Landwirtschaftlicher Anhänger mit 7,5t als zulassungsfreier Anhänger - Basis für den Aufbau

  • Hallo zusammen,


    da ich bei meinen Recherchen immer wieder hier gelandet bin

    und öfter auch sehr hilfreiche Informationen bekommen habe,

    habe ich mich nun heute registriert, da ich gerne eine Idee diskutieren möchte.


    Ich bewohne seit Jahren einen Bauwagen, den ich mir in jungen Jahren mal gebaut habe

    und möchte mir nun ein Kleinhaus auf Rädern mit etwas mehr Komfort bauen.


    Grundsätzliches:


    Ich möchte mit meinem Kleinhaus nicht oft umziehen, es soll aber auf öffentlichen Straßen

    bewegt werden können, die zulässige Höchstgeschwindigkeit hierfür ist mir egal,

    da ich auch mit 25kmh einmal in 10 Jahren quer durch Deutschland oder Europa kein Problem habe.


    Ich habe hier am Hof einen landwirtschaftlichen Anhänger der Firma Rohr/Straubing stehen,

    welchen ich günstig erwerben konnte. Er hat ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen,

    ist auflaufgebremst und gilt mit einer Fahrzeugbeschreibung auf Papier für bspw. Land- und Forstwirtschaft

    als zulassungsfreier Anhänger. Diesen hätte ich gern als Basis für mein Kleinhaus benutzt.


    Ich bin Handwerker, Imker...etc. und habe einen nicht unerheblichen Werkzeug/Dingefundus,

    welcher Gewicht hat, und den ich verstauen muss, weshalb ich eine belastbarere Basis

    mit evtl. außen liegenden Staukästen brauche.


    Zusätzlich besitze ich einen alten Holzbienenwagen aus den 60ern, welchen ich mal gerettet,

    einstweilen stabilisiert habe und gerne als Basis für den Aufbau nehmen würde.


    In einer Art und Weise hätte ich also gerne diese beiden Komponenten miteinander verheiratet

    und zwar auf solche Weise, dass ich das Ganze auch im öffentlichenStraßenverkehr bewegen darf. :S


    Ich weiß, ich gehe damit nicht den allgemein üblichen Weg, baue aber schon immer "besondere" Sachen,

    wobei ich alte Dinge recycle und daraus etwas Neues entstehen lasse.

    Einen neuen Tieflader Trailer kaufen und alles neu bauen möchte ich nicht, da ich Dinge von der Stange nicht so gern mag,

    wie solche, welche einzigartig und besonders sind.


    Ich möchte versuche aus den Fehlern Anderer zu lernen und im Vorfeld meine Ideen mit der gegenwärtigen Rechtslage

    in Einklang zu bringen um nicht am Ende mit einer Arche Noah ohne Sintflut auf dem Trockenenzu liegen,

    mich trotzdem nicht ganz vom Gestzgeber umschubsen lassen und trotzdem etwas besonderes schaffen.


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    Meine Fragen an euch:


    1. Wenn ich den Anhänger nicht verändere, die Bordwände abnehme und lediglich einen festen Aufbau darauf setze,

    ist der Anhänger dann verändert worden und verliert seine Zulassung? Oder kann dann der Aufbau als Beladung gelten?


    2. Wenn ja, kann er ersatzweise als Bauwagen mit einem 25 oder 30 km/h Schild geschleppt werden?


    3. Was wäre, wenn ich den Rahmen des aufgesetzten Bienenwagens so lasse und das Ganze lediglich als Ladung

    auf dem Anhänger aufsetze und mit z.B. Containerlogs oder Lastenspanngurten für den Transport befestige?

    Ein Freund von mir ist Landwirt und kann den Anhänger grundsätzlich zulassungsfrei transportieren.


    Wie bereits geschrieben möchte ich hier nicht illegal unterwegs sein, sondern lediglich die Grenzen der STVZO ausloten.

    Eventuell hat jemand hier Erfahrungen damit, bzw. hoffe ich, das Thema kann ein intessanter Beitrag zum Forum sein.


