Hallo zusammen,
wow hier wurde ja schon wieder einiges geschrieben. Ja, mein Anwalt hat auch im Pachtvertrag den 95 BGB aufgenommen. Und zusätzlich dass ich auf mein Verpächterpfandrecht verzichte.
Erst hat der Anwalt das Wort Mietvertrag geschrieben, dann aber doch Pachtvertrag falls mein Pächter ein Gewerbe anmeldet. Dann wäre aber streng genommen wieder eine Nutzungsänderung im Amt zu beantragen oder?
Oder der gepflanzte Apfelbaum wirft irgendwann seine Früchte ab dann kann der Pächter sie dank Pachtvertrag auch offiziell nutzen
Was neu für mich ist: Meinen Bauantrag habe ich mit 8x12m eingereicht. Mein Pächter möchte kleiner bauen. Ich dachte das wäre kein Problem weil das Gebäude später vom Vermessungsamt dann einfach kleiner eingemessen wird. Entweder muss deshalb ein neuer Bauantrag eingereicht werden oder in diesem speziellen Fall könnten wir meinen Antrag vielleicht gleich passend abändern weil er noch nicht verbeschieden ist. Da bekomm ich am Montag vom Landratsamt Bescheid.
Die erