Beiträge von Udo

    Mir fällt auf, dass in den Zeichnungen keine Diagonalen Versteifungen eingezeichnet sind. Sollen die entsprechenden Kräfte nur durch Rispenbänder und die Dreischichtplatte aufgenommen werden? Ich hoffe, Ihr habt das besonders an der langen Eingangsseite mit den vielen Fenstern genau berechnet und nicht lediglich grob geschätzt.
    Kommt Ihr gewichtsmässig bei 14 mm Dreischichtplatte plus 17 mm Lärche hin? Berechnet oder geschätzt?


    Ansonsten ist Thermohanf sicherlich baubiologisch sinnvoll. Ob jedoch 8 cm ausreichen, das hängt von der beabsichtigten Nutzung ab. Im Winter mir den Hintern total gesund abzufrieren fände ich auch doof.


    Ich finde den Alko-Trailer interessant. Vielleicht kommt da irgendwann noch ein Feedback mit Euren Erfahrungen. Würde mich sehr freuen.


    Gruß Udo

    Da kommst du dann vom grauen in den ganz dunkelgrauen Rechtsbereich.
    Die aufgeführten Ausnahmen gelten ja nicht schon dann, wenn es sich beim Tinyhaus-Besitzer bzw. -Eigentümer um einen Schausteller,Bauunternehmer oder Landwirt handelt, sondern sie müssen auch Bestandteil des Gewerbes sein.
    Um bei deinem Jongleursgewerbe zu bleiben bedeutet das, dass du deinen Wohnwagen, also dein Tinyhaus, nur zu Beginn der Saison zu einem Festplatz, von dort zum nächsten Volksfest und im Herbst wieder nach Hause ziehen darfst.


    Es handelt sich bei diesen ganzen Spekulationen um verlorene Zeit, da nicht praktikabel. Ähnlich den Vorstellungen von Tinyhauszulassungen als fliegende Bauten zu Beginn der Tinybewegung in Deutschland.


    Nachtrag zu Dietmar: Die Sonderregelung gilt nur für Schausteller, nicht aber für jeden Inhaber einer Reisegewerbekarte. Es gibt massenhaft Reisegewerbetreibende, die kein Schausteller- oder Zirkusgewerbe sind. Reisegewerbe sind nämlich sämtliche nichtstehende Gewerbe, zum Beispiel auch Vertreter oder Handwerker ohne festen Betriebssitz.


    Gruß Udo

    Im Prinzip bin ich ein großer Freund von Klebeverbindungen.
    Das Problem ist das notwendige Wissen.
    Ein Nagel ist schnell in den Balken gehauen. Zum Kleben benötige ich für ein optimales Ergebnis genaue Kenntnisse über die verschiedenen Materialien und Verarbeitungatechniken, also nicht nur über Bauphysik, sondern auch über Bauchemie.
    Daran mangelt es bei mir und wie ich fürchte auch bei vielen anderen DIY-Hausbauern.
    Kleben wird deshalb trotz der positiven Möglichkeiten noch eine Weile den wirklichen Profis vorbehalten bleiben.


    Gruß Udo

    Bezüglich Pacht bzw. Erbbaurecht war ich bisher auch Dietmars Meinung.
    Bezüglich Tinyhaus bitte ich zu bedenken, dass diese in Bayern verfahrensfrei, also ohne Bauantrag, errichtet werden können.
    Gruß Udo

    Im Prinzip siehst du das fast richtig.
    So wie sich bei mobilen Tinyhouses das Gewicht weitgehend nach der Nutzung und der daraus resultierenden tatsächlich und juristisch notwendigen Isolierung richtet, so gilt dies auch für größere Mobilheime.
    Die meisten Mobilheime haben eine Dämmung, die allenfalls das Niveau normaler Tinyhouses erreichen. Sie sind deshalb auch nur zur zeitlich begrenzten Nutzung etwa als Wochenend- oder Ferienhäuser auf dafür ausgewiesenen Grundstücken zulässig.
    Modulhäuser gibt es zwar auch in normaler Hausqualität, sie kosten dann jedoch auch relativ zur Fläche mindestens so viel wie konventionelle Gebäude.
    Gruß Udo

    Problematisch wird es meiner Meinung nach dann, wenn der Bereich unter dem Loft durch eine Wand abgetrennt ist, also einen eigenen Raum bildet. Wenn es sich um einen Wohnraum handelt, dann muss der je nach Landesbauordnung eine Höhe von mindestens 240 cm haben.
    Wohnraum ist zumindest in einem zum dauerhaften Wohnen bestimmten Tiny auch die Küche, nicht jedoch ein Bad oder WC-Raum.


