Beiträge von Photoni

    Bevor ich mich an die eigentliche Planung zum Umbau meines Bauwagens mache sind mir noch ein paar grundsätzliche Fragen eingefallen die ich mir noch beantworten sollte um zu klären ob ich das alles überhaupt so machen kann.


    Falls der Wagen noch mal bewegt werden soll will ich ihn so planen das dies auch möglich ist. Erst mal steht er auf einem Grundstück wo er auch bleiben kann. Aber man weiß ja nie…


    Da der Boden des Hängers erst bei ca. 110 cm anfängt wäre es nötig den Aufbau so zu gestalten das ich auf ca. 360 cm Höhe komme. Damit kann der Wagen aber nur noch auf eigener Achse transportiert werden.


    Es handelt sich um einen Packwagen eines Schaustellerbetriebes, angeblich als Schnellläufer bis 90 km/h. Dazu finde ich aber im Brief keine Angaben. Er hat nur eine Einleitungsbremse. Die Erstzulassung war Dez.1976 und die Ausserbetriebsetzung im Okt.2020.Er hat ein zulässgies Gesamtgewicht von 9000 KG.


    Muss ich die Einleitungsbremse umbauen auf eine Zweileitungsbremse oder darf ich dann nur noch mit 25km/h gezogen werden?


    Wenn ich den Aufbau ändere verliert der Hänger seine Zulassung. Dann muss diese neu beantragt werden, richtig? Lohnt sich das?


    Ich würde den Wagen gerne als Aufenthaltsraum mit Toilette und Teeküche nutzten. Von außen soll er so gestaltet werden, dass er als „Fotolocation“ durchgeht. Er soll einen typischen „Zirkuswagen Look“ bekommen und bunt lackiert werden.


    Ich will ihn zwar Dämmen aber nicht so wie es die Bauordnung vorschreiben würde sondern lediglich mit ca. 6 cm Dämmung an Boden und Wänden und ca. 12 cm auf dem Dach damit man es im Sommer gut aushalten kann im Wagen.


    Der Standort ist eine Gärtnerei bei Hamburg die jetzt zum Teil noch als Gärtnerei und zum Teil als Fotolocation genutzt wird. Er steht auf Privatgrund.
    Da es dort weder Kanal noch Trinkwasser gibt will ich ihn mit einer Trockentrenntoilette ausstatten und mit einem Frischwasser- und einem Grauwassertank.
    Die Nutzung beschränkt sich wohl nur auf die warmen Monate so dass keine Heizung geplant ist.


    Kann ich ihn dort stehen lassen oder brauche ich eine Baugenehmigung? Der Grundstücksbesitzer möchte gerne das ich dort bleibe und den Wagen da ausbaue und im Anschluss auch stehen lasse. Es ist zwar kein Bauland aber links und rechts von uns wurde auch gerade neu gebaut und die ehemaligen Schuppen sind teilweise dauerhaft bewohnt.


    Ich habe mich zwar schon gründlich durchs Forum gelesen aber konnte mir nicht alle Fragen selbst beantworten. Deshalb freue ich mich über Ratschläge und Anregungen



    Herzlichen Gruß
    Tom

    Hallo Stefan,


    erst mal vielen Dank für die Begrüßung! Damit du mich mit Vornamen ansprechen kannst hatte ich ihn im Begrüßungstext genannt ;)


    Der Wagen steht erst mal in einer Gärterei und dient offiziell als Aufenthaltsraum für uns. Die Gärtnerei wird von uns kommerziell genutzt.
    Dort kann er erst mal stehen bleiben und ich kann ihn da auch ausbauen. Ich will ihn aber am Ende so ausbauen das er auch als bewohnbare Einheit irgendwo anders stehen kann.


    Herzlichen Gruß
    Tom

    Hallo,


    ich bin Tom aus Hamburg und habe mir einen ehemaligen Schausteller Packwagen zugelegt. Der Kauf war etwas impulsiv und die ganzen Fragen tun sich jetzt erst auf. Deshalb pflüge ich mich jetzt erst mal durchs Forum und versuche mir so viele Fragen wie möglich selber zu beantworten bevor ich euch damit belästige ;)


    An dem Wagen muss so ziemlich alles gemacht werden, von isolieren über Fenster und Türen einbauen bis Dach hochsetzten und dann natürlich Strom, Wasser, Toilette u.v.m.



    Ich freue mich schon auf den Ausbau meines Wagens und hoffe das ich nicht bei meiner Recherche feststelle das ich ihn doch lieber wieder verkaufen sollte so wie er jetzt dasteht.



    Also bis bald...