Ja - das ist immer sehr individuell und hängt leider auch von der subjektiven Wahrnehmung des Bearbeiters bei der Baubehörde ab.
Das "Einfügen in die umliegende Bebauung" wurde bisher in den meisten Fällen bezüglich zu großer Häuser bewertet. Bei Tiny-Houses ist es umgekehrt. Bezüglich bestimmter Parameter gibt es allerdings auch harte Fakten: Anzahl der Geschosse, Firsthöhe, Traufhöhe - das sind (meßbare!) Werte, wenn die sehr stark abweichen, könnte man argumentieren, dass sich das Bauvorhaben nicht einfügt.
Gruß sigi
Beiträge von sigi
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Wie verhält sich denn dein Architekt dazu?
Gruß sigi -
Hallo Hannah,
ich habe Erfahrungen mit Bauämtern "die sich quer stellen". Bei dir geht es ums Einfügen in die umliegende Bebauung - das ist ein Thema mit vielen "Stellschrauben". Es kann sehr hilfreich sein, die umliegende Bebauung erst ein mal richtig zu prüfen - je uneinheitlicher, bunter, chaotischer, extravaganter, geschmackloser .... diese ist - desto besser! Klingt doch logisch - oder?
Wenn du fragen hast, gern per PN!
Gruß sigi -
Hallo Himmelreich (Name?),
was die Vertragssituation, Gewährleistung usw. betrifft ist es mit solchen Angeboten immer schwierig. Du musst dir einfach Zeit nehmen. Die haben mit Sicherheit hier in Deutschland auch Ansprechpartner im Vertrieb. ... und die müssen gebunden werden. Die Dämmung mit PIR ist sehr gut - keine Frage - ist aber komplett aus Kunststoff. Willst du das wirklich?
Wenn du drin dauerhaft wohnen willst, brauchst du eine Baugenehmigung ... auch als Ferienhaus. Die 50m2 beziehen sich nur auf die Einstufung gem GEG ... das gilt unabhängig von den Bauordnungen. Gebäude bis 75m3 sind nur in Sachsen und Bayern verfahrensfrei im Innenbereich (so mein momentaner Wissensstand). Das kann man natürlich noch genau prüfen.
Gruß sigi -
Baurecht in Österreich und der Schweiz ... das wäre mal ein Thema.
Da kann ich auch nicht weiterhelfen.
Mal sehen, wer sich hier meldet.
Gruß sigi -
Hallo Tina,
herzlich willkommen! Schön, mal wieder jemand aus Sachsen dabei zu haben. Schau dich erst einmal in Ruhe um. Nutze am besten die Suchfunktion. Wenn du Fragen hast - kannst du dich auch direkt per PN an uns wenden.
Gruß sigi -
Hallo Lisa und Timo,
ich hatte an anderer Stelle schon von euch gehört ...
Das ist genau der richtige Weg! Gratuliere zum Konzept!
Wenn ihr fachkompetente Unterstützung im Bereich Bauplanung braucht, bin ich gern dabei!
Gruß sigi -
Ein Hinweis:
Wenn, wie vorgegeben, ein positiver Vorbescheid des Bauamtes vorliegt, kann man sich diesen mal zeigen lassen bzw. beim Bauamt mal nachfragen. Demnach sollen sich 9 Tiny Häuser "in die umgebene Bebauung" einfügen. Stehen dort schon vergleichbare Häuser? In der Regel nicht! Tiny Houses gibt es noch nicht so lange, deshalb können sie sich auch nicht "einfügen". Das betrifft das Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke, die Hausgröße und die Gestaltung des Hauses. Realistisch im Innenbereich sind "kleine Hausgruppen" - das sind 2-4 Häuser. Darüber hinaus wird es schwer. Eine Größere Anzahl Häuser lässt sich über einen Bebauungsplan besser umsetzen.
Gruß sigi -
Klicke einfach links auf mein Profilbild/Name, dami kommst du in den Mitgliederbereich, dann auf den Button "Benutzer" (der erste in der Reihe, rechts neben dem Profilbild), dann kannst du eine "Konversation starten". Das wars.
Gruß sigi -
Hallo Dagmar,
auf jeden Fall haue ich nicht einfach mal ein Honorar raus, ohne zu wissen, um welche konkreten Leistungen es geht (an Rob).
Dagmar, wenn du willst, schreibe mir eine PN. Dann bekommst du meine Kontakte und wir telefonieren.
Ansonsten kommt mir der Fall etwas eigenartig vor. Sondergebiet welches der Erholung dient, hier Campingplatz.
In der Regel ist der Campingplatzbetreiber Pächter und die Gemeinde/Stadt Grundstücksbesitzer. Der Campingplatzbetreiber kann aber auch Grundstückseigentümer sein. Auf dem Campingplatz gibt es keine weiteren Grundstückseigentümer. Alle Nutzer auf dem Campingplatz sind Mieter einer Parzelle, eines Aufstellplatzes usw. Für Bauarbeiten, wie Geländeregulierung, Tiefbauarbeiten usw. ist der Eigentümer verantwortlich. Seine Leistungen werden selbstverständlich über die Miete refinanziert. Mit der Campingplatzsatzung und dem Bebauungsplan sind eigentlich alle "Genehmigungen" erledigt. Wenn du allerdings vom B-Plan abweichen möchtest, zieht das ein Genehmigungsverfahren nach sich. Ich sehe die Notwendigkeit noch nicht so richtig. Man sollte das aber besser anhand der konkreten Pläne bewerten. Am Ende muss berechnet werden, was wirklich noch zu bezahlen ist.
Gruß sigi -
Hallo Dagmar,
... also ich bin inzwischen aus dem Urlaub zurück!
