Beiträge von Udo

    @'sigi
    Sorry, dass ich den Begriff des Aufräumens falsch interpretiert habe.


    Ich stimme dir zu, dass es auch für ein Tinyhaus kein Problem sein sollte, die Vorgaben der Anlage 3, Tabelle 1 einzuhalten. Im Prinzip zumindest. Denn spätestens dann, wenn man aus ökologischen Gründen mit biologischer Isolierung wie Schafwolle dämmen und ohne Überbreite bauen will, dann wird es verdammt eng. Im wahrsten Sinne des Wortes.


    Gruß Udo

    @ViNS, ich hab auch wirklich keine Ahnung wie man Dateien verlinkt.
    Hab bisher auch ohne diese Kenntnis überlebt.


    Zur Enev: Es geht stets um die selbe Verordnung. Sie wird nur von Zeit zu Zeit in einzelnen Bereichen an die aktuelle Entwicklung angepasst. So wurden bei der Ausgabe 2016 gegenüber der von 2014 Werte für die rechnerische Ermittlung bei normalen Häusern strenger gefasst.
    Das betrifft jedoch nicht die pauschalierten Erfordernisse an kleine Gebäude, wie sie in der Tabelle im Anhang 3 stehen. Die sind in der aktuellen Fassung 2016 die gleichen wie in der vorherigen Fassung geblieben.


    Und ja, wenn die einzelnen Sätze in Gesetzen nicht wie in Juris nummeriert sind, dann musst du sie selbst nachzählen. Ist in der Regel aber mit den Fingern einer Hand machbar.


    Gruß Udo

    @ViNS, Nö, kann ich leider nicht verlinken. Ich bin nämlich zu blöd und hab keine Ahnung, wie man Dateien verlinkt.
    Macht aber nix. Ich arbeite meist mit Ges3tzestexten aus juris.de. Die sind in der Regel aktuell und vom zuständigen Ministerium veröffentlicht. Und die werden ihre Gesetze hoffentlich kennen.


    Hier geht es um die Enev-Ausgabe 2016. Ist aber wohl egal. Denn weder die Ausnahmen nach § 1 noch die Vereinfachungen nach § 8 für kleine Gebäude, die Alternativen gemäß § 24 oder gar die Tabelle 1 der Anlage 3 dürften sich gegenüber der 2014er Fassung geändert haben.


    Gruß Udo

    1) Ich stimme der Annahme zu, dass die meisten Thow in Deutschland wohl unter Missachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen aufgestellt wurden und werden.
    2) Ich stimme nicht der Meinung zu, dass hier mal „aufgeräumt“ werden sollte. Im Gegenteil gefällt mir die Lebendigkeit in den unorthodoxen von mir aus auch illegalen Wohnnischen. Ich bedaure die wohnpolitische Gleichmacherei, unter nicht nur die Thow-Bauer, sondern zum Beispiel in letzter Zeit verstärkt auch die Bewohner von Wohnbooten zu leiden haben.
    Ich denke, dass durch die ökonomischen Zwänge die Vielfalt bereits genug eingeschränkt wird. Da wäre ein wenig administrative Großzügigkeit für die Gesellschaft durchaus verkraftbar.
    3) Aus diesem Grunde halte ich es durchaus für sinnvoll, die verbliebenen Nischen aufzuspüren und nach Möglichkeit zu erweitern.
    4) Bezüglich der Enev halte ich die Einschätzung eines kleinen Gebäudes nach Anlage 3, Tabelle 1 nicht für so problematisch. Ich mag es gerne hyggelig und finde auch unter ökologischem Aspekt eine möglichst gute Isolierung gut. Deshalb kommen bei mir auch PUR-Platten in die Wand. Damit sollte der 0,24er-Wert kein Problem darstellen.
    5) Es gibt jedoch Menschen, die unter ökologisch etwas anderes verstehen und gerne in Wänden aus Schafwolle leben wollen. Für die kann es schon entscheidend sein, ob sie sich vorschriftsmäßig und Enev-konform hinter 20 cm dicken Wänden zusammenquetschen müssen, oder ob sie doch gemäß §1, Absatz 3 hinter 8 cm Schafwolle frieren dürfen.
    6) Ich würde es mir mit der Aussage dieses Satzes zur Nichtanwendbarkeit der Norm deshalb nicht ganz so einfach machen.
    7) Erste Aussage vorweg: Ob ein Tinyhaus als Wohnwagen zugelassen ist, das ist zunächst und formal eine verkehrsrechtliche Frage. Diese kann jedoch in der Folge auch andere Antworten erleichtern. So kann sie zum Beispiel ein Hinweis darauf sein, ob das Thow als jederzeit ortsveränderlich eingestuft wird, wovon es je nach Landes-Campingplatzverordnung abhängen kann, ob es sich um einen Wohnwagen oder um ein Kleinmobilheim handelt, was wiederum Auswirkungen auf die zulässige Höhe von 4 Metern oder nur 3,5 Meten haben kann. Wobei die Campingplatzverordnungen schon in ihren Definitionen uneinheitlich sind.
    Nichts desto trotz könnte (Konjunktiv) die Wohnwagenzulassung auch für ein Wohngebäude zumindest ein Indiz dafür sein, dass es wieder ab- und neu aufgebaut werden kann oder soll.
    8) Zweite Aussage vorweg: Die Eigenschaft der wiederholten Aufstellung nach Enev deckt sich nicht mit der der Fliegenden Bauten nach den Bauordnungen. Für fliegende Bauten gelten nach den Ausführungsbestimmungen der Länder und in der Folge davon gemäß der Rechtsprechung Aufstellzeiten von maximal rund drei Monaten. Was darüber hinaus geht bedarf der Baugenehmigung. Beim wiederholten Aufstellen nach Enev geht es aber zumindest nach dem Kommentar von Tuschinsky um Aufstellzeiten von mehreren Jahren.


    9) Mir schwebt nun folgender hypothetischer Fall vor:
    Ein Freelancer lebt in seinem als Wohnwagen zugelassenen Thow. Er nimmt einen insgesamt drei Jahre dauernden Auftrag an und darf mit dem Wagen während dieser Zeit auf dem Grundstück des Auftraggebers stehen. Es ist damit ein Wohngebäude und muss die Anforderungen einer einzuholenden Baugenehmigung erfüllen.
    Aber muss der Wagen, also das Wohngebäude auch gemäß Enev Anlage 3 isoliert sein? Oder greift die Ausnahme des § 1, Absatz 3?
    Keine Ahnung. Könnte aber für manchen wichtig sein, wenn dereinst der Inspektor der Baubehörde vor der Tinyhaustüre steht.


    Gruß Udo


    Nachtrag: warum druckt das Programm statt 8. immer diesen blöden Smiley? Und vielleicht hat Steff recht und Rheinau begründet die Unmöglichkeit der normalen Isolierung tatsächlich mit dem Gewicht. Dann wäre es evtl. ja durchaus regelgemäß.

    Noch mal zur EnEV


    1) Ich würde es begrüßen, wenn ihre Diskussion hier separat von Dietmars geplanten Beitrag zur allgemeinen rechtlichen Einschätzung geführt würde. Dazu ist die Enev einfach zu umfangreich.
    2) Allerdings denke ich, dass sie nur deshalb so widersprüchlich erscheint, weil alle Seiten gerne ihre eigenen Interessen hinein interpretieren möchten. Die o. g. genannte unterschiedliche Auslegung durch die beiden Thow-Anbieter ist ein gutes Beispiel dafür.
    3) Wenn die Rheinauer schreiben, dass Thow von der Enev wie bestehende Bauten behandelt werden, dann ist damit wohll nur gemeint, dass in beiden Fällen die Erfordernisse der Anlage 3 zu berücksichtigen sind.
    4) Nach Punkt 1 Satz 1 dieser Anlage sind die Werte der folgenden Tabelle 1 einzuhalten, im wesentlichen die 0,24 für Wände, Dächer und Decken nach unten. Dies gilt ausdrücklich nicht nur für bestehende Wohnbauten, sondern auch für neue kleine Gebäude, wie sich aus Satz 1 direkt durch den Begriff der erstmals eingebauten Außenwände, den Titel der Anlage sowie den Wortlaut des §8 ergibt.
    5) Hierauf bezieht sich die Ausführung von Rolling Tinyhouse.
    6) Nach Satz 4 des Punktes 1 der Anlage kann von den Werten der Tabelle 1 abgewichen werden, wenn die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen nicht eingehalten werden kann. Dann muss nur so dick wie möglich mit 0,35-Dämmstoff oder mit nachwachsendem 0,45-Dämmstoff isoliert werden.
    7) Auf diese Sonderregelung beziehen sich die Rheinauer, indem sie sagen, weil sie nur 8 cm starke Wände haben, darum wäre eine Regeldämmung technisch nicht möglich, und darum würden ihre 8 cm Steinwolle genügen. In meinen Augen eine höchst eigenwillige Interpretation der Verordnung, da sie durchaus dickere Wände oder bessere Isoliermaterialien verarbeiten könnten.
    8) Diese Auslegung der Enev passt zu anderen eigenartigen Rechtsverständnissen dieser Firma, etwa zu ihrer Meinung zu fliegenden Bauten. Wäre ich ihr Kunde, so würde ich sehr vorsichtig auf derartige Einschätzungen reagieren.
    9) Ich kann mir nicht vorstellen, weshalb die Ausnahmeregelung des § 24 Enev bei einem Thow greifen sollte. Die besondere Kleinheit und damit das ungünstige Verhältnis Volumen/Aussenfläche kann es zumindest nicht sein. Dies ist bereits in der Anlage 3 berücksichtigt.
    10) Allerdings fände ich es zumindest hinterfragenswert, ob die Enev für Thow überhaupt greift. Nach §1, Absatz 3, Punkt 6 gilt sie nicht für Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt zu werden. Nach Tuschinsky von Enev-online gilt die einschränkende 2-Jahresfrist dieses Punktes nur für provisorische Bauten, jedoch nicht für solche zur wiederholten Aufstellung. Sie nennt als Beispiele für wiederholte Aufstellung Schul-Ersatzcontainer, die bekanntlich auch mehr als nur 2 Jahre aufgestellt bleiben können. Warum sollte das nicht auch für Thpw gelten, insbesondere dann, wenn sie als Campinganhänger zugelassen sind, und selbst dann, wenn sie als Wohngebäude aufgestellt wurden?


    Gruß Udo

    Hallo Milui,


    Ich fände die Konstruktion mit Metallständern sehr interessant und hatte auch mal versucht, die Diskussion darüber hier anzustoßen (Anfang Januar im Thread Boden- und Wandaufbau).
    Wärmebrücken wären meiner Meinung nach kein Problem, da durch einen 6 cm breiten Holzständer mehr Wärme entweicht als durch ein 0,6 mm starkes Metallprofil und 5,94 cm Styrodur. In den gesamten USA, und da ist es zumindest teilweise genauso kalt wie in Deutschland, wurden und werden tausende Tinyhouses mit Metallständern gebaut, sowohl von Selbstbauern wie auch gewerblich.
    Auch die tatsächliche Stabilität sehe ich nicht kritisch, da in den USA ebenfalls nur 0,6 mm starke Profile verarbeitet werden. (So z. B. die Aussage von Volstrukt in einem Werbevideo)


    Der eigentliche Knackpunkt ist wohl wirklich die Betechnung. Es dürfte in Deutschland bisher kein Tinyhaus aus Trockenbauprofilen geben, und da die Profile keine entsprechende Zulassung haben dürfte wohl auch kein Statiker seinen Namen unter eine passende Berechnung setzen.


    Man sieht auf vielen Videos, dass in den USA tatsächlich zahlreiche Bastler ihre Metalstud-Tinies frei nach Gefühl zusammenklöppeln. Offensichtlich sehen die das recht locker. Für mich wäre es jedoch nichts.


    Wenn man sich jedoch die Netzseiten etwa von Volstrukt anschaut, dann sieht man z. B. auf dem Youtubevideo zu ihrem Modell Casula, dass deren Profihäuser offensichtlich nach tatsächlichen Belastungen sorgfältig konstruiert sind. So etwas gibt es in Deutschland bisher nicht.


    Ich sehe deshalb die einzige Möglichkeit, mal bei Volstrukt oder einem anderen USA-Anbieter nachzufragen, ob die evtl. auch nur die Pläne eines ihrer Modelle nach Deutschland verkaufen würden.
    Interessant wäre es auf jeden Fall.


