muss ich noch schauen, wie der Vlemmix Anhänger mit drei Achsen
zugelassen wird. Bin mit dem TH Bauer und dem TÜV in Kontakt. Zur Not wird er abgelastet auf 3,5to.
Dann ziehen wir den Rohbau (unter 3,5to) an seinen bestimmten Platz. Dort soll es erst mal eine ganze
Weile bleiben.Schönes WoEnde noch,
Marc
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Moin Leute,
die Fahrschulnummer kommt bald, ich arbeite daran.
Das hier habe ich gerade bei wikipedia gefunden:
"Fahrerlaubnisklasse L
Mit der Fahrerlaubnisklasse L dürfen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger max. 25 km/h)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
gefahren werden. Die Klasse L kann mit 16 Jahren erworben werden. Des Weiteren ist Klasse L in den Fahrerlaubnisklassen B und T mit eingeschlossen. Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse L berechtigt nur zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken. Soll eines der oben genannten Fahrzeuge aus anderen Gründen gefahren werden (z. B. zu Ausstellungen), muss eine der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges entsprechende Fahrerlaubnis (B, C1 oder C, bei Anhängerbetrieb gegebenenfalls BE, C1E oder CE) vorhanden sein. Die Zweckbindung der Klasse L gilt nur für Fahrerlaubnisse, die ab dem 1. Januar 1999 erteilt wurden. Wurde eine vor diesem Datum erteilte Fahrerlaubnis umgeschrieben, so ist die Zweckbindung der Klasse L in der Regel durch Eintrag der Schlüsselzahl 174 aufgehoben."
Gruß,
Marc
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Moin ViNS,
habe ich mir nun gerade angeschaut.
Hat sie denn erwähnt, was ihr Haus nun wiegt?
Habe ich das "überhört"?
Oder hat sie das in einer ihrer anderen Videos erwähnt?
Ich habe bisher noch nicht alle gesehen.Gruß,
Marc
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Hallo FelzenSolar,
nur um das richtig zu verstehen: Ist der von Dir abgeholte Hänger nun die immer wieder im Forum erwähnte "neue Variante" des vlemmix TinyHouse Hängers, der im Laufe dieses Jahres auf den Markt kommen soll? Habe ich was verpasst? Auf der Website ist bisher darüber leider noch nichts zu finden. könntest Du von dem "guten Stück" mal ein paar Fotos einstellen? Auch technische Zeichnungen und der Preis würden mich interessieren ...
Gruß
Markus
Hi Markus,
die Homepage(s) von Vlemmix haben mich auch immer wieder etwas irritiert. Ich kann dir aber sagen (war mit Vlemmix selber in Kontakt) das es die neuen Hochlader ab sofort gibt. Bei uns wird es wohl ähnlich werden, wie bei FelzenSolar: Dreiachser (3x1,8to) mit Zulassung als 3,5to.
Den dann am Stellplatz ausbauen, und falls man mal umziehen möchte, zur Not auf einen Tieflader. Das ist aber nicht oft geplant, äh eigentlcih gar nicht.Marc
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Hallo liebe Leute!
Da hier immer noch fleißig geredet, äh getippt wird, rede ich auch noch mal mit:
Hier aus der StVZO, §41, Absatz 10:
Anhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden.
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1.8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,2.8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3.3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.Gruß und schönes Wochenende,
Marc
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Hallo!
Hier aus der StVZO, §41, Absatz 10:
Anhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden.
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1.8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,2.8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3.3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt. -
Nabend Leute!
Bei den 25km/h bin ich bisher noch hängengeblieben.
War vor kurzem bei einem TH Anbieter, der sagte, ich
könne über 3,5t mit 25km/h ziehen.Nun habe ich bisher nur bei Wikipedia die passende Textzeile gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger
da steht:
"bis 3500 kg:
Auflaufbremse zulässig. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bis 8000 kg zGG zulässig; bis 40 km/h bei einer Auflaufbremse an jedem Rad. Bei Sattelanhängern sind Auflaufbremsen nicht zulässig. Hinter Zugmaschinen sind zwei Anhänger mit je bis 8000 kg zGG mit Auflaufbremse zulässig, wenn die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h beträgt.[26]"
Ich weiß, ist hier schon viel zu geschrieben worden. Habe gerade nicht die Zeit den entsprechenden Paragraphen zu studieren.
Werde das die Tage nachholen.Schönen Abend noch,
Marc
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Hi ViNS,
danke für deine ehrlichen Worte.
