Beiträge von Julieta80

    Hallo,
    wir haben ein freies Grundstück in Mecklenburg mit einer Außenbereichssatzung (Gebäude für Wohnzwecke erlaubt, Ferienhäuser nicht), welches wir pflegen und bearbeiten.


    Wir hatten bereits bei der Aufstellung eines Seecontainers (als Garage zum Verstauen der Gartengeräte) Probleme mit der Gemeinde, die der Ansicht war, er verschandele das Ortsbild. Wir mussten ihn daher mit einer Holzverkleidung verschönern.


    Da wir bis jetzt immer eine Ferienwohnung mieten müssen, möchten wir ein Tiny House dauerhaft dorthin stellen und überlegen, wie wir die Baugenehmigung am besten angehen.
    Für Tipps sind wir sehr dankbar.
    Beste Grüße