    Was die Stärke der Loftkonstruktion betrifft, so sollte man sich einfach mal die Stärke des Lattenrahmens in seinem Bett unter der Matratze anschauen. Aus Gewichtsgründen würde ich sowieso als Boden eines Lofts statt einer schweren Holzplatte einen solchen Lattenrahmen empfehlen. Von unten mit einer gespannten Textilbahn verkleiden und evtl. mobil auf umlaufenden stabilen Winkelleisten lagern und gut ist es.


    Gruß Udo

    Hallo,
    „Fassade aus Stoff“ klingt sehr interessant. Ist leicht und diffusionsoffen. Habt ihr euch schon nähere Gedanken dazu gemacht? Etwa zu Regen oder Schmutz. Um was für einen Stoff soll es sich denn handeln?
    Da würde ich mich über nähere Infos sehr freuen.
    Gruß Udo

    Hallo,


    Wenn Gewicht keine Rolle spielt, dann kann man im Prinzip auch im Bad jede Trockenestrich- oder Verkleidungsplatte unter den Fliesen und der Isolationsschicht verwenden. Wobei die Isolationsschicht dann wieder das Problem ist. Der Fliesenbelag selbst ist nicht wasserdicht. Also kommt auf den tragenden Untergrund, egal ob ein Holzwerkstoff, Fermacell, Gipsplatten oder sonstiges eine Sperrschicht aus einem wasserdichten Gewebe, z. B. Schlüter Kerdi, oder eine ein- oder zweikomponentige Dichtmasse zumeist auf Latexbasis. Diese Latexschicht bietet zugleich die Haftlage für den Fliesenkleber. Umwelttechnisch sind aber auch all die Isoliermaterialien ebenso wie diverse Bindemittel in den tragenden Platten nicht unproblematisch.
    Ich vermag nicht einzuschätzen, ob da nicht am Ende kaschierte Polystyrolplatten wie Wedi oder, was ich bevorzuge, Kerdiboard die bessere Alternative sind. Insbesondere wenn man zusätzlich deren wärmedämmende Eigenschaften mit berücksichtigt.


    Gruß Udo

    Hallo Luna,


    Zunächst auch von mir Glückwunsch zu Deiner erfolgreichen Baumaßnahmen.
    Was ich nicht ganz verstehe, das ist, dass Du einerseits vom Einbau einer Trenntoilette schreibst, auf dem Foto jedoch das Tragegerüst einer herkömmlichen Toilette mit Wasserspülung gezeigt wird.
    Hast Du da doppelt gebaut und wenn ja warum? Oder wie oder was?


    Gruß Udo

    Die tatsächliche Dämmung geht bei XPS bei etwa 0,3 los. Wobei die zweite Stelle hinterm Komma den Kohl dann auch nicht mehr fett macht.


    Denn in der Praxis erfolgen die Genehmigungen wohl nicht über die 0,24-Werte der Wände, sondern über die weitergehenden Ausnahmen von der Ausnahme für kleine Gebäude.
    Möglich wäre dies entweder über § 25, der von jeglichen Anforderungen befreit, wenn die Erwirtschaftung der Dämmkosten innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich ist. Wenn der Hersteller im Extremfall sagt, seine Hütten fallen nach 5 Jahren eh auseinander, dann greift die Enev nicht.
    Eine andere Ausnahmemöglichkeit wäre Satz 4 der Anlage 3, der die Dämmschichtdicke dann als ausreichend erachtet, wenn aus technischen Gründen eine stärkere Ausführung nicht möglich ist. Dann genügt unabhängig vom U-Wert der gesamten Wand die Verarbeitung von Materialien der Klasse 0,035 bzw. 0,045. Ich kann nicht nachvollziehen, wie die technische Unmöglichkeit einer fachgerechten Dämmung bei einem neu gebauten Tiny begründet wird, aber offensichtlich scheint es zu funktionieren, wie das Beispiel Rheinau zeigt.
    Ob auch langfristig, das wird sich zeigen. Denn ich habe Zweifel, ob sich bei einem auch im Winter in Vollzeit benutzten Tiny mit 8 cm Glaswolle oder gar Naturdämmung selbst bei ausreichender Lüftung Schimmelbildung vermeiden lässt. Und spätestens dann steht auch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Frage.


