Hallo Lukas,
Meines Wissens kommt es immer auf die Prüfer an, welche Vorlagen erfüllt werden müssen bei einer Abnahme des tinyhouses als Wohnmobil bzw Wohnwagen. Wenn man es als Ladung nutzt, sprich es lässt sich Händisch vom Hänger lösen, fällt eh nur die Abnahme des trailers an oder so
Ausserdem glaub ich, es hängt auch davon ab ob man nur für sich baut oder ob man plant die Häuser zu verkaufen.
Generell bei Tüv, Dekra und Co gilt, vorab mal persönlich vorsprechen und zu vergleichen. Was der Eine bemängelt, sieht der andere vielleicht gar nicht so eng.
Gruß Thorsten