    Gruß Udo

    Bitte noch einmal langsam.
    Da steht nicht, dass der Raum durch den Unterzug zur Gänze unterteilt wird, sondern dass der Unterzug zur Gänze unterhalb der lichten Raumhöhe bleibt.
    Das sind zwei verschiedene Sachverhalte.
    Wobei ich es dabei aber auch wirklich belassen möchte.


    Gruß Udo

    Durchlüftung bzw. Hinterlüftung des Bodens?
    Es ist die Frage nach der Funktion einer Hinterlüftung. Zum einen soll durch den Sog in der Luftschicht die Austrocknung der Isolierung verbessert werden und zum anderen soll durch eine vorgehängte Verkleidung das Eindringen von äußeren Niederschlägen in die Isolierung verhindert werden.
    Nun kommt aber sowieso von unten kein Niederschlag an die Isolierung und bei einer waagerechten Fläche kann auch keine verbesserte Luftzirk7lation durch einen Kamineffekt entstehen.
    Demzufolge macht eine Hinterlüftung am Boden für mich keinen Sinn.


    Gruß Udo

    Auch von mir herzlichen Glückwunsch zu dem wirklich schnuckeligen Häuschen. Mir haben besonders gut die großen Sprossenfenster und das Mansarddach gefallen.
    Und klar, dass man als Selberbauer kalkulatorische Kosten wie Werkzeugabnutzung oder die eigene Halle nicht unbedingt in die Preisberechnung mit aufnimmt. Geht ja auch eher um die allgemeine Gröss3nordnung.
    Wobei es natürlich etwas anderes ist, wenn man wie Nessa (so zumindest meine Erinnerung) bei Rheinau 1500 Euro für vier Wochen Arbeitsplatzbenutzung abdrücken darf. Das gehört dann schon zu den zu veranschlagenden Kosten.


    Gruß Udo

    Hallo Dietmar,


    Ich habe Zweifel an der Richtigkeit deiner Darstellung.


    Und zwar erinnere ich mich an ein Urteil, in dem bezüglich genau dieser Situation entschieden wurde, dass die Raumhöhen bei einem Zwischenboden jeweils separat zu beurteilen sind.
    Allerdings konnte ich diese Entscheidung jetzt nicht mehr finden.


    Bei Wikipedia sind allerdings Handlungsempfehlungen zum Vollzug der hessischen Bauordnung abgedruckt. Darin heißt es: „Einzelne Bauteile wie Balken oder Unterzüge schränken die ansonsten eingehaltene lichte Höhe nicht ein. Dies gilt jedoch nicht, wenn zum Beispiel die gesamten Sparren oder Deckenbalken die erforderliche Raumhöhe unterschreiten. ... Abweichungen sind im Regelfall auch nur beim Ausbau bestehender Gebäude gerechtfertigt.“ Dies dürfte wohl eher meiner Interpretation entsprechen.


    Wobei es sich hier allerdings um ein baurechtliches Detail handelt, dass auch nicht umfassend ausdiskutiert werden muss.


    Ich freue mich auf jeden Fall auf deine angekündigte Darstellung der Gesamt-Rechtssituation.


    Gruß Udo

    Zu den vielzitierten besonderen Vorschriften, die für das Wohnen gelten, als Beispiel:
    In der Bauordnung Meck-Pomms heißt es in § 47, dass Aufenthaltsräume eine Lichte Raumhöhe von 2,40 Meter haben müssen, in Wohngebäuden der Klasse 1 und 2 (dazu gehören Tinyhouses) von mindestens 2,30 Metern.
    In Bayern heißt es in § 45 ebenfalls, dass Aufenthaltsräume mindestens 2,40 Meter hoch sein müssen. Allerdings folgt dann der Zusatz, dass das nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 gilt.
    Und in Niedersachsen müssen Aufenthaltsräume gemäß § 43 auf mindestens zwei Dritteln ihrer Fläche 2,40 Meter Höhe haben.


    Dieser Unterschied ermöglicht, dass man in Bayern in sein Thow in 2,10 Metern ein festes Loft einbauen darf, in Meck-Pomm jedoch nicht und in Niedersachsen je nach dem. Zumindest dann, wenn man es als bauliche Anlage aufstellen will.


