Was ich versehentlich noch vergaß zu erwähnen: Meine Anfrage an die LBS bezog sich auch auf die Frage, ob ich das Geld auch evtl. für den Erwerb des Grundstücks verwenden könnte, auf das ich ein Tiny-House stelle. Darauf kam keine Antwort. Hier muss ich nochmals nachhaken.
Da rechne ich aber auch mit einem abschlägigen Bescheid, da ... für die Behörde Wohnen nicht gleich Wohnen ist, aber für mich Wohnen gleich Wohnen ist.
Zur weiteren Info: Ich habe zwei Bausparverträge. Der "normale" ist frei und nicht von irgendwelchen Vorschriften eingeengt. Den habe ich mal im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen angespart. Die angesparte Summe könnte ich frei entnehmen.
Es ist jetzt etwas spät, noch ausführlicher auf eure letzten Beiträge (Dietmar und Sterntaler) einzugehen. Auf jeden Fall bedanke ich mich dafür, dass hier auch kritisch hinterfragt werden kann, ohne dass gleich ein Krieg im Thread ausbricht. In anderen Foren geht es oft heiß her, wenn man den altgedienten Moderatoren widerspricht- selbst wenn es sachlich ist (darum bemühe ich mich eh). Netiquette ist wichtig, sonst herrscht Anarchie (das mit der Anarchie war jetzt spaßig, nicht sarkastisch gemeint - nur dass es nicht zu Missverständnissen kommt)
Ich muss hier nur noch mal darauf hinweisen, dass ich nicht im Wolkenkuckucksheim lebe, sondern eher sehr exakt und genau versuche Dinge zu planen. Wir hatten ein Eigenheim und daher hatten wir die Finanzierungsform u.a. mit dem Wohnriester gewählt. Es gibt aber eben Situationen im Leben, in denen man sich wandelt und z.B. merkt, dass man Alternativen zu herkömmlichen Wohnformen sucht. Meine Frau wollte das Haus verkaufen und nun disponiere ich eben um. Daher kann man nicht davon sprechen, dass es ein "Fehler" war einen Wohnriestervertrag abgeschlossen zu haben. Im Übrigen kann ein nicht für Wohnzwecke in Anspruch genommener Wohnriester ganz einfach als Altersriester für eine Rente verwendet werden.
Eine kleine Bemerkung sei mir noch gestattet: Meine Frau hatte vor vielen Jahren geplant, mit ihrem Ex-Mann ein Haus in einer Neubausiedlung zu bauen. Nachdem dort selbst die Art der zu pflanzenden Büsche und Sträucher vorgeschrieben wurde, war sie so genervt, dass sie es nicht mehr wollte.
Ich schreibe ein anderes Mal mehr zu diesem doch sehr interessanten Thema.