Beiträge von Udo

    Nö, so leicht ist das nicht.


    Zumindest nicht im 2,55 Meter-Haus auf eigenen Rädern. Denn das macht nur Sinn, wenn auch die 3,5-Tonnen-Regel eingehalten wird. Und die Marke wird mit insgesamt 20 cm dicken Wänden auf jeden Fall gerissen.
    Auf der anderen Seite lässt sich der 0,24-Enev-Wert mit einer 12 cm starken PUR-Isolierung einhalten.


    Es bieten sich deshalb zwei Enev-konforme Tinyhaus-Varianten an:
    Entweder 12 cm Kunststoffschaum auf dem Standardhänger oder Überbreite mit dicken Wänden ohne Beachtung des Gewichts, dafür aber mit möglicher biologischer Isolierung.


    Gruß Udo

    Ich würde die beiden Wagen unterschiedlich hoch machen, so dass der niedrigere ohne Dachüberstand direkt gegen den höheren geschoben werden kann.
    Zu beachten ist bei der ganzen Geschichte neben den technischen Fragen, dass die beiden Teile bei aufwendiger Verbindung rechtlich als Einheit gesehen werden und damit evtl. Vereinfachungen für kleine Häuser von der Verfahrensfreiheit bis zu pauschalierter Enev-Berechnung usw. unter Umständen wegfallen können.


    Gruß Udo

    Das wären wahrscheinlich die optimalen Stützen, wenn es sie in den für ein TH nötigen kleinen Abmessungen gäbe.
    Zumindest für ein 2,55-Meter-Haus bringen die mindestens 16 cm breiten Träger wenig.
    Ich überlege ernsthaft, mir etwas derartiges aus Marinesperrholz selbst zusammen zu leimen.


    Gruß Udo

    Aus dem Zeitungsartikel ergibt sich, wie Sigi bereits schreibt, dass nach Meinung des Landratsamtes aus der Tatsache, dass ein Bauvorhaben verfahrensfrei ist, auch auf die Anwendung der Vorschriften der Bauordnung, hier des §34 verzichtet werden kann.


    Ich wäre hier bezüglich der Übertragung auf andere Fälle sehr vorsichtig. Die bayr. Bauordnung ist lediglich Landes-, das Baugesetzbuch hingegen übergeordnetes Bundesrecht.


    Trotzdem ein schöner Erfolg für Tinyhausbauer.


    Bei den 75 cbm handelt es sich übrigens um den Brutto-Rauminhalt des Gebäudes. Zu dessen Berechnung werden einfache Terrassen auch mit Pergolen nicht herangezogen.


    Gruß Udo

    Hallo Christof,


    Damit wir nicht nur aus den eigenen, sondern auch aus den Fehlern der anderen lernen können wäre es schön, du würdest uns berichten, worum es bei den nicht durchdachten Details geht.


    Gruß Udo

    noch eine kleinigkeit, die offenbar niemanden interessiert. so treppen und so sachen, ohne handlauf, notfallgriffe evtl. sogar geländer ziehen immer das gleiche ergebniß nach sich :(, so auf dauer :)

    Das verstehe ich oft auch nicht.


    Häufig wird mit viel Einsatz ein TH geplant und dann in irgendeine Ecke noch schnell eine mördersteile Treppe oder auch nur eine Leiter gezeichnet.


    Ist in der Praxis gefährlich und bei Vorlage-Notwendigkeit eines Bauplans nicht genehmigungsfähig.


    Vielleicht sollte man sich in diesem Punkt generell mehr Gedanken machen.


    Gruß Udo

    Da hast du absolut recht.
    Um ein Tinyhaus zur finanziell günstigen Wohnmöglichkeit schön zu rechnen muss man schon viele Faktoren vernachlässigen.
    Für ein winterfestes Tinyhaus sollte man von zumindest 40000 Euro ausgehen. Dafür bekommt man rund 18 Quadratmeter Fläche und hat noch kein Grundstück. Für das Geld, das man für Tiny plus Grund kalkulieren muss bekommt man auch eine zwei- bis dreimal größere Wohnung.
    Zudem fällt das Tiny voraussichtlich in 20 Jahren auseinander, während eine richtige Immobilie an Wert gewinnt.