    Gruß Udo

    Das dürfte ein wenig schwierig werden, weil diese Fragen des Baurechts Landessache sind und die jeweiligen Landesbauordnungen von einander abweichen. Es gibt zwar eine Musterbauordnung, an der sich die Landesbauordnungen orientieren, im Einzelfall muss man aber immer in der Bauordnung seines Bundeslandes nachgucken.
    Einheitlich ist etwa, dass Wohnbauten über Bad und Küche (diese beinhaltet Anschluss an Wasser und Abwasser) verfügen müssen.
    Unterschiedlich sind zum Beispiel die vorgeschriebenen Höhen von Wohnräumen (dazu gehört die Küche, aber nicht das Bad, das auch niedriger sein darf).


    Und ganz unterschiedlich sind die Landesregelungen zu den Verfahren bei kleinen Gebäuden. In Bayern besteht völlige Verfahrensfreiheit, in einigen anderen Ländern zumindest Genehmigungsfreiheit, was bedeutet, dass man den Bau zwar anzeigen, aber nur in Ausnahmefällen und auf gesondertes Verlangen der Behörde Nachweise beibringen muss. Die Grenzen, bis zu welchen diese Erleichterungen gelten, sind aber auch uneinheitlich.


    In jedem Fall gilt jedoch, dass auch bei Verfahrensvereinfachung die Vorschriften zur Ausführung eingehalten werden müssen. Das heißt, auch wenn keine statische Berechnung nachgewiesen werden muss, so muss die Hütte trotzdem stabil sein. Und sie muss auch vorschriftsmäßig isoliert und so sie ein Wohngebäude sein soll an die Versorgungsleitungen angeschlossen sein.
    Insofern besteht ein Unterschied zwischen der Einhaltung und der Dokumentation baurechtlicher Vorgaben.


    Gruß Udo

    Wenn ich mir die Fotos und Filme über durchgeführte Tinybauten anschaue, dann scheinen die meisten Bauherren lediglich ein paar
    NYM-Kabel an die Holzständer zu nageln.
    Ich werde jedoch auf jeden Fall Leerrohre verwenden, und zwar mindestens 16 mm starke. Zudem werde ich an einer Längswand einen durchgehenden System-Leerkanal statt einer Sockelleiste montieren, auf den dann wie gewünscht Aufputzsteckdosen aufgeklemmt werden können und in dem genügend Platz für alle Kabel ist.
    Leerrohre kosten fast nix und ermöglichen leichte Anpassungen an persönliche Veränderungen und auch an die rasanten technischen Entwicklungen. Zum Beispiel für zwei Stromnetze, einmal mit 220 und einmal mit 12 Volt.


    Gruß Udo

    Man sollte die bayrische Verfahrensfreiheit nicht überbewerten.


    Auch in anderen Bundesländern gibt es zumindest die Genehmigungsfreiheit für kleine Gebäude. Der Unterschied zwischen Verfahrens- und Genehmigungsfreiheit besteht mMn hauptsächlich darin, dass man auf Verlangen ein paar Formulare ausfüllen und eine einfache Statik nachreichen muss. Kostenpunkt sollte wohl nicht viel höher als bei 1000 Euro liegen. In Bezug zu den Gesamtkosten also nicht wirklich erheblich.


    All die formalen Vereinfachungen haben aber nichts damit zu tun, dass auch ein zu Wohnzwecken genutztes Tinyhaus die legalen Erfordernisse an Wohngebäude erfüllen muss. Dazu gehört u. a., dass eine Küche vorhanden ist. Und zu einer Küche gehört der Anschluss an die Wasser- und Abwasserversorgung. Lokal bedingt nicht immer, aber in der Regel mit Anschlusszwang an die örtlich vorhand3nen Ver- und Entsorgungsleitungen.
    Und unter Umständen ist die Auseinandersetzung mit dem Wasserwerk komplizierter als die mit dem Bauamt.


    Der Verfahrensunterschied zwischen Tiny- und traditionellen Häusern besteht weniger in der Größe als im Verwischen der Grenzen zwischen Immobilien und Mobilien. Wie ist das eigentlich, wenn ich mein genehmigungspflichtiges Thow einmal im Jahr nehme und damit in Urlaub fahre? Muss ich dann die Demontage und das anschließende Neuaufstellen jedes Jahr anmelden oder gar genehmigen lassen, unter Umständen unter Berücksichtigung zwischenzeitlich verschärfter Vorschriften? Für mich Fragen über Fragen.