    Viele weihnachtliche Grüße

  • An Dietmar:


    Ich habe deine Recherchen und Ausführungen über das Thema, welche Anhänger gehen und welche nicht, bereits gelesen:


    "Zu beachten ist, das die früher sehr häufig verwendeten Drehschemelanhänger mit Auflaufeinrichtung seit 1.11.2014 in der EU nicht mehr zugelassen werden dürfen. Lediglich in der Schweiz sind solche Anhänger noch erlaubt. Drehschemelanhänger mit Auflaufeinrichtung dürfen in Deutschland nur noch von Schaustellern/Zirkusleuten auf der Straße bewegt werden, da sie von der Zulassung befreit sind. (...) Beim ziehen mit einem Traktor reicht der Klasse T Führerschein nicht aus, da ein Tiny House keinen landwirtschaftlichen Zwecken dient. Klasse T gilt nur für Fahrzeuge die zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)."


    Da ich Imker bin, erfülle ich grundsätzlich den Tatbestand der Landwirtschaft. Wenn ich zwei Stellplätze für Bienen in mein Kleinhaus integriere, sollte doch eigentlich der Zweck der Landwirtschaft rein hypothetisch erfüllt sein.

  • Hallo Kamel (ein Klarname wäre schön zur Ansprache),

    1. Wenn ich den Anhänger nicht verändere, die Bordwände abnehme und lediglich einen festen Aufbau darauf setze,

    ist der Anhänger dann verändert worden und verliert seine Zulassung? Oder kann dann der Aufbau als Beladung gelten?

    Wir der Anhänger nicht verändert, dann bleibt er natürlich ein zulassungsfreier Anhänger für Land- und Forstwirtschaft. Ein zulassungsfreier Anhänger für Land- und Forstwirtschaft ist allerdings nur so lange zulassungsfrei, so lange damit ausschließlich Land- und Forstwirtschaftliche Güter transportiert werden (z.B. deine Bienenstöcke).
    In dem Moment wo du damit etwas anderes transportierst, z.B. einen Wohnaufbau als Ladung, muss der Anhänger zugelassen werden. Eine Zulassung bekommt er als auflaufgebremster Drehschemelanhänger nicht mehr.

    2. Wenn ja, kann er ersatzweise als Bauwagen mit einem 25 oder 30 km/h Schild geschleppt werden?

    Nein!

    3. Was wäre, wenn ich den Rahmen des aufgesetzten Bienenwagens so lasse und das Ganze lediglich als Ladung

    auf dem Anhänger aufsetze und mit z.B. Containerlogs oder Lastenspanngurten für den Transport befestige?

    Ein Freund von mir ist Landwirt und kann den Anhänger grundsätzlich zulassungsfrei transportieren.

    Siehe 1.), der Umbau wird auch die Fahrzeugart ändern (von "offener Kasten" zu "Plattform"- oder "Wechselaufbau" - Anhänger)

    Da ich Imker bin, erfülle ich grundsätzlich den Tatbestand der Landwirtschaft. Wenn ich zwei Stellplätze für Bienen in mein Kleinhaus integriere, sollte doch eigentlich der Zweck der Landwirtschaft rein hypothetisch erfüllt sein.

    So lange nur die Bienen in dem "Kleinhaus" wohnen könnte man es als landwirtschaftlichen Zweck ansehen. Du darfst dann natürlich nicht darin "wohnen". Tisch, Bett, Küche, Bad usw. sind dann nicht erlaubt.


    Solche alten Drehschemelanhänger werden entweder mit einer Druckluft-Bremsanlage ausgerüstet (wenn die Substanz noch gut genug ist) und dann als Wohnanhänger zugelassen oder als Tiny House/Mobilheim auf Tiefladern transportiert.

  • Hallo Dietmar,


    erst einmal vielen Dank für deine Zeit und die ausführliche Antwort.

    So wie ich das sehe, habe ich also basierend auf deinen Ausführungen folgende Möglichkeiten:


    1. Beim Transport ist mein Haus ein Bienenwagen und muss als solcher getarnt werden.

    Solange dabei nichts passiert, sollte das im Graubereich funktionieren. Eine saubere Alternative ist es nicht.


    2. Ich wäge die Kosten eines Umbaues auf Druckluft gegen die Kosten

    einer Neuanschaffung eines bereits druckluftgebremsten Fahrgestelles mit Zulassungsbescheinigung ab

    und verkaufe dann den Anhänger wieder.


    Die Substanz des Anhängers ist grundsätzlich einwandfrei. Gibt es eventuell jemanden,
    der einen Umbau auf Druckluft bereits erfolgreich gemacht hat? Mich würde interessieren, ob dann beide Achsen mit Bremsen ausgerüstet werden müssten oder nur die bereits bestehende "Bremsachse".


    Viele Grüße

    Jens

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