Eine Gemeinde hat prinzipiell Planungshoheit. Die untere Baubehörde erteilt die Genehmigungen. Wenn aus politischen Gründen etwas nicht gewollt wird, finden sich immer Gründe für die Ablehnung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Das passiert schon in der ersten Anhörung noch vor einer Grundsatzentscheidung (Aufstellungsbeschluss). In der Regel ist die Gemeinde aber immer offen für "Ansiedlungen". Es werden selbstverständlich auch gern Bedingungen gestellt. Also wenn du z.B. etwas für die Feuerwehr spendierst, dann geht dein Bauvorhaben auch schneller durch den Gemeinderat. Ob die Bauaufsicht das dann genau so sieht, steht auf einem anderen Blatt. Die untere Bauaufsichtsbehörde muss sich mit den Fachbehörden einigen bzw. gegenläufige eigene Entscheidungen genau abwägen.
Die Entscheidungsträger haben aber meist nicht die gleichen Interessen wie eine Gemeindeverwaltung.
Rechtlich verpflichtet ist niemand - weder die Gemeinde noch das Bauamt.
Wenn Baurecht besteht und alles gut ist, warum soll das denn geändert werden?
Gruß sigi