Moin,
da ich heute viel zu früh aufgewacht bin, habe ich meinen Gedanken mal etwas weiter gesponnen: Herausgekommen ist dabei ein Konzept für das ich bisher noch keine Zeichnung habe. Deshalb versuche ich, es mit Worten zu beschreiben:
Ausgangslage: Ein Tiny House, das auf einem Tieflader transportiert werden soll (und eventuell die letzten Meter von einem Traktor mit 25 km/h gezogen wird). Bei dem max. 3,60 hohen Tiny House wird die 2,50 m hohe rechte Seitenwand an der unteren Längsseite so um 90° zur Seite geklappt, dass daraus der stabile und isolierte Boden des "Vorzelts" wird. Am oberen Ende ist die künftige Außenwand des "Vorzelts" angeschlagen und wird abermals um 90° nach rechts gekippt. Daraus ergibt sich die lange und isolierte Außenwand des "Vorzelts". Vorher könnte man natürlich noch eine Stützkonstruktion aufgestellt haben.
Mit den vorherigen Schritten entstand quasi eine Veranda mit isoliertem Windschutz. An den jeweiligen Stirnweiten des Tiny House sind Wandelemende angeschlagen, die an einer senkrechten Achse nach außen gedreht werden. Dadurch wird die Lücke zwischen Stirnwand und der bisher allein dastehenden Längswand des "Vorzelts" geschlossen (vorne und hinten).
Als letztes Element wird das ebenfalls doppellagige Dach an der Längskante auf die Außenwände des "Vorzelts" gezogen. Die geklappten Wände werden noch entsprechend befestigt.
Vor dem nächsten Transport (der hoffentlich erst Jahre später stattfindet), wird das "Vorzelt" wieder zusammengefaltet.
Jetzt muss man nur noch ein Erbpachtgrundstück in einer Gemeinde finden, die nichts gegen Tiny Houses hat! Wenn einem die Sache mit der Erbpacht zu doof wird, oder man beruflich dazu gezwungen wird, packt man sein Haus wieder zusammen, kündigt den Pachtvertrag und zieht weiter!
... ist halt die Frage, ob so ein beweglicher "Faltbungalow" noch ein Tiny House ist!
Bis dann,
Thorsten