    Gruß Udo

    Bei deinem Beispielmosaik hättest du auch fragen können „Macht es Sinn, einen goldenen Wasserhahn im Tiny zu montieren?“ So rein preislich gesehen.


    Aber mal generell zu Fliesen im Tinyhaus bzw. Im Tinyhouse on wheels:
    Fliesen sind starr. Ein Tinyhaus ist nicht 100prozentig verwindungssteif. Das heißt, man muss den sich bewegenden Untergrund vom Plattenbelag entkoppeln. Zum Beispiel mit Schlüter Ditra-Matten. Ist zusätzlicher nicht unerheblicher Aufwand.
    Bewegungsfugen z. B. in den Ecken sollte man breiter als in einem stationären Gebäude ausführen. Sieht nicht sehr attraktiv aus.
    Man kann bei normalen Steinzeugfliesen mit ca. 15 kg pro Quadratmeter rechnen. Zuzüglich Kleber und Entkoppelung. Sind also keine Leichtgewichte.
    Man sollte wegs der Bewegungen möglichst kleinformatige Platten wählen. Der Modetrend geht allerdings zu immer größeren Fliesen.
    Wenn man kleinformatige Fliesen wählt, dann ist der Fugenanteil und damit der Pflegeaufwand größer, da auch die modernen vergüteten Fügenmassen sich zwar gerne „flexibel“ nennen, tatsächlich aber auch nur plastische zementöse Materialien mit offenen Poren sind.
    Und zum Schluss: Wenn Dir was schweres runterfällt, dann hast du bei Parkett nen Kratzer oder ne Delle im Boden, bei ner starren Fliese aber nen Riss in der Platte. Ist nicht wirklich schöner.


    Gruß Udo

    Wo ist denn der Unterschied zwischen dem nicht genehmigten Bewohnen eines typischen Tiny on Wheels und dem Bewohnen eines Kastenwagens. Die gesetzlichen Konsequenzen sind identisch. Solange niemand was sagt, solange passiert nichts. Wenn jemand was sagt, dann entsteht das Problem.
    Hier auf Mallorca sieht es übrigens so aus, dass auch ohne Beschwerden die Jagd nach Schwarzbauten auch aus der Luft erfolgt. Dürfte mit der Drohnentechnik kurzfristig und kostengünstig wohl auch in Deutschland so sein.


    Gruß Udo

    Ist im Grunde doch schon wiederholt hier geschrieben worden.
    Die Kombination aus U-Wert 0,24 und 3,5 Tonnen kriegst Du zur Not hin, indem Du bei einem 7 x 2,55 Meter großen Haus mit 12 cm PUR oder XPS dämmst. Alles andere ist riskantes Rumgeeiere. Schaust Du die Beschränkung auf die Aussage eines Herstellers im anderen Thread „unser Architekt kümmert sich darum“. Sein dortiges Schweigen zur Enev sagt ne Menge aus.
    Das Problem mit dem Bezug auf § 25 der Enev, der Ausnahmen bei zu hohem Aufwand zulässt, ist der Ermessensspielraum der Behörde. Was passiert, wenn du nach 10 Jahren auf ein neues Grundstück umziehen willst, die dortige Behörde aber die Einhaltung der 0,24 fordert? Da nützt es nix zu sagen, aber auf dem alten Platz durfte ich doch.
    Da hat der Bauherr das Problem und der Hersteller dürfte die Hütte kaum zurücknehmen.
    Aber welcher Kunde würde ein Tiny als Wohngebäude kaufen, wenn ihm das vorher gesagt würde?


    Gruß Udo

    Könntest Du das mit dem Unsinn vielleicht konkretisieren?

