Hallo Sigi,
bei uns wird
das Gebäude als „Wochenendhaus“ genutzt. Danke für die Einordnung.
Also wäre es baurechtlich zulässig, dass in einem Wohngebiet (das plant ja die Kommune mit dem Ziel, dass dort dauerhaftes Wohnen stattfindet) auch ein Wochenendhaus für „zeitweises“ Wohnen entsteht?
Im Bauantragsverfahren ist es dann wahrscheinlich dennoch sinnvoll, das Gebäude nicht explizit als Wochenendhaus zu deklarieren.
Gruß, Bernhard