Danke Stefan,
ja sicherlich habe ich einen Architekten, eine energetische Berechnung des Herstellers habe ich leider nicht, nur die U-Werte von Dach, Wände und Boden. Die Isolierung ist 18 cm PUR und dreifach Fenster.
Leider ist es immer mehr so, daß wenn man sich auf andere verlässt, verlassen ist.
Alles kann man ja nicht wissen.
Dies ist alles ein sehr spezielles Thema, wo viele Architekten seit GEG 2023 auch nicht weiter wissen, wenn es sich um solche kleinen Gebäude handelt.
Ich bin bislang von §104 kleine Gebäude ausgegangen der besagt:
Kleine Gebäude
Bei der Errichtung kleiner Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche gelten nach § 104 GEG die übrigen Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude als erfüllt, wenn die Außenbauteile sämtlich die (ansonsten bei bestimmten baulichen Änderungen geltenden) Einzelbauteilanforderungen nach Anlage 7 GEG (jeweils Tabellenzeile "a. Ersatz oder erstmaliger Einbau") einhalten.
Dasselbe gilt für Raumzellen bis zu einer Größe von jeweils 50 m², die zu (größeren) Gebäuden zusammengefügt werden, deren Nutzungsdauer 5 Jahre nicht übersteigt. Raumzellen sind Räume eines Gebäudes (oder Teile davon) bestehend aus Wänden, Fenstern, Decken, Böden und ggf. Anlagentechnik, die vorgefertigt auf die Baustelle geliefert und dort zu Gebäuden zusammengefügt werden.
Die einschlägigen Mindestanforderungen an die Anlagentechnik bleiben aber unberührt.
Leider bin ich mir nicht sicher ob dies noch Bestand hat.
Wenn ja, dann sehe ich da keine Probleme.
Gruß
Edgar