Beiträge von sigi

    Hallo DietmarS68,
    gut recherchiert!
    ... und ja, es scheint in Bayern offensichtlich einfach zu sein, legal ein TH im Innenbereich aufzustellen.
    Die 75m³ BRI sind durchaus machbar. Deine sonstigen Hinweise zur Grundstücksnutzung kann ich nur unterstreichen.
    Damit ist der Bauherr eines entsprechenden TH in Bayern erst einmal aus dem Genehmigungsverfahren raus.
    Die Landesbauordnung gilt natürlich auch für genehmigungsfreie Gebäude in Bezug auf Statik, Wärmeschutz, Brandschutz usw.
    Der Bauherr steht hier allerdings "nur" in der Selbstverpflichtung. Eine Kontrolle innerhalb eines Genehmigungsverfahrens entfällt ja.
    Das läd ja regelrecht zum experimentieren ein! Ich glaube, ich zieh nach Bayern!

    Hallo ViNS und Steff,
    ich bin seit gestern neu in der Runde und taste mich Stück für Stück durchs Forum. Deshalb entschuldigt bitte, wenn ich erst jetzt meine Meinung schreibe:
    Das THoW, dieses Zwitterwesen aus Fahrzeug und Haus, ist noch nicht so richtig im deutschen Baurecht angekommen!
    Behörden könnten deshalb erst einmal zurückhaltend sein, wenn man von ihnen eine offizielle (unbefristete) Aufstellgenehmigung verlangt.
    Es ist also nur möglich, mit bisher bekannten Kategorien zu reagieren. Am besten ist natürlich die Festsetzung eines Gebietes für Experimentelles Wohnen. Dort ist (fast) alles möglich. Das ist aber eine städtebauliche Aufgabe. So etwas dauert ewig. Da braucht man Ausdauer und starke Nerven und außerdem muss man mit den vielen anderen in der Lebensgemeinschaft klar kommen.
    Die in diesem Forum zitierte Bachelorarbeit von Henrik Vervoorts beleuchtet das Thema "Baugenehmigung" doch sehr gut.
    Ich kann das aus meiner eigenen Erfahrung bestätigen. Letztendlich ist der jeweiligen Länderbauordnung erst einmal egal, wie das Ding aussieht, was du als Antragsteller offiziell zum Wohnen nutzen willst. Wenn man Paragraph für Paragraph durchgeht, kommt man dazu, dass es sich hier um ein Wohngebäude handelt, auch wenn das Ding Räder unten dran hat und auch wenn es dazu geeignet ist, wieder wegzufahren, also beweglich bleibt. Das Entscheidende ist die Art der Nutzung, nämlich eine "nicht nur vorübergehende, sondern dauernde Wohnnutzung". Die Einordnung erfolgt also prinzipiell wie bei einem Einfamilienhaus! Ausnahmen und Erleichterungen sind in den Landesbauordnungen geregelt. Das muss im Einzelfall geklärt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings gering, dass ein TH dadurch genehmigungsfrei wird. Für eine Baugenehmigung ist also das "gesamte Programm" notwendig. Dazu gehört der Bauantrag mit Bauzeichnungen und weiteren Bauvorlagen, wie Tragwerksplanung (Statik), Wärmeschutznachweis ggf. Schallschutznachweis. Es spielt übrigens keine Rolle ob das TH-Eigenheim auf eigenem oder gepachtetem Bauland errichtet wird. Die Frage ist hier eventuell, wer als Bauherr gegenüber der Behörde auftritt, der Besitzer des TH oder des Grundstückes. Aber das ist untergeordnet. Das Pachtland sehe ich aber als großes Potential für das TH. Gerade mit dieser "Eigentumsform" ergeben sich doch wunderbare Möglichkeiten auf schon bebautem Land z.B. in 2. Baureihe oder in kleinen Baulücken im sogenannten "Innenbereich" preiswert TH zu errichten. Damit ließe sich behutsam eine Verdichtung der örtlichen Bebauung erreichen, ohne wesentlichen Eingriff in ein gewachsenes Ortsbild. Für Gemeinden sollte das interessant sein!

    Hallo chbest,
    gibt es schon eine Antwort auf deine Voranfrage beim Bauamt?
    Würde mich interessieren, wie die Behörden reagieren. Ich kann auf die Schnelle im B-Plan nichts finden, was gegen ein kleines Haus spricht.
    Fakt ist natürlich, dass du auffällst in der Siedlung. Aber solange ihr euch innerhalb der Festsetzungen des B-Planes bewegt ... Ich würde an eurer Stelle den komplett geplanten Zustand (2xTH auf Wechselbrücke) bei der Baubehörde voranfragen. Das wäre dann schon wichtig, wie diese beiden Baukörper zueinander stehen. Es wäre ja sogar eine spätere Aufstockung möglich, denn 2-Geschossigkeit ist ja Teil des B-Planes.

