Beiträge von nik

    Danke sigi, vielleicht kannst du ja für ihn mal eine Bauvoranfrage stellen, damit er weiß wo er dran ist. (Am besten per PN, sonst ufert das hier noch aus)

    DANKE, eine formlose Bauvoranfrage kann ich schon selber!
    Ich dachte, es handelt sich hier um ein Forum mit Möglichkeit zum unverbindlichen Informationsaustausch. Die Vermittlung an jemand aus Pirna (nicht grad um die Ecke FFB), der mir die Bauvoranfrage stellen soll und offensichtlich kommerzielle Interessen hat, wollte ich bewusst in meiner jetzigen Planungsphase NICHT. D.h. nicht, dass ich nicht noch Fragen hätte, bin aber absichtlich NICHT mit einem Profi in Kontakt getreten, da der natürlich für seine Arbeit bezahlt werden möchte.

    Nach der LBO in Bayern ist diese Genehmigung 2012 (spätestens 2014 bei Verlängerung) abgelaufen, da nicht gebaut wurde. Also muss, egal was gebaut werden soll, ein komplett neuer Antrag gestellt werden.
    Zudem lässt die Genehmigungsfreistellung darauf schließen, das es sich evtl. um ein Gebiet mit vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach §30 BauGB handelt. In dem Fall wäre das Aufstellen von TH auf dem Grundstück so gut wie ausgeschlossen.

    Genehmigung ist unbefristet erteilt, liegt schriftl vor. Interessant, §30 BauGB müsste ich klären, da wurde vom Bauamt nichts erwähnt als hinsichtlich TH telefoniert worden ist, sondern pauschal die Ansage gemacht: "Bauantrag stellen."

    Ich weiß, das ist jetzt schon sehr speziell, aber gesetzt wäre der Fall: Baugenehmigung EFH 170 qm erteilt 2008>nicht gebaut>Genehmigungsfreistellung liegt schriftlich vor > aktuell = Überlegung 2 TH aufzustellen

    Bauantrag neu für TH ist klar, aber falls eine Genehmigungsfreistellung vorliegt muss man mit den kompletten Kosten rechnen wie bei einem Neuantrag?

    Sie kennen sich sehr gut aus. Deshalb kurz nachgefragt: Kennen Sie Fälle, in denen eine Baugenehmigung für ein EFH vorlag, dann aber ein TH errichtet werden sollte?

    gilt das in ganz D?

    gesetzt den Fall: Es ist ein Baugrundstück vorhanden. Der Eigentümer verpachtet an 1-2 TN-Besitzer. (Es handelt sich nicht um Erbpacht.) Diese wären dann Pächter und sie müssten (wie bei einem Whg-Mietverhältnis) die Nebenkosten tragen. Ist das nicht möglich?

    Hallo,
    hat hier schon jemand einen Bauantrag für TH gestellt, bei dem bereits für das Grundstück eine Baugenehmigung für ein EFH vorliegt ?(
    (Es geht um die Umgebung westlich von München.)

    Falls es sich um ein Pachtgrundstück handelt, werden Stromkosten, Ab- und Oberflächenwassergebühr, Müllgebühr, etc. dem Pächter direkt oder dem Grundstückseigentümer berechnet?