    Wäre es anders, so hätten ja die Rheinauer nach ihrem Vorwurf der Unwahrheit auf die klare Frage von @Sonnenhaus „Hatten Eure genehmigten Häuser einen U-Wert von unter 0,24?“ mit einem ebenso schlichten wie verbindlichen „Ja“ antworten können. Schade, dass diese Antwort nicht gekommen ist.


    Gruss Udo

    Gruß Udo

    Ich weiß auch nicht, ob Dietmar mit der Absolutheit seiner Aussage so recht hat. Ich denke ebenfalls an die Möglichkeit, auf die Isolierung zwischen den Kanthölzern innen eine zweite Dämmschicht und lediglich eine dünne Verkleidung aufzubringen. Vielleicht kommt man dann aufs zulässige Höchstgewicht. Wenn, dann dürfte es wohl sehr knapp werden und zum Umzug müsste man einiges aus- bzw. umräumen.
    Und auf jeden Fall dürfte es dabei um eine sehr individuelle Lösung gehen und um kein Tiny von der Stange.


    Wäre es anders, so hätten ja die Rheinauer nach ihrem Vorwurf der Unwahrheit auf die klare Frage von @Sonnenhaus „Hatten Eure genehmigten Häuser einen U-Wert von unter 0,24?“ mit einem ebenso schlichten wie verbindlichen „Ja“ antworten können. Schade, dass diese Antwort nicht gekommen ist.


    Gruss Udo

    Hallo Ben,


    Damit bist Du bei rund 10 cm Gesamtdämmung mit Hanf. Das ist noch schlechter als die von Isabella angedachte Konstruktion.
    Mal völlig unabhängig von der Normabweichung würde mich interessieren, welche Erfahrungen Du mit Deinem Haus gemacht hast.
    Wie viele Winter hast Du schon in Deinem Tiny verbracht und wie beheizt Du es?


    Freundlicher Gruß
    Udo

    Hallo,


    Kommt wieder drauf an, wie Euer Häusle genutzt werden soll.
    Für eine ganzjährige Bewohnung kannst Du selbst Deinen Tabellen die unzureichende Wärmedämmung mit 12 cm Hanf entnehmen. Also entweder nochmals rund 5 cm Hanf draufpacken oder auf den ökologischen Anspruch verzichten und mit PU o. ä. dämmen. Man sollte mMn den 0,24-Anspruch der Enev nicht nur als böse Bauverhinderungsformel sehen, sondern als Norm, deren Erfüllung in der Praxis absolut Sinn ergibt.
    Mit dem von Dir geplanten Aufbau ergibt sich rechnerisch eine Luftfeuchte im Inneren von 60 %. Das ist bezüglich Schimmelbildung auf der Fläche unbedenklich. Aber in den Raumecken, in denen lediglich die Konstruktionshölzer ohne Isolierung verbaut sind und zudem die kalte Aussenfläche größer als die warme Innenfläche ist, dürfte es schnell zu einem Temperaturabfall, damit zu einer höheren Luftfeuchte über dem kritischen Wert von 80 % und in der Folge zur Gefahr der Schimmelbildung kommen.
    Ich würde deshalb die Isolierung deutlich verbessern und dafür ebenfalls auf die Konstruktionsebene verzichten. Ich bin generell der Meinung, Strom- und Zuwasserleitungen verlegt man wegen der höheren Flexibilität bezüglich nicht vorausplanbarer persönlicher oder technologischer Entwicklungen in Aufputzsockelleisten und verlegt von diesen vertikale Leerrohre zu Eckventilen sowie Steckdosen und Schaltern, und für die Abwasserrohre bedarf es keiner Installationsebene. Diese kann man auch direkt in der Wand verbauen.
    Bezüglich Hinterlüftung brächte 1 cm weniger an der Wand platzmässig auch nicht viel, so dass es mMn egal ist. Im Dach würde ich die Hinterlüftung aber auf jeden Fall erhöhen. Hier hat man keine Sogwirkung durch Sonneneinstrahlung wie in der Fassade, so dass die Gefahr des Feuchtestaus unter dem Blechdach entsteht. Wegen dieser Gefahr empfehle ich auch, besondere Aufmerksamkeit auf die absolute Dichtheit der Innenseite der Decke zu legen. Sonst modert der Hanf.
    ich hab mir nur Euren Decken- und Wandaufbau angeguckt.


    Gruß Udo