Beiträge von Oliver

    Ein Anhänger mit 25 km/h und zulassungsfrei da LOF oder Schausteller darf auch nur von einem Fahrzeug gezogen das eine Max Geschwindigkeit von 25 km/h hat.

    Die Geschwindigkeit, mit der ein Anhänger bewegt werden darf, hat nichts mit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeugs zu tun. Es obliegt dem Fahrer die zul. Höchstgeschwindigkeit des Anhängers nicht zu überschreiten (s. o. FZV).



    Meines Wissens liegt die Obergrenze für auflaufgebremste Anhänger bei 8t bis 25 km/h. Wenn die Bremse auf alle Räder wirkt sogar bis 40 km/h (dann aber nicht mehr zulassungsfrei).


    Alle paar Jahre ein paar Kilometer würde ich mir auch kein Kopf machen, aber „Legal“ ist was anderes.

    ... ich habe schon Geschichten gehört, dass es für eine "Straßenüberquerung" - also das Schleppen von einem Grundstück auf der einen Straßenseite auf das gegenüberliegende Grundstück auf der anderen Straßenseite - eine Anzeige gab ... Und das wird richtig teuer! Fahren ohne Versicherung. Steuerhinterziehung. U. U. sogar Fahren ohne Führerschein ...


    Zu den Besonderheiten von LOF und Schaustellerfahrzeugen. Diese sind i. a. steuerfrei. Diese Steuerfreiheit ist jedoch an die tatsächliche Nutzung gebunden! Der Bauer darf mit seinem Schlepper also keine Tätigkeiten ausführen, die nicht zum Betrieb seines landwirtschaftlichen Betriebs erforderlich sind. Ebenso darf der Schausteller sein steuerfreies Fahrzeug nur für seinen Betrieb erforderliche Fahrten verwenden. Missachten sie die Regeln, ist das Steuerhinterziehung. Schlepper von Energiebauern sind demnach nicht steuerfrei!


    Führerschein in Land- und Forstwirtschaft: Die Führerscheinklassen L und T sind ebenfalls an die tatsächliche Nutzung gebunden! Gelten also nur für LOF. Und das ist unabhängig davon, ob für den Schlepper Steuern gezahlt werden oder nicht. Ausnahmen gelten für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden. Dort kann mit der Schlüsselkennziffer 174 die Bindung an die tatsächliche Nutzung der Klasse L aufgehoben sein.




    All das entbindet jedoch nicht davon, eine Betriebserlaubnis für seinen Anhänger zu haben! Ausgenommen hiervon sind nur Anhänger, die vor dem 1. 7. 1961 in den Verkehr gebracht wurden.


    Genau genommen darf also weder ein Schausteller noch ein Schlepper aus LOF deinen Anhänger ziehen! Dennoch wirst du mit ziemlicher Sicherheit den ein oder anderen Schausteller finden, der dir dennoch hilft ... Ein TinyHouse hinter einer Schaustellerzugmaschine ... das ist doch glaubwürdig, oder nicht? ^^


    Und im Notfall gibt es immer noch Tieflader ...

    Hallo Joris,


    warum schreibst Du immer von einer 25/40 km/h Zulassung? Das ist doch Quatsch. Dein Anhänger ist für 80 km/h gebaut und so kann er auch zugelassen werden. Wenn Du in den zulassungsfreien Bereich willst, dann schau mal hier: §3 FZV (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html):


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__58.html

    [...]
    Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.


    [...]

    Befestige also je ein 25 km/h Schild hinten und an den Seiten, finde einen Schausteller, der bereit ist, dein TinyHouse mit seiner Zugmaschine zu ziehen, und alles ist gut (Maulkupplung vorausgesetzt). Oder nicht? Dann einfach ordnungsgemäß zulassen!



    Viele Grüße
    Oliver

    Moin,


    das Thema Transport wäre doch sicher zu lösen, wenn der Anhänger nicht mit einer Kugelkopfkupplung sondern mit einer Maulkupplung ausgerüstet wird. Gibt es bei Vlemmix als Option: LKW-Maulkupplung 40 mm Rockinger anstelle Kugelkopf € 150 - also gar nicht so teuer. Bei 5,4t würde ich das auch dringend empfehlen. Und warum sollte das Fahrzeug dann keine Zulassung bekommen? (Es gibt schon ein paar Diskussionen zum Thema "TinyHouse - Ladung oder Wohnwagen" - einfach mal suchen)


    Sehr interessant die Berechnung der u-Werte ... es zeigt sich wieder, dass der Hitzeschutz bei einer leichten Bauweise hinter dem Kälteschutz zurück bleibt. Gegen Hitze hilft eben Masse.