Hast du es schon mal ebay-kleinanzeigen versucht?
Ich habe da eine Anzeige drinne stehen. Bisher hatte ich ein
paar Kontakte und ich glaube, es wäre etwas geworden. Leider war
es immer etwas in der falschen Richtung (geographisch) oder die
Vermieter haben uns nicht recht zugesagt.Derzeit bin ich per Mail mit jemandem in Kontakt, da muss aber noch
verhandelt werden. Zudem müssen wir auch erst mal einen Ortstermin
abwarten.Gruß,
Marc
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Moin!
hast du denn mal ein paar Bilder von deinem TH für uns?
Mich würde vor allem die Ansicht von aussen interessieren.Danke,
Marc
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Danke Dietmar
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Hi noch mal!
Das Thema 25km/h scheint ja auch hier im Thread aktuell zu sein:
Und eine eindeutiges JA oder NEIN habe ich bisher noch nicht gesehen/ gelesen.
Wer kann mir denn zu der Auflaufbremse bis 6t etwas genaueres sagen?
Kann ich die an den z. B. Vlemmix Trailer bauen/ tauschen.Nach eigener Recherche/ Suche (google), wird die Bremse wohl eher an landwirtschaftlichen
Anhängern verbaut. Die scheint mir aber nicht mal eben an einen Vlemmix Hänger zu passen, oder?
Dann wäre vermutlich ein Neubau/ Eigenbau eines passenden Hängers sinnvoll?!
Benno (TH bis 8t GG) hat sich ja auch einen bauen lassen.Gruß,
Marc
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Moin!
Okay, das habe ich mir fast gedacht, das es so einfach nicht möglich ist.
Danke für die ausführlichen Antworten,
Marc
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Als 2-Achser mit 3500 kg zGG oder als 3-Achser mit 3500 kg zGG (mit Zulassung) bzw. 5400kg GG (ohne Zulassung)
Moin miteinander!
Mache mir gerade Gedanken über die Überbreite bis drei Meter. Damit würde ich aber sicher die 3,5t Zulassung sprengen.
Daher meine Frage an euch:darf ich denn den Anhänger mit 5400kg (ohne Zulassung) auf der Straße irgend wie bewegen? Ohne ihn auf eine Tiflader zu ziehen?
Sprich z. B. mit einem Trecker/ Unimog/ 7,5ter LKW? Bis 25km/h?
Oder fällt das komplett raus?
Ich habe noch den alten dreier Führerschein.
Wenn mich nicht alles täuscht, darf ich damit noch bis 18/18,5t (ZGG des gesamten Zuges) fahren.Ich würde das TH zumidest bewegen können. Nicht oft und weit, aber ich hätte gerne die Möglichkeit.
danke,
Marc
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Hallo an Marc, aber auch an die anderen:
auch ich moechte gerne die Synergie nutzen, die daraus entsteht, wenn mehre zusammen dasselbe wollen und tun.
Nicht nur kann man sich gegenseitig helfen, mit Rat.z.B., aber auch, wenn es grosse Teile zu bewegen und zu befestigen gilt.
Und :Es macht sicherlich mehr Spass !!
Und dann kann man vielleicht, wie schon erwaehnt, einen Platz zum Bauen gemeinsam mieten. Wenn man sich einigt auf eine Bauzeit ausserhalb der Winterzeit, dann auch ohne Halle.
Und man kann sich mit dem Werkzeug zusammentun, wenn man nicht einen Platz findet, wo das Werkzeug mitgemietet werden kann.Ich denke, meine (unsere,meine Freundin kann zeichnen, ich nicht) Plaene werden fuer Jahresbeginn 2019 soweit sein,
dass ich sie umsetzen kann. (Auf Bruecke, ca, 30m2)
Es wuerde mich freuen, wenn sich eine kleine aktive Gemeinschaft bilden wuerde, die sich auf Baugeninn im Maerz/April 2019 einigen kann und dann die Voraussetzungen gemeinsam schafft.Hoffnungsvolle Gruesse
ThomasHi Thomas!
Der Gedanke ist sicher nicht schlecht. Mein/ unser Plan ist derzei, das wir im Oktober (2018) bauen. Zumindest die Hülle, Dach, Fenster usw.
So das es halt dicht ist. Dann nach und nach den Innenausbau. Derzeit bin ich auch in der Planungsphase und kann nicht konkret sagen, ob es im Oktober 100%ig etwas wird.
Ansonsten bin ich interessiert. Wir bleiben in Kontakt.
Marc -
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