Beiträge von wanderer

    Schon älter, aber immer wieder interessant:

    die einzige Ausnahme bilden Klappkocher, hier ist ein kurzes Stück Schlauch erlaubt

    Sind denn Klappkocher erlaubt ?? Der Kocher muß fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, er darf nicht herunterfallen können, die Brennerköpfe müssen fest sein, geschraubt, Bajonett, oder durch das Gitter gehalten, dieses muß dann aber wiederum am Kochfeld befestigt sein.
    Eine Verwendung von einfachen Klappkochern (bitte mit Zündsicherung) mit Schlauch an einer Sicherheitsschnellkupplung ist mit Schlauch zulässig wenn ich den bei der Prüfung nicht sehe. Dann ist da ebend nur ne Gassteckdose.
    Die zugelassene Schlauchlänge ist jeweils 40cm, nur bei Kardanisch aufgehängten Kochern ist deswegen 60cm erlaubt.
    Nur bei heruasziehbaren/schwenkbaren Flaschenkästen sind 75cm erlaubt.
    Ansonsten müssen alle Geräte fest verrohrt sein.

    was hälst Du von zwei getrennten Gasanlagen?

    Das ist nach G-607 nicht zulässig.
    Bei einer Installation als "Ladung" Hütte, Haus, nach TRF kann man dann auch einen größeren Regler verwenden.
    Die Kombiregler die normalerweise auf größeren Gastanks sitzen gibt es auch als Flaschenregler.
    Hierbei ist jedoch die Verdunstungsleistung der Flasche(n) zu beachten. 1,5kg/h an einer 11kg Flasche ist schon sehr sportlich.
    Wie vor geschildert wäre eine Batterieanlage mit 2-mehreren Flaschen notwendig.
    Deren Installation ist aber etwas aufwändiger wie eine 11kg Flasche.
    Man benötigt auch alle 10 Jahre mehrere recht teure Schläuche.

    Was immer Problematisch ist,
    ist die Gasflasche. Da möchte der Regelgeber gerne eine Trennung von elektrischen Dingen.

    Das ist ganz einfach, man stelle sich eine Kugel von 1m Radius um die Armatur vor, das ist EX-Zone.
    EX-Zugelassene elektische Geräte sind dann erlaubt. Dazu gehört definitiv keine Lüsterklemme oder ein 3-fach Verteiler.
    Oder man baut einen größeren Flaschenkasten ;)


    Die Frage ob Wohnmobil oder Ladung trennt sich dann auch in Prüfung nach G-607 alle 2 Jahre, maximal eine Gasanlage mit maximal 1,5kg/h, (1kg = 12,8 kw) nur für 607 zugelassenen Geräte, (externe Einspeisung über Großflasche an Gassteckdose ist zulässig)
    Schläuche ab 1m benötigen eine Schlauchbruchsicherung.
    Oder Ladung, Installation nach TRF, beliebige Haushaltsgeräte, alle 2 Jahre eine ähnliche Dichtheitsprüfung, alle 10 Jahre eine größere
    Festigkeitsprüfung und Einspeisung über Großflaschen(batterie)anlage oder Tank (gibt es auch ganz klein)
    Die Anlage muß fest verrohrt sein, Schläuche sind hier nur als Hochdruckschlauch von Flasche zum Regler/Sammelrohr zugelassen.
    Der Herd darf einen Herdanschlußschlauch mit Sicherheitssteckdose haben.