    Gruß Udo

    ViNS, wenn du deine warme Luft in eine Kiste packst und diese dann abkühlst, dann wird die relative Luftfeuchtigkeit nicht sinken, sondern steigen, bis es irgendwann in der Kiste regnet oder zumindest das Glas beschlägt.


    Das Problem liegt im Unterschied zwischen absoluter und relativer Luftfeuchtigkeit.
    Noch einmal: Luft kann mit zunehmender Temperatur eine ebenfalls zunehmende Menge Wasser aufnehmen. Bei 30 Grad ist die Sättigung bei etwa 30 Gramm Wasser erreicht. Das sind dann 100 Prozent Luftfeuchtigkeit. Der Kondensationspunkt ist erreicht. Wenn in der Luft nur die Hälfte, also 15 Gramm Wasser pro Kubikmeter gebunden sind, dann spricht man von einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 Prozent. Bei 10 Gramm Wasser wären es ein Drittel, also 33 Prozent Luftfeuchte.
    Allerdings kann die Luft bei 20 Grad leider keine 30 Gramm, sondern nur noch 17 Gramm Wasser aufnehmen, und bei 10 Grad weniger als 10 Gramm.


    Wenn ich nun in meinem Haus bei einer Temperatur von 20 Grad 60 Prozent Luftfeuchtigkeit habe, dann entspricht das etwa 10 Gramm Wasser je Kubikmeter Luft. (10 Gramm sind 60 Prozent der maximal möglichen 17 Gramm, die bei dieser Temperatur in der Luft gebunden werden könnten)
    Wenn diese Luft nun in die Wandisolierung eintritt, dann bleiben immer noch 10 Gramm Feuchtigkeit je Kubikmeter der Luft. Aber die Luft kühlt ab. Irgendwann ist nur noch eine Temperatur von 10 Grad in der Wand. Bei dieser Temperatur ist dann aber auch schon der Punkt erreicht, wo die Luft mit den 10 Gramm gesättigt ist.
    Das heißt, bei hoher Temperatur bedeuten 10 Gramm Feuchte angenehmes Raumklima, bei niedrigen Temperaturen bedeuten sie Pfützen und Schimmel. So einfach ist das.


    Was ich bei dem vorgesehenen Wandaufbau allerdings noch nicht ganz verstanden habe, das ist, für was die 2 cm Luft hinter der inneren Holzverschalung gut sein sollen.


    Gruß Udo

    Warum nen allzu schweren Kopf um idealtypisch anzustrebende Werte machen?
    Egal was man nimmt, die Aussenverkleidung wird immer diffusionsdichter als ein Faserdämmstoff sein.
    Also geht es darum, von innen möglichst wenig Luft in die Dämmung durchzulassen.
    Möglichst dichte Dampfsperre und gut ist es.


    Das letzte bisschen Feuchtigkeit kann dann auch durch das Sperrholz nach außen. Insbesondere, da von außen dank Hinterlüftung und doppeltem Dach kaum Nässe an die Isolierung kommt.
    Bloß jetzt nicht in Panik verfallen und Löcher in die Außenwand bohren.


    Gruß Udo

    Ich denke, das Übergewicht während des Stehens ist das kleinste Planungsproblem. 5 Tonnen abgestützt an 6 oder 8 Punkten belasten das Fahrgestell weniger als 3,5 Tonnen während der Fahrt abgestützt lediglich an den Achsen in der Mitte.


    Es geht prinzipiell um den Normalrahmen oder um Ausnahmegenehmigungen. Dafür ist nicht lediglich ausschlaggebend, wie oft man umziehen möchte.
    Muss ich meinen Wagen mit einer Baugenehmigung aufstellen, dann spielt das Gewicht keine Rolle. Dann wäre zum Beispiel wichtiger, dass ich über der Küche kein festes Loft einbauen kann.
    Möchte ich jedoch auf einem Camping- oder Wohnmobilplatz stehen (häufig sind diese ja kombiniert), dann ist es wichtig, ob das Tiny ein Campinganhänger oder ein Mobilheim sein soll. Für Mobilheime sind zum Beispiel 3,5 Meter oder gar noch weniger Maximalhöhe landesrechtlich vorgeschrieben. Für Campingwagen gilt das merkwürdigerweise nicht. Dagegen müssen diese sich an die verkehrsrechtlichen 2,55 Meter Breite halten. Alles Sachen, die sich massiv auch auf das Gewicht auswirken können.