    Holzofen ist an sich eine gute Idee, wenn man sowieso immer viel Holz "übrig" hat. Allerdings werdet ihr am Gewicht sparen müssen. Also wird der Ofen wenig Speicherkapazität haben. Dadurch wird es in den Winternächten doch empfindlich kalt. Genau da bräuchte man also ein Fallback. Ihr habt eine elektrische Heizung vorgesehen ... Wo soll im Winter der Strom herkommen? Habt ihr immer Außenstrom? Wie ist es, wenn ihr im Winter mal ein paar Tage nicht zuhause seid?


    Im Winter ist das Thema Luftfeuchte eigentlich kein Thema. Das Problem zeigt sich eher in den übrigen Jahreszeiten. Konsequentes Lüften. Gerade auch in der Übergangszeit lieber einmal zuviel die Heizung angeworfen als zu wenig. Platzierung der Fenster zum Lüften an den richtigen Stellen! Meiner Erfahrung nach ist es immer gut, wenn man in einem Raum mind. 2 Fenster an unterschiedlichen Seiten hat. Also entweder gegenüber oder über Eck. Meistens ist die Luft drinnen wärmer als draußen. Warme Luft steigt nach oben. Also auch die Fenster möglichst weit oben. Es macht wenig Sinn, die Fenster ständig gekippt zu haben. Der Luftaustausch ist relativ gering. Besser ist eigentlich immer Stoßlüften. Dabei kann der ein oder andere Ventilator die Zeit verkürzen.


    Bei "normalen" Fahrzeugen wird die Regenrinne nicht zur Bemessung der Fahrzeugbreite herangezogen (ebenso wie z. B. die Spiegel). Nachgelesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html stimmt nicht!


    Na dann mal: Viel Spaß bei der weitern Planung und v. a. bei der Umsetzung!


    Viele Grüße
    Oliver

    Nimm einen offenen Schuhkarton und lege ihn quer auf einen Besenstil. Nun drücke hinten links und vorne rechts ... Das passiert - je nach Stabilität mehr oder weniger auch mit deinem Anhänger.

    Moin,


    nimm doch mal Kontakt zu deinem Schornsteinfeger auf. Meistens sind sie sehr hilfsbereit und kennen die Vorschriften. Auch wenn ein Fahrzeug diesen Vorschriften entsprechen muss ... manche machen nämlich schon Sinn!


    Bei einem doppelwandigen Rohr gilt z. B. mind. 12cm Anstand zu brennbaren Materialien. Genauso gibt es Angaben darüber, wieviel Platz vor und links und rechts neben der Ofentüre der Boden aus nicht brennbarem Material bestehen muss.


    Viele Grüße
    Oliver

    Moin,


    habe ich mir einige Gedanken drüber gemacht. Schließlich wiegt mein Haus jetzt schon ohne Anhänger knappe 10t. Es ist recht viel Luft, die da mitfährt. Aber das, was massiv ist, ist eben auch schwer.


    Wassertanks und Batterien sind bei mir so weit wie möglich unten - aber noch im Haus und nicht im Fahrgestell untergebracht. Tendenziell ist das Hauptgewicht eher vorne, auch wenn es ein Drehschemelanhänger ist. Nur mit der Verteilung rechts/links hat es nicht ganz so gut geklappt.


    Wer schon mal miterlebt hat, wie das ist, wenn das Zugfahrzeug bei 80 plötzlich zu "schwänzeln" anfängt, weiß, dass es genau so wie in dem Video ist. Es schwingt sich auf. Das will man nicht erleben!


    Viele Grüße
    Oliver

    Moin zusammen,


    ich habe mich vor einigen Jahren sehr ausführlich zu dem Thema informiert. Habe mit diversen TÜV-Stellen (Bayern) telefoniert. Das Ergebnis war im Prinzip immer dasselbe: Holz an den Außenseiten - das geht nicht. Nach deutschem Recht würde es sogar noch irgendwie gehen, aber es scheint irgendeine EU-Vorschrift zu geben, nach der - wie andere ja bereits geschrieben haben - das Ganze nicht splittern darf und man entsprechenden Brandschutz nachweisen muss.


    Thema Fenster hatten wir auch schon: Da muss der richtige Stempel auf dem Glas sein, sonst geht da nix.


    Glasscheiben darf man aber auch nicht mehr so einfach offen transportieren, auch wenn es Ladung ist; diese müssen abgedeckt sein. (Das soll angeblich seit 2-3 Jahren erst so sein. Habe ich aber nicht recherchiert) Also Fensterläden oder Rolladen anbringen.