    Die Konsequenz: Die finanzielle Schönfärberei vergessen und statt dessen die wirklichen Vorteile eines Tinyhauses in Augenschein nehmen. Die gibt es ja. Seien es die Mobilität, die Reduzierung des Lebensstils usw.


    Gruß Udo


    Nachtrag: Die gleiche Einäugigkeit wie bei den finanziellen Aspekten sehe ich übrigens auch bei den ökologischen Bewertungen von Tinyhäusern.

    Normalerweise lohnt sich eine entsprechende Änderung nicht. Bei Dreh-Kipp eh nicht möglich.
    Bei zweiflügeligen Türen ist zudem zu beachten, dass bei Anhängerzulassung die vordere Tür das äußere Element sein muss.

    Ich vergleiche etwa das Haus von Nessa mit deinen Massen. Und dann kommen mir Zweifel an der Regelkonformität.
    Nessas Haus ist kleiner, bleibt als Wohnwagen außerhalb der Energieeinsparungsforderungen und kommt dennoch an die Gewichtsgrenzen.


    Du brauchst mit deinen Massen auf jeden Fall die Bauwerkszulassung mit entsprechender Dämmung. Diese wiegt mehr als die Innenverschalung. Mal ganz davon abgesehen, dass diese Verkleidung auch eine ganz wichtige statische Funktion erfüllt.


    Wie möchtest du vermeiden, dass dein Haus insbesondere bei im Plan fehlenden Diagonalverszrebungen beim Transport nachfolgenden Verkehrsteilnehmern um die Ohren fliegt?


    Fragt voller Skepsis dich und sich Udo

    Nein, du musst keine Unterlagen erstellen oder gar einreichen.
    Dietmar fehlinterpretiert hier lediglich wie bereits vorher in der löblichen Zusammenfassung der Rechtslage zwei Sätze der bayr. Bauordnung.


    Dort heißt es in § 62,1 „Die Einhaltung der Standsicherheit ist nachzuweisen. Dies gilt nicht für Verfahrensfreie Bauvorhaben.“
    In § 62.2 steht dann „Die Standsicherheit muss bei Gebäuden der Klasse 1 nachgewiesen werden von ...“


    Dietmar geht nun davon aus, dass durch den Absatz 2 der Absatz 1 wieder aufgehoben wird. Dies ist unzutreffend. Durch den Absatz 2 wird der vorhergehende Absatz lediglich konkretisiert. Er bezieht sich nur auf die Gebäude der Standsicherheitsklasse 1, für die keine Verfahrensfreiheit besteht. Er betrifft somit keine Tinyhouses und ist deshalb für uns ohne Belang.


    Tinyhouses müsses zwar standfest sein. Ebenso wie die übrigen Regeln zu Fenstern, Treppen, Öfen usw. einzuhalten sind. Nachzuweisen ist dies im Fall der Verfahrensfreiheit jedoch nicht.


    Gruß Udo

    Squeezy, zum Basiswissen: IHK und Handwerkskammer sind zwei unterschiedliche Kammern. Aber wenn ich es recht verstanden habe, dann bietest du deine Skulpturen als Künstler an. Damit bist du von vornherein kein Gewerbetreibender.


    Der Bau von Tinyhouses ist aber keine Kunst. Er unterliegt damit den Bestimmungen der Handwerksordnung. Wer gewerbsmäßig solche Häuser baut, ganz gleich ob als Campingfahrzeug oder als Bauwerk, übt wesentliche Tätigkeiten des zulassungspflichtigen Zimmererhandwerks aus und bedarf deshalb der Eintragung in die Handwerksrolle.
    Wesentlich sind die Tätigkeiten deshalb, weil sie eine mindestens dreimonatige Ausbildung erfordern. Und für die Eintragung in die Handwerksrolle bedarf es in der Regel des großen Befähigungsnachweises, sprich des Meistertitels.


