Scheiße man, ihr habt recht. Ich dürfte nicht mal mit einem Oltimer Trecker aus spaß durch die Dörfer tuckern.
Aber ist das in der Realiät machbar? Man hört ja immer mal wieder von Rentnern, die mit ihrem alten Tracktor und einen Wagen durch Europa fahren. Meint ihr die haben alle CE?
https://www.agrarheute.com/wis…weck-lof-fahrzeuge-fahren
Wenn kein lof-Zweck, dann kein L- oder T-Führerschein
Die Lage ist hier eindeutig, wie uns Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen versichert: "Wenn kein lof-Zweck besteht, dann darf hier tatsächlich nicht mit L oder T-Führerschein gefahren werden!"
Die Führerscheinklassen L und T dürfen nur im Rahmen von lof-Zwecken eingesetzt werden. Diese Zwecke sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung genau definiert.
Hat das Gespann aus Schlepper und Anhänger mit den Sträuchern allerdings ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t, würde der B-Führerschein beziehungsweise, wenn der Anhänger mehr als 750 kg wiegt, der BE-Führerschein ausreichen. Dann ist es egal, ob es sich um einen lof-Zweck handelt. Für Zugkombinationen mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse CE erforderlich.