Ein Anhänger mit 25 km/h und zulassungsfrei da LOF oder Schausteller darf auch nur von einem Fahrzeug gezogen das eine Max Geschwindigkeit von 25 km/h hat.
Die Geschwindigkeit, mit der ein Anhänger bewegt werden darf, hat nichts mit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeugs zu tun. Es obliegt dem Fahrer die zul. Höchstgeschwindigkeit des Anhängers nicht zu überschreiten (s. o. FZV).
Meines Wissens liegt die Obergrenze für auflaufgebremste Anhänger bei 8t bis 25 km/h. Wenn die Bremse auf alle Räder wirkt sogar bis 40 km/h (dann aber nicht mehr zulassungsfrei).
Alle paar Jahre ein paar Kilometer würde ich mir auch kein Kopf machen, aber „Legal“ ist was anderes.
... ich habe schon Geschichten gehört, dass es für eine "Straßenüberquerung" - also das Schleppen von einem Grundstück auf der einen Straßenseite auf das gegenüberliegende Grundstück auf der anderen Straßenseite - eine Anzeige gab ... Und das wird richtig teuer! Fahren ohne Versicherung. Steuerhinterziehung. U. U. sogar Fahren ohne Führerschein ...
Zu den Besonderheiten von LOF und Schaustellerfahrzeugen. Diese sind i. a. steuerfrei. Diese Steuerfreiheit ist jedoch an die tatsächliche Nutzung gebunden! Der Bauer darf mit seinem Schlepper also keine Tätigkeiten ausführen, die nicht zum Betrieb seines landwirtschaftlichen Betriebs erforderlich sind. Ebenso darf der Schausteller sein steuerfreies Fahrzeug nur für seinen Betrieb erforderliche Fahrten verwenden. Missachten sie die Regeln, ist das Steuerhinterziehung. Schlepper von Energiebauern sind demnach nicht steuerfrei!
Führerschein in Land- und Forstwirtschaft: Die Führerscheinklassen L und T sind ebenfalls an die tatsächliche Nutzung gebunden! Gelten also nur für LOF. Und das ist unabhängig davon, ob für den Schlepper Steuern gezahlt werden oder nicht. Ausnahmen gelten für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden. Dort kann mit der Schlüsselkennziffer 174 die Bindung an die tatsächliche Nutzung der Klasse L aufgehoben sein.
All das entbindet jedoch nicht davon, eine Betriebserlaubnis für seinen Anhänger zu haben! Ausgenommen hiervon sind nur Anhänger, die vor dem 1. 7. 1961 in den Verkehr gebracht wurden.
Genau genommen darf also weder ein Schausteller noch ein Schlepper aus LOF deinen Anhänger ziehen! Dennoch wirst du mit ziemlicher Sicherheit den ein oder anderen Schausteller finden, der dir dennoch hilft ... Ein TinyHouse hinter einer Schaustellerzugmaschine ... das ist doch glaubwürdig, oder nicht?
Und im Notfall gibt es immer noch Tieflader ...