    Und wer anderes annimmt, der möge einfach einen Blick in den Paragraphen 1 der Handwerksordnung werfen oder seine Kammer befragen.


    (Natürlich gibt es massenhaft Möglichkeiten, die Anforderungen de4 Handwerksordnung zu umgehen. Aber dafür braucht man neben den gewerbespezifischen auch noch juristische Kompetenzen. Und wer diese Kompetenzen besitzt, der braucht keine Fragen wie der Threaderöffner zu stellen.)


    Gruß Udo

    Oh, nun erzählt mal bitte nicht solche Sachen.
    Je nach Ausführung verlangt der gewerbliche Bau von Tinyhouses wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten zumindest des Schreiner- oder Zimmererhandwerks.
    Und damit unterliegt die Tätigkeit selbstverständlich den Regeln der Handwerksordnung und damit der Meisterpflicht.
    Wer etwas anderes glaubt, der kann ja mal bei seiner örtlich zuständigen Handwerkskammer nachfragen.


    Übrigens hat das mit TÜV- oder Bauabnahme gar nix zu tun. Und es bezieht sich auf den Bau der Tinies. Verkaufen darf prinzipiell jeder alles.


    Gruß Udo

    Ich sehe es so, dass die Isolierung auch zwischen den Holmen ne Menge bringt. Drei Punkte erscheinen mir dabei wichtig.


    Weniger Wärmeverlust
    Bei einem Verzicht auf die Isolierung zwischen den Metallstreben kann die Wärme sowohl durch diese Streben als auch durch die Zwischenräume entweichen. Bei einer entsprechenden Isolierung hat man zwar immer noch den Verlust durch die Streben, aber der Verlust durch die viel größere isolierte Fläche wird reduziert. Es ist dabei ja nicht so, dass die Wärme im Inneren, die jetzt nicht mehr den Weg durch die Flächenisolierung findet, nun verstärkt auf die Metallbereiche ausweicht. So clever ist die nicht. Nö, die bleibt jetzt zum größten Teil im Hausinneren. Ist im Prinzip nicht anders als mit den Holzstreben in d3n Wänd3n und im Dach.


    Kondensfeuchte
    Nach einer Isolierung des Bodens zwischen den Streben hat die Luft an der kälteren Metalloberfläche eine niedrigere Temperatur als in der umgebenden Dämmung. Die Feutesättigung ist schneller erreicht und es kann sich Feuchtigkeit am Metall und im schlechten Fall in der Isolierung bilden. Das ist bei der Konstruktion zu berücksichtigen. Also Beachtung des Korrosionsschutzes, Wahl geschloss3nzelliger Isolierung und/oder Einbau einer Trennung zwischen Metall und angrenzender Isolierung.


    Rechtlicher Aspekt
    Bei der Planung des Thow als Last dürfte es schwierig werden, die Prüfer davon zu überzeugen, dass auch die untere Isolierung Teil der Last ist. Ich denke, dass es bei einer derartigen Ausführung zwangsläufig auf die Campinganhängerzulassung hinausläuft.


    Gruß Udo


    (Da hat sich mein Beitrag mit dem obigen überschnitten)

    Also dass diese ganzen Werbesprüche mit der tollen Infrarot- oder jetzt Kreuzwellenheizung ziemlicher Blödsinn sind, darüber sind wir uns wohl alle einig.
    Allerdings kann die elektrische Beheizung von Tinyhouses durchaus Sinn machen.