    Hier ist ein sorgfältiges Abwägen bereits in der Planungsphse nötig. Die eierlegende Wollmilchsau gibt es leider auch bei Tinies nicht.


    Gruß Udo

    Was spräche für eine Sandwich-Bauweise mit Balsaholz wie oben dargestellt? In meinen Augen nichts.
    Warum brauchen wir denn solch stabile Ständer von 6 x 8 oder 6 x 10 cm? Jedenfalls nicht, um die Dachlast abzutragen. Dafür würden viel schmalere Kanthölzer genügen. Denn es wird leicht übersehen, dass im Tinyhaus die inneren und äußeren Wandbekleidungen einen erheblichen Teil der senkrechten Lasten aufnehmen. Ein Tinyhaus ist schließlich kein offener Carport.


    In erster Linie werden die 6 cm starken Ständer genommen, um genügend Schraubfläche für die Beplankungen zu erhalten. Das kann man zur Gewichtsreduzierung aber auch mit H-Trägern aus jeweils drei 2 x 6 cm FichtenBrettern oder auch mit den in den USA nicht unüblichen verzinkten Profilen, die wir vom Trockenbau her kennen, erreichen.


    Und ja, Gewichtseinsparung ist bei den meisten Tinyhäusern wichtig. Auch schon bei 7 Metern Länge und Normalbreite. Denn für das spätere Wohn-Wohlgefühl wäre es zumindest für mich wichtig, mich wie in einem „richtigen“ Haus zu fühlen. Eine lediglich dünne innere Trennwand, wie sie etwa Nessa in ihrem Tiny gebaut hat, wird mir nicht genügen.


    Gruß Udo

    Noch mal zum prinzipiellen Aufbau:
    Die Frage ob Windsperre vor oder hinter der äußeren Fichtenschalung wäre eher akademischer Natur gewesen. Rein theoretisch soll der Materialaufbau so sein, dass die Komponenten von innen nach außen immer diffusionsoffener sein sollten, um die optimale Feuchteableitung zu gewährleisten.
    Früher hatte die Fichtenschalung die Funktion, die Isolierung zu schützen. Diese Aufgabe übernimmt jetzt die hinterlüftete Lärchenschalung. Damit werden die Fichtenbretter Teil der Isolierung, so dass die Windsperre eigentlich außen auf die Fichte aufgebracht gehört hätte.


    Damit sind wir aber beim Problem dieses und der meisten alten Mobilheime. Es handelt sich bei dieser Fichtenlage ja offensichtlich nicht Nur um Bretter, sondern diese dienen lediglich als Verkleidung einer Sperrholz- oder Osb-Platte. Und die dürfte weitestgehend diffusionsdicht sein. Das ist der wesentliche Unterschied zu modernen Tinyhouses on Wheels. Die Feuchte kann durch diese Platte nur schwer aus der Faserisolierung nach außen entweichen. Darum sehe ich eine weitere Windsperre eher kontraproduktiv. Auf der anderen Seite würde ich höchste Sorgfalt auf die absolute Diffusionsdichtheit auf der Innenseite legen, insbesondere im Übergang von den Wänden zum Dach, und trotz der eventuell vorhandenen irrationalen Befürchtungen, in einem Plastikkäfig zu sitzen.


    Wobei Christiane mit ihrem Mobilheim ja noch Glück hat, weil sie Wert auf eine Holzfassade legte. Andere ältere Mobilheime sind meist ohne inne Dampfsperre innen mit Alu- oder Kunststofffassaden verkleidet. Da geht dann gar nix mehr nach draußen und Schäden sind folgerichtig dann auch der Normalfall.


    Gruß Udo

    Mal ne simple und vielleicht gar blöde Frage zur Praxis bei den Kompost-Klos:
    was mach ich bei Durchfall?
    Ich seh auf den Fotos der Trenntoiletten nie ne Klobürste. Wär wahrscheinlich ohne Wasser auch ungünstig zu nutzen. Wie bekomm ich die Schüssel also nach einem nicht ganz normalen Geschäft wieder sauber?