Beiträge von sigi

    Hallo Maria,
    ... was ist denn nun los?
    Du hast ein Gebäude mit Baugenehmigung!
    Jeder Klempner kann dir dazu ein Stahlrohr montieren ... ich nehme mal an für die Gasleitung?
    Verstehe das Problem nicht.

    Gruß sigi

    Hallo Familie Kunterbunt,
    ... das Zitat EH55 ist veraltet. Inzwischen haben wir ein neues GEG2024.
    Das Bauteilverfahren gilt immer noch. ... der EH55-Standard (GEG2023) muss aber nicht mehr zwingend eingehalten werden. Mehr Gewicht hat der Primärenergieverbrauch. Hier könnt ihr auch PV-Strom einbeziehen (Bilanzverfahren).

    Gruß sigi

    Das ist richtig. Gilt für Holzfensterflügel. Generell muss die Entwässerung der Kunststofffensterprofile beachtet werden. Am Rahmen hast du unten 2 kleinere Schlitze. Diese dürfen nicht überdeckt werden. Die Kappleiste darf erst unterhalb dieser Öffnungen ansetzen. In meiner Prinzipskizze ist das nicht mit dargestellt (die würde so nur bei einem Holzfenster funktionieren) ... da ging es nur um die Silikonfuge. Deine Fassadenbahn muß um die Fensterbank herum ordentlich abgeklebt sein! ... ein Fensterbankanschlussprofil wäre besser gewesen. ... fürs nächste TH!


    Gruß sigi

    Holz ist für deine Außenfensterbank nicht geeignet - am besten von einem Klempner eine Zinblechabdeckung fertigen lassen ("Kuchenblech") mit seitlichen und hinterer Aufkantung (verlötet) und vorderer Rolle mit 2-4 cm Überstand. Handwerklich sauber wird es, wenn er auch die Rolle seitlich außen schließt und verlötet. Die Aufkantung und der 3-seitige Anschluß an Fenster und Fensterleibung erfolgt am Fenster mittels Kappleiste und seitlich mittels Einfräsung. Die Silikonfugen auf der Kappleiste und seitlich über dem Blech in der eingefrästen Nut sind Wartungsfugen. Gegen Spritzwasser musst du die Holzleibungen gut schützen (wetterfester Anstrich, regelmäßig).

    Gruß sigi

    Containerausbau habe ich bereits geplant und gerechnet (Statik und Wärmeschutz).
    Ich kann nur sagen: Ja - in Eigenverantwortung bauen geht - dafür kann ich als Bauingenieur aber keine Tipps geben.
    Warum? Weil die Stahlkonstruktion thermisch sauber getrennt werden muss. Dazu reicht kein angelesenes Halbwissen. Ich empfehle die Mitwirkung eines Fachmannes auf Honorarbasis - dann habt ihr auch Gewährleistung!


    Gruß sigi

    Hallo Leute,
    bitte erst einmal hier nachschauen:

    Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House
    und ja in Bayern und Sachsen sind TH bis 75m3 Bruttorauminhalt verfahrensfrei. Das bedeutet, dass ihr es auch nicht anzeigen müsst. Allerdings gilt die Verpflichtung, dass alle öffentlich rechtlichen Vorschriften trotzdem beachtet werden müssen. Verantwortlich ist wie immer der Bauherr. Was sind nun öffentlich rechtliche Vorschriften? Das wären z.B. Bebauungspläne, wenn das TH in einem B-Plan-Gebiet stehen soll. Für B-Pläne gibt es Festsetzungen - die müssen eingehalten werden. Wenn ihr im unbeplanten Innenbereich steht, muss sich das TH in die umliegende Bebauung einfügen. Dafür gibt es ebenfalls Regeln z.B. bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung des Baugrundstückes (Beispiel: in der Nachbarschaft stehen Einfamilienhäuser mit je einer Wohnung und maximal einer Einliegerwohnung, könnte man dann in der Nachbarschaft auf gleichgroßem Grundstück 3 - 5 TH aufstellen? ...). Im Außenbereich darf prinzipiell nicht gebaut werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, dann aber nur mit Bauantrag.

    Gruß sigi


    PS: schaut auch mal bei INDIVIVA https://indiviva.de/tiny_house_baugenehmigung/ vorbei!

    Das mit den stillen Mitlesern finde ich Klasse! ... schön, das mal zu lesen!
    Ein kleines Häuschen im Garten, in Eigenleistung erstellt, in Bayern (Entschuldigung in Oberfranken) - das ist erst einmal verfahrensfrei!
    Weiterhin musst du für ein Wochenendhaus (Nutzung bis 4 Monate im Jahr) nicht das Gebäudeenergiegesetz einhalten.
    ... also dann los! Hier mal nachlesen. So wird es gemacht Blechhütte mal anders ... . ... und wenn es dem Nachbar nicht passt, muss er klagen. Andere Belange dürften ja kaum betroffen sein. Aber: der Garten muss im Innenbereich liegen oder in einem Wochenendhausgebiet (nicht Kleingarten nach Bundeskleingartengesetz). Der Abstand zur Grundstücksgrenze sollte 3m betragen.

    Gruß sigi
    (aus dem Wagner-Ort Graupa)

    Jede Zimmerei kann sich damit befassen. Das ist fachlich kein Problem. Es geht beim Hausbau auch nicht um Gefühl. Wenn der Statiker berechnet, dass die Schraubfundamente reichen - dann ist das so und kann entsprechend gebaut werden. Das Problem ist, dass der Statiker nicht ordentlich oder gar nicht beauftragt wird. Die Zimmereien haben ihre Software und die endet meistens an der Bodenplatte.

    Mit Baugrund will der Zimmermann nichts zu tun haben. ... und dann wird es gemacht, wie man es immer macht. ... das hält auf jeden Fall! Also weiter Beton verbuddeln?! Übringens musste ich eine Schutzkonstruktion aus Stammholz im Waldboden verankern - Betonfundamente waren nicht zugelassen. Die Zimmerleute haben sich in das System super eingearbeitet. Sie haben die Verankerung sogar schräg eingebohrt (genau genommen geschlagen).




    Gruß sigi

    Hallo Schmucki89,

    viele Grüße aus Graupa!
    Ich schließe mich an: du hattest Glück - also sehe es bitte positiv und ziehe deine Schlüsse.
    Ein Hauskauf ist Vertrauenssache - ja selbstverständlich! ... weil das Thema sehr komplex ist.
    Eine Anzahlung aufgrund vorliegender Fotos und reinen Versprechungen über undurchsichtige Internetseiten ... naja, wie gesagt - Glück gehabt! Wenn du Unterstützug brauchst, wende dich doch an die Tiny-House-Initiative Dresden.

    Gruß sigi

    Hallo Pamojja,
    ja ja du hast schon recht ... wer hier wer ist, bekommt man wahrscheinlich nur raus, wenn der- oder diejenige sich in einer PN mal mit einer Telefonnummer, Adresse oder besser per Videokonferenz zu erkennen geben. Es müsste ein echter Dialog entstehen.
    ... und was KI uns da in Zukunft noch bescheren wird? Die eigentliche Frage ist ja: Wenn hier jemand sein TH verkaufen will, warum verhält er sich dann so undurchsichtig? Also wie schon gesagt: im Netzt sieht alles ganz gut aus - ob das wirklich was mit dem zu tun hat, was dann auf dem eigenen Hof steht, ist offen. Das muss jeder selbst entscheiden, ob er sich auf solche Geschäfte einlässt.

    Gruß sigi