Beiträge von Ulrike

    Nun, leider hat es definitiv nicht geklappt, meine Klause (TH als Ladung auf Hänger, den Vorschlag hat er selbst auch gemacht) zum Wohnwagen zu machen. Der Prüfer aus Baden-Württemberg - dasselbe Bundesland wie bei Euch in Rheinau - hat sich nach dem Einlesen in das TÜV- Merkblatt ( hab ich meinem vorigen Kommentar angehängt) ganz klar gegen die Wohnwagen-Abnahme ausgesprochen. Das sei wegen des Holzaufbaus schlicht unzulässig, weil dieser den Anforderungen an Splitter- und Brandschutz grundsätzlich nicht entsprechen könne. Wenn ich es wollte, müsste ich den Nachweis führen, dass das Holz weder gefährlich splittert noch innerhalb einer gewissen Frist zu brennen. Für alles gibt es Vorschriften, Tests für ein paar Tausend Euro und Gebühren, die die großen Reisemobil-/ Caravan-Hersteller natürlich in Auftrag geben. Ironischerweise brauche ich den Status "Wohnwagen" ja gar nicht zum Fahren, da reicht die Ladung, ich brauche das Papier ja nur zum legalen Nutzen der Klause als Aufenthaltsraum, da für einen Wohnwagen keine Statik eingereicht werden muss. Das müsste bei Euch im Rheingraben mit lebhafter Tektonik eigentlich dasselbe Problem sein??? Ansonsten komme ich gern auf das Angebot zurück :-), die TüV- Untersuchung bei bei Euch zu sein. Gruß Uli

    Hallo zusammen,
    vergangene Woche habe ich versucht, mit einem grundsätzlich wohlwollenden TÜV-Prüfer meinen Anhänger + Ladung (=TH) umschreiben zu lassen auf Wohnwagen, weil das das einzige Schlupfloch zu sein schien, mit dem ich hoffte, in der Erdbebenzone um das Erstellen einer Statik + Prüfstatik herumkommen zu können (Reutlingen, Baden-Württemberg). Das ziemlich niederschmetternde Ergebnis: Wir schaffen es wegen des Holzaufbaus nicht, das TH als Wohnwagen laufen zu lassen, da wir weder den Splitterschutz noch den Brandschutz nachweisen können. Als ich vorsichtig meinte, es würden doch aber THs als Wohnwagen zugelassen werden, meinte der Prüfer, wenn es irgendwo einen TÜV-Prüfer gäbe, der das täte, dann wäre das nicht zulässig und die Genehmigungen könnten jederzeit widerrufen werden. Hier im Anhang das Merkblatt, das er mir zugeschickt hat.
    Viele Grüße, Uli Schaich

    Hallo Steff, das muss ganz ordentlich sein, mit allem Drum und Dran. Deswegen würde ich ja gern ein kleines Puzzlestück dazu beitragen, dass es leichter wird. Gruß, Uli

    Endlich ist es da, das kostbare Stück Papier. Nach sieben Monaten sind jetzt endlich alle Probleme geklärt (z.B., wohin das Regenwasser fließt???) und ich habe die Baugenehmigung für den Stellplatz meiner Klause bekommen. Da ich in der Erdbebenzone wohne, brauchts zur Nutzungsaufnahme leider immer noch etwas, nämlich die Bestätigung, dass irgendein offizieller Mensch das TH für sicher hält - in dem Fall muss ich noch die Klassifizierung als Wohnwagen vornehmen lassen, weil die als Räume, in denen man sich dauerhaft aufhalten darf, keine Statik plus Prüfstatik brauchen. Uff. Jetzt brauche ich mal eine Papier-Pause, dann greife ich das Problem auch noch an.

    Liebe Leute, seit ein paar Monaten habe ich ein Tiny House, setze mich mit Innenausbau und besonders dem Baurechtsamt auseinander. Wohl jedem, der sein Häuschen nicht in einer Erdbebenzone aufstellen möchte, seufz. Aber es tun sich gerade so viele neue Informationen auf (Isabella Bosler auf fb, neue Regelungen in den USA, Infos, dass es in Dänemark und Frankreich wesentlich leichter sein soll, legal mobil zu wohnen, Wohnpark-Planungen auch in D...), dass ich denke, es ist nur noch eine Frage der Zeit, dass das legal auch in D geht.
    Einfach beharrlich immer weiter machen. Anders geht's, glaube ich, nicht.
    Viele Grüße, Uli