    Ich habe mich auch in der Schaustellerszene etwas umgehört. Dort laufen viele Weihnachtsbuden, die ja letztlich aus Holz sind. Es gibt kaum noch einen Prüfer, der neue Holzbuden auf Rädern abnimmt.


    Die Verbindung zw. Ladung (=TinyHouse) und Anhänger kann man sehr sicher über Containerlocks herstellen. Die Aufnahmen lassen sich auch auf einem PKW-Anhänger anbringen. Oben schrieb ja schon jemand, dass er eine Wechselpritsche als Basis genommen hat. Diese wird eben genau so befestigt. Die Teile bekommt man auch einzeln im LKW-Fahrzeugbau. Bei den Abständen muss man sich ja nicht an die Normmaße halten. Übrigens können die Locks am Tinyhouse auch gleichzeitig als Angreifpunkt für einen Kran dienen.


    Grundsätzlich gilt, dass Ladung ohne Werkzeug vom Fahrzeug trennbar sein muss - wurde oben auch schon geschrieben. Aber man muss es nicht demonstrieren. Ist ja vollkommen normal, dass man für so etwas einen Kran benötigt! Und wenn der Hänger beladen beim TÜV vorgefahren wird ... dann kann man wenigstens die Bremsen vernünftig prüfen!


    Ich weiß nicht, wie die gewerblichen Tiny-House-Bauer die Zulassung als WoWa hinbekommen. Alle, die ich bisher gefragt habe, haben abgewunken.


    Viele Grüße
    Oliver

    Hallo,


    ich habe mir das Thema Warmwasser und Wärmetauscher im Holz/Kohle-Ofen lange überlegt. Letztlich bin ich doch davon abgekommen. Das Problem bei Wärmeentnahme im Abgasstrom war letztlich entweder die Tatsache, dass das Wasser, wenn es in den Wärmetauscher eintritt, nicht zu kalt sein darf auf der einen Seite – und auf der anderen Seite was passiert, wenn der gesamte Vorratstank bei knapp 100° gelandet ist.


    Ich habe mich für eine nicht ganz günstige, aber einfache Lösung entschieden: Gas-Durchlauferhitzer mit geschlossener Zu- und Abluftführung. Funktioniert prima.


    Aber frag doch mal bei https://www.wohnwagon.at nach. Ich glaube, dass diese schon des öfteren einen Ofen mit Wärmespeicher verbaut haben.


    Viele Grüße
    Oliver

    Diffusionsoffen funktioniert meiner Meinung nach beim Boden nicht

    Wenn man es durchrechnet ... da gebe ich Dir recht. Insbes. wenn man von unten dicht macht (was meistens ja gewünscht ist).


    Ich habe trotzdem keine Dampfsperre genommen. In 20 Jahren kann man bei mir ja mal nachfragen, ob's noch alles ok ist ...

    Schimmel vermeiden tut man nicht nur durch Konstruktion des Hauses sondern v. a. durch richtiges Wohnen! Du kannst einen Wagen oder ein Tinyhouse in einem halben Jahr total kaputt wohnen.


    Worauf du in jedem Fall achten solltest, ist ein geeigneter Temperaturverlaufs in den Außenwänden, Boden und Dach. Richtige Positionierung des Taupunkts usw. All das kann man berechnen.


    Ich habe auf zusätzliche automatische mechanische Be- und Entlüftungseinrichtungen verzichtet. Ich habe eine Zwangsbelüftung im Bad, alles andere regle ich durch mein Wohn- bzw. Lüftverhalten. Unumgänglich dann: ein Hygrometer.


    Viele Grüße
    Oliver

    Hallo Chris,


    für die Unterseite ist Siebdruck absolut ok. Habe ich auch so gemacht. Für innen liegt es an dir. Siebdruck ist so ziemlich das Schwerste. Es gibt auch Plattenwerkstoffe aus leichterem Holz. Hängt auch ein bisschen davon ab, wie der Boden innen beschaffen sein soll - also wie widerstandsfähig er sein soll und was du für optische Vorstellungen hast.


    Holz ist ein Naturstoff und ist auch im geernteten Zustand nicht ganz tot. Es arbeitet. Daher wirst du bei Nut und Feder nicht verhindern können, dass sich Spalten bilden. Dann hilft nur gesperrt verklebtes Holz - also entsprechende Plattenwerkstoffe.


    Viele Grüße
    Oliver