Beiträge von sigi

    Hallo Fabian,
    wenn du selbst Architekt bist ... na dann weißt du ja Bescheid!
    Ich beneide dich um deinen Wohnort, In Portugal ist bestimmt so einiges leichter. Wir müssen hier in Deutschland aber auch irgendwie klar kommen!

    Gruß sigi

    Hallo Fabian,
    mit Paulownia arbeiten wir ebenfalls.
    Es gibt dafür keine Zulassung für Tragwerke ... kommt vielleicht noch.
    Leimen ist prinzipiell gut - ist aber ebenfalls statisch nur schwierig nachzuweisen ... auch da sind wir dran.
    Experimentieren kann man selbstverständlich viel ... eine Baugenehmigung braucht man aber trotzdem.
    Stell dir vor: die meisten Einfamilienhäuser werden zur Eigennutzung gebaut - alle Eigentümer würden Risiko tragen - aber ganz so einfach ist es nicht. Brandschutz, Wärmeschutz, Nachbarschaftsrecht usw. die Basics müssen stimmen. Es gibt ja Vereinfachungen - die kann man nutzen. In Sachsen und Bayern sind TH bis 75m3 verfahrensfrei ... aber in Hamburg?
    Schau mal in die Hamburger Bauordnung: Anlage 2 – Verfahrensfreie Vorhaben nach § 60

    1.1 ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ umbauten Raum je zugehörigem Hauptgebäude,
    außer im Außenbereich,

    1.3 Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis zu 5,0 m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen, höchstens 100 m² Bruttogrundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,

    1.9 Wochenendhäuser in festgesetzten Wochenendhausgebieten

    Kannst du dich hier irgendwo einordnen? Nein - dann darfst du nicht bauen!
    Damit gibt es keine "Grauzone".

    Gruß Maik

    Hallo Fabian,
    der Denkansatz "geklebte Rahmenverbindungen" ist prinzipiell nicht verkehrt. Ein statischer Nachweis im Sinne des Baurechts ist dafür aber leider nicht möglich - oder? Falls du einen Holzbauingenieur kennst, der solche Klebeverbindungen für Tragwerke beherrscht, dann bitte Kontakt mit mir aufnehmen. Danke!

    Gruß sigi

    Hallo Melanie,
    selbstverständlich kannst du dein Haus abschnittsweise bauen ... muss eben gut geplant sein!
    Ich kann dir da weiterhelfen. Die Details müssten wir allerdings direkt besprechen, am besten per PN.

    Gruß sigi

    Wie immer geht das nur mit Kompensation!
    Technisch kann man das einfach mit Brandschutzmaterialien machen (siehe oben). Ob es im Versicherungsfall reicht? ... wohl eher nicht! Hersteller und Versicherer sind damit raus aus der Haftung - so würde ich das auch machen. Also liegt es letztendlich in der Eigenverantwortung: möglichst kleine Leistung, möglichst gute und sichere Technik, möglichst große Abstände, eventuell Oberflächen schützen mit Brandschutzmaterial ...

    Gruß sigi

    Hallo Maria,
    ... was ist denn nun los?
    Du hast ein Gebäude mit Baugenehmigung!
    Jeder Klempner kann dir dazu ein Stahlrohr montieren ... ich nehme mal an für die Gasleitung?
    Verstehe das Problem nicht.

    Gruß sigi

    Hallo Familie Kunterbunt,
    ... das Zitat EH55 ist veraltet. Inzwischen haben wir ein neues GEG2024.
    Das Bauteilverfahren gilt immer noch. ... der EH55-Standard (GEG2023) muss aber nicht mehr zwingend eingehalten werden. Mehr Gewicht hat der Primärenergieverbrauch. Hier könnt ihr auch PV-Strom einbeziehen (Bilanzverfahren).

    Gruß sigi

    Das ist richtig. Gilt für Holzfensterflügel. Generell muss die Entwässerung der Kunststofffensterprofile beachtet werden. Am Rahmen hast du unten 2 kleinere Schlitze. Diese dürfen nicht überdeckt werden. Die Kappleiste darf erst unterhalb dieser Öffnungen ansetzen. In meiner Prinzipskizze ist das nicht mit dargestellt (die würde so nur bei einem Holzfenster funktionieren) ... da ging es nur um die Silikonfuge. Deine Fassadenbahn muß um die Fensterbank herum ordentlich abgeklebt sein! ... ein Fensterbankanschlussprofil wäre besser gewesen. ... fürs nächste TH!


    Gruß sigi