    Hallo Maria90 und DietmarS68,
    in den Landesbauordnungen steht genau, was verfahrensfrei ist. Habe jetzt mal nachgeschaut.
    Zitat aus der Bauordnung Berlin :
    "§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
    (1) Verfahrensfrei sind
    1. folgende Gebäude:
    a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, sowie untergeordnete
    Gebäude wie Kioske, Verkaufswagen und Toiletten auf öffentlichen Verkehrsflächen,
    b) Garagen, überdachte Stellplätze sowie deren Abstellräume mit ..."
    usw.
    weiter hinten in der Aufzähliung kommen dann die Wochenendhäuser, Campingplätze ... ja das ist immer gesondert geregelt.
    Wie dem auch sei, unter 10m2 (Außenmaße) wird man wohl nicht bleiben wollen, auch mit einem TH.

    Hallo Maria90,
    wo soll das TH stehen? Soll es als Hauptwohnsitz ganzjährig genutzt werden? Was ist das für ein Grundstück?
    Oder soll das TH wie ein Campinganhänger genutzt werden? Warum frage ich das? ...


    Die Nutzung ist entscheidend fürs Vorgehen!


    Variante 1
    Wenn eine dauernde Wohnnutzung gewünscht ist, dann ist das TH ein Gebäude. Dann ist ein Bauantrag notwendig.
    Hauptverantwortlich für die Tragfähigkeit des TH ist damit ein Tragwerksplaner (Statiker). Dieser Statiker berechnet die Stabilität des Daches, der Wände und der Bodenplatte. Er bindet dann ein Fachmann für das Fahrgestell ein (ein Ingenieur vom TÜV oder von der DEKRA). Der TÜV oder die DEKRA prüfen dann das Fahrgestell und ggf. die sichere Aufstellung des TH auf dem Stellplatz. Erst wenn der Prüfbericht des TÜV oder der DEKRA vorliegen, kann der Statiker eine Gesamtgebäudestatik für das Bauamt unterschreiben. Das klingt komplizierter als es ist. Das Problem ist, dass eine TH als Gebäude ein Zwitterwesen ist, Haus und Fahrzeug zugleich. Fürs Haus ist der Statiker verantwortlich und fürs Fahrzeug TÜV oder DEKRA. Das Bauamt braucht allerdings nur einen Verantwortlichen für das Gesamtgebäude.
    So ist das baurechtlich in Sachsen. In Berlin/Brandenburg sollte es vergleichbar sein.


    Variante 2
    Wenn das TH als Campinganhänger genutzt wird, übernimmt TÜV oder DEKRA die Gesamtabnahme, berechnet oder bestätigt also auch die Tragfähigkeit der Konstruktion. Dann gilt das TH als Fahrzeug. Eine Nutzung als 1. Hauptwohnsitz ist dann aber nicht möglich.
    Den Kontakt zu TÜV/DEKRA sollten sie in jedem Falle direkt herstellen.


    Ich teile ihnen das aufgrund meiner Erfahrungen als Bauplaner in Sachsen mit.
    Für ihre Situation ist selbstverständlich eine konkrete Bewertung notwendig.

    Als Bauplaner beobachte ich die "Szene" schon seit längerer Zeit. Inzwischen gibt es auch in meinem privaten Umfeld direkte Kontakte zu alternativen Wohnformen
    (z.B. zum MietshäuserSyndikat). Von dort erhalte ich viele neue Impulse! In den letzten Jahren habe ich einige Baugenehmigungsverfahren für Waldkindergärten-Bauwagen
    fachlich begleitet. Das waren natürlich nie "normale" Bauvorhaben. Leider gibt es die Kategorie "Waldkindergarten" noch nicht im deutschen Baurecht.
    Mit viel persönlichem Kontakt zu den Behörden gab es am Ende aber immer ein positives Ergebnis! Der menschliche Wille vieler Beteiligten, Gutes zu unterstützen und
    gemeinsam durchzukämpfen, war immer zu spüren und gab uns Kraft.
    Ich sehe viele Parallelen zu neuen Wohnformen, welche mit keiner deutschen Landesbauordnung so richtig zu fassen sind. Ich finde es deshalb auch sehr spannend,
    wie sich die TH-Bewegung bei uns entwickelt. Vielleicht kann ich in diesem Forum meine Fachkompetenz einbringen. Vielleicht ergeben sich neue, interessante Kontakte
    ... mal sehen!


    Sigi