Ich habe einige Projekte begleitet und ich kann dir nur eins sagen: Niemand "boxt" beim Bauamt ein Projekt durch. Dein ratgebender Hersteller soll mal nicht so auf den Putz hauen und lieber seine Hausaufgaben machen. Nämlich von Anfang an genehmigungsfähige Häuser bauen, welche zum dauerhaften Wohnen auch geeignet sind. Wenn er das nicht kann, soll er das lieber sein lassen bzw. darf er seinen Kunden nicht irgendwelchen Unsinn erzählen! Es gibt keine Schlupflöcher! Es gibt immer eine konkrete grundstücksbezogene Baurechtssituation. Diese lässt sich in der Regel anhand öffentlich vorliegender Satzungen schon sehr gut abschätzen. Die restliche Sicherheit erhält man über ein FACHGESPRÄCH mit dem Bauamt (Genehmigungsbehörde) ggf. in Verbindung mit einem Vorbescheid. Es gibt auch weitere Instrumente innerhalb des Genehmigungsverfahrens z.B. Anträge auf Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen. Das ist alles keine Hexerei! Selbstverständlich ist auch eine ordentliche Kommunikation notwendig. Lasst euch nicht von Herstellern und/oder Händlern irgendwelche Storys erzählen! Das beschädigt letztendlich auch die Tiny House Bewegung!
Gruß sigi -
Hallo Rob (Name?),
wenn du dich hier richtig umschaust, findest du genug Ideen.
40ft-Container ... denke bitte an die Höhe. Der High-Cube ist ideal - damit bekommst du auch Baugenehmigungen einfacher, weil die Raumhöhe 30cm höher ist als beim Normalcontainer.
Gruß Sigi -
Hallo Schnuffi,
wir verstehen, was du meinst!
Der Campingplatz hat eine Satzung (Platzordnung). Hier erst einmal reinschauen.
Außerdem muss es für diesen Campingplatz einen Bebauungsplan geben. Das wäre der nächste Ansatz.
Allerdings: Satzungen (auch der B-Plan ist eine Satzung) sind örtliche Bauvorschriften. Diese können Bundesgesetze nicht außer Kraft setzen. Deshalb gilt ja die Einhaltung des jeweils aktuellen GEG immer unabhängig vom Verfahren. Auch verfahrensfreie Bauvorhaben z.B. in Bayern oder Sachen müssen das GEG einhalten. Allerdings gilt für TH die Einstufung als kleine Gebäude. Das bedeutet für dich eine Vereinfachung beim Nachweis des Wärmeschutzes. Einen Energieausweis musst du deshalb nicht erstellen (aus baurechtlichen Gründen). Diesbezüglich hast du vom Amt eine falsche Information bekommen. Blitzschutz ist bauordnungsrechtlich nicht zwingend erforderlich. Was wird da konkret gefordert? Statik - ja ein leidiges Thema. Das Mischwesen TH besteht ja oft aus Fahrzeugteilen und aus Gebäudebauteilen. Das eine kann TÜV/DEKRA begutachten (wird amtlich anerkannt!). Das andere kann ein Gebäudestatiker nachweisen (aber nur bis zur Oberkante des Trailers). Wenn du dazu weitere Fragen hast, schreibe mir eine PN! Eine weiterer Punkt: Wer ist das Bauamt der Gemeinde? Handelt es sich um eine kreisfreie Stadt mit eigener Bauordnungsbehörde? Ein Indiz dafür ist: die Gemeinde darf Baugenehmigungen erteilen.Gruß sigi
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Für Tiny Houses bin ich in ganz Deutschland tätig.
Weiteres können wir gern per PN austauschen.
Gruß sigi -
Hallo Katrin,
Willkommen bei uns!
Ja träumen darf man mal ... aber es gibt ja auch reale Projektideen.
Gerade im Berliner Umland, kurz hinterm "Speckgürtel" der Stadt, müsste was zu finden sein ...
Wie lange würdest du zu deiner Mutter fahren wollen? 1 Stunde? ... prüfe mal deine Möglichkeiten und du wirst vielleicht feststellen, dass man so einige Chancen hat!
Gruß sigi -
... meinst du Tiny Home Deutschland?
Viel Erfolg!
Gruß sigi -
Hallo Hannah (Name?),
Pelletofen so klein wie möglich, raumluftunabhängig, er muss die Bundesimissionschutzverordnung erfüllen
https://www.bauhaus.info/pelle…letofen-indigo/p/26885452
Gruß sigi -
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Hallo Moritz (Name?),
ich empfehle: Person B klärt zusammen mit einem Architektur- /Ingenieurbüro die baurechtliche Situation beim Bauamt!
Das kann sehr schnell mit einem Antrag auf Vorbescheid erfolgen. Wer soll dir denn hier im Forum belastbare Auskünfte geben?
Wenn du willst, schreibe mir eine PN - dann können wir uns telefonisch dazu mal austauschen.
Gruß sigiPS: Positive Erfahrung mit Antrag auf Vorbescheid liegt vor für ein Projekt (3 Tiny-Houses) im LK Bad Kreuznach!
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... lass dich da nicht frustrieren!
Brandwand ist nicht gleich "Mauer" aus Ziegelsteinen. Gemeint sind damit die brandschutztechnischen Anforderungen ... da gibt es eben den Begriff "Brandwand" - als Material kann man z.B. auch "Trockenbaumaterial" verwenden. Selbstverständlich muss das geplant werden, denn es müssen gleichzeitig viele Funktionen der Wand bedacht werden z.B. auch Witterungsschutz, Wärmeschutz - aber das ist machbar.
Gruß sigi