@Catweazle/Stefan
ich denke, dass es zwischen einem Tiny House und einem Flugzeug doch noch gewisse Unterschiede gibt, was die Komplexität des Baus und die dafür notwendigen Fähigkeiten des Erbauers/ der Erbauerin angeht Wenn entsprechende Aufrisspläne und ein detailliertes Bauhandbuch für die Herstellung eines solchen Tiny Houses vorhanden wären, sollte eigentlich jede*r, der/die mit Holzbearbeitungswerkzeugen umgehen kann, zudem Lust, Zeit und entsprechende räumliche Möglichkeiten hat in der Lage sein, sich sein/ihr Tiny House selbst zu bauen. Abgesehen hiervon würde es die Kosten für ein Tiny House schlicht halbieren!
wenn man - wie Steff sagt - bei den statischen Erfordernissen von Maximalwerten ausgehen würde, dann müsste es doch prinzipiell möglich sein, einen bundesweit baugenehmigungsfähiges Tiny House Modell zu entwickeln, oder? Das würde zumindest einem Teil der Tiny House - Gemeinde einen kostengünstigen Weg zum eigenen Tiny House ermöglichen ...
Da bliebe m.E. nur die Frage offen, wie man mit spezifischen Anforderungen aus dem Bebauungsplan wie z.B. einer vorgeschriebenen Dachform umgehen könnte. Ist "ortsübliche Bebauung" vorgegeben, so findet sich eigentlich in fast jeder Nachbarschaft neben einem Satteldach auch ein Pultdach und ein Flachdach.
Natürlich würde man damit nicht um ein ordentliches Baugenehmigungunsverfahren herum kommen, aber man könnte - mit Typstatik und ggf. einem in großen Teilen vorgefertigten Bauantrag auch als ganz normaler Mensch (nicht bauvorlageberechtigt) eine Bauvoranfrage bei der jeweiligen Kommune stellen.
Wird die Bauvoranfrage positiv beschieden, weiß ich schon mal mit Sicherheit, dass ich mein Tiny House bauen darf. Dann noch die paar Euro in die Hand zu nehmen, die ein Bauvorlageberechtigter für die Prüfung und Einreichung bereits fertiggestellter Dokumente nimmt, dürfte deutlich günstiger sein, als wenn ich mir durch eine Architekten die komplette Planung nebst Statik und Bauantrag komplett neu erstellen lassen muss.
@ Steff
Die Frage nach der Dämmung läßt sich meines Erachtens relativ leicht lösen. Bei Wohngebäuden bis 50 m² spielt, soweit ich das verstanden habe, die Frage nach dem solaren Ertrag keine Rolle, da - wenn die Wärmedurchgangskoeffizienten aus Anlage 7 GEG eingehalten wurden - die Anforderungen aus der GEG generell als erfüllt gelten. Oder habe ich das falsch interpretiert?
Im GEG §104 steht wie folgt:
"Werden bei zu errichtenden kleinen Gebäuden die Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile nach § 49
eingehalten, gelten die Anforderungen des § 6 Absatz 1 als erfüllt."
Grüße
Markus