    Gehen wir mal davon aus, dass in Deutschland pro Quadratmeter Wohnfläche etwa 200 Watt Heizleistung möglich sein sollten. (Ungefähre Faustformel, selbstverständlich ohne Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten). Macht bei einem normalen Thow rund 3 bis 4 Kw. Ne ganze Menge also.


    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass nicht jedes Tinyhaus das ganze Jahr bewohnt und damit auch nicht beheizt wird. Zudem lässt sich eine elektrische Heizung viel genauer regeln als eine „normale“ Heizung. Mit dem Smartphone kann ich auch bei unterschiedlichen Arbeitszeiten von jedem Ort der Welt aus die Heizung genau dann einschalten, wenn ich die Wärme benötige. Mit einer IR- oder Fußbodenheizung kann ich zudem recht kostengünstig und einfach genau die Wärmeart installieren, die mir im betreffenden Wohnbereich am angenehmsten erscheint.


    Es ist wie mit so vielem im Leben: Alles hat seine Vor- und Hinterteile. Klar ist, elektrische Wärme ist teuer im Verbrauch, dafür billig in der Installation. Was hat Nessa in ihrem Thow für Ihre Gasheizung bezahlt? Waren es nicht 6 oder 7tausend Euro? Für das Geld kann ich viele elektrische Kilowatt verjubeln. Ohne Holzhacken und Gasflaschen schleppen.


    Es kommt halt auf den Einzelfall und eine vernünftige Isolierung an. Ich heize meine Wohnung wie in Spanien nicht unüblich mit Strom und möchte auf den Konfort nicht verzichten. Allerdings kalkuliert man hier mit 80 statt mit 200 Watt pro Quadratmeter.
    Wollte ich im kalten deutschen Winter gegebenenfalls noch mit einer dünnen „Öko“Dämmung leben, dann würde ich wahrscheinlich auch eher mit einem kleinen Pelletofen den schlecht gefilterten Feinstaub in die Umwelt blasen.


    Gruß Udo

    Hallo Klaus,


    Auch wenn er vielleicht nicht ganz in diesen Thread passte, so sollte dein Einwand doch nicht so einfach übergangen werden.


    Es geht dir persönlich bei der Entscheidung für ein Tinyhaus um ein Leben im Einklang mit der Natur. Andere haben aber ganz andere Motive. Es gibt Leute, die in erster Linie preiswert wohnen möchten. Andere wiederum, und dazu zähle ich mich, wollen ganz einfach mobil sein und ihr Haus gerne wie eine Schnecke mitnehmen können. Und wiederum anderen geht es vielleicht primär um die kreativen Möglichkeiten der bestmöglichen Ausnutzung des Minimums.


    All das sind sehr unterschiedliche, aber gleichwertige Gründe für ein Tinyhouse. Ich denke, jeder hat die Toleranz der anderen verdient. Und ganz unabhängig davon, ob sein Traumhaus nun 40 oder nur 14 Quadratmeter umfasst.


    Gruß Udo

    Hallo Sigi,


    Ich denke, deine Gegenüberstellung könnte als Entscheidungshilfe für alle Thow-Interessenten wichtig sein.
    Danke für die Mühe. Vielleicht könnte man sie auch aus diesem individuellen Baubericht, in dem sie evtl. übersehen werden könnte, in einen allgemeineren Thread zum Thema Wandaufbau übernehmen.


    Ich möchte ergänzend auf zwei Punkte hinweisen:
    Das eine ist das Gewicht, das nach meinem Eindruck stets nur reduziert auf die 3,5-Tonnen-Problematik gesehen wird. Vielleicht wäre es aber auch mal interessant zu überlegen, ob sich das hohe spezifische Gewicht zum Beispiel der Holzfaserplatten bei einem Einbau im Dach auch auf die statische Dimensionierung der Wandkonstruktion im Vergleich etwa zu einer leichten und dazu auch noch dünneren Pu-DachDämmung auswirkt.
    Der andere Punkt ist die Hinterlüftung. Auf diese kann man meiner Meinung nach bei einem geschlossenzelligen Material wie PU eher verzichten als bei Faserdämmstoffen. Somit könnten 2 cm für die Fassade genügen. Dagegen halte ich 6 cm für eine hinterlüftete Fassade für das absolute Mindestmaß. Der Grund ist der, dass außer für den Luftbereich und die eigentliche vorgehängte Fassade eine Abdeckung für den oberen Luftaustritt berücksichtigt werden muss.


    Für mich erscheint deshalb eine Biodämmung mit der Einhaltung der 2,55 Meter unvereinbar.


    Gruß Udo

    Ich halte es für kaum zielführend, eine allgemeine Regel zur Abwasserführung aufzustellen. Weil zum Glück jedes Tinyhaus anders ist.
    Für mich wären bei der Planung folgende Punkte zu beachten:


    - Alle Abwasseranschlüsse möglichst nahe bei einander planen.
    - Für Küche und WAS genügen auf jeden Fall 40 und mit genug Gefälle auch 32 mm. Duschtassen führen auch mit 40 mm genug Wasser ab.
    - Nach Möglichkeit aufputz verlegen. Z. B. hinter Küchenschränken oder in Installationskanälen.
    - Insbesondere in engen Rohren 90-Grad-Bögen vermeiden.
    - Revisionsdeckel einplanen.
    - Die Zusammenführung der Leitungen im, nicht unter dem Haus vornehmen.
    - Evtl. ist es sinnvoll, nicht nur die Duschtasse, sondern den gesamten Badboden anzuheben, um darunter neben notwendigen Leitungen auch sonstige Installationen wie Pumpen oder Wasserspeicher anzuordnen. Weil Bäder keine Wohnräume sind können hier selbst in zur Bauabnahme vorgesehenen Tinyhouses die Raumhöhen aufs tatsächlich notwendige Maß reduziert werden.


    Gruß Udo

    Hallo Sunny, herzlich willkommen im Forum. Ich glaube, gerade für Einsteiger gibt es hier eine Menge hilfreicher Informationen zum Thema.


    Ich möchte jedoch davor warnen, Tinyhouses als kostengünstigere Alternative zu hohen Mieten zu sehen. Dies funktioniert mMn nur in Ausnahmefällen.
    Die Höhe der Mieten korreliert mit den Preisen der Immobilien und diese wiederum mit den Grundstückskosten. Wo die Mieten hoch sind, da sind auch die Grundstücke teuer. Und für ein Tinyhaus benötigt man mindestens 200 Quadratmeter bebaubare Fläche. Das ist deutlich mehr als der anteilige Bedarf für eine kleine konventionelle Wohnung.


    Deshalb halte ich es für schlicht illusorisch, in Nachbarschaft großer Zentren wie meinetwegen München legal ein Tinyhaus als Wohngebäude aufzustellen. In Mannheim dürfte es finanziell leichter, aber bestimmt auch nicht leicht sein.


    Wollte ich im Tinyhouse billig wohnen, dann müsste ich wahrscheinlich in die Uckermark oder eine noch entlegenere Gegend ziehen. Aber wer will das schon?


    Gruß Udo

    Doch, natürlich darfst du.


    Aber da diese Biomaterialien schlechter dämmen als Steinwolle und noch schlechter als meinetwegen PU-Platten, darum musst du, um auf den von der Energie-Einsparungsverordnung für kleine Gebäude geforderten U-Wert von 0,24 zu kommen, eine entsprechend dickere Wand bauen.
    Geschätzt, nicht gerechnet würde ich mal von rund 20 cm ausgehen.
    Und wenn du dann dein Tiny ohne Sondergenehmigung mit maximal 2,55 Metern Gesamtbreite im Straßenverkehr bewegen willst, dann hast du innen nicht mehr viel Platz. Da bist du schnell in dem Bereich, in dem du dein Bett nur noch hochkant aufstellen kannst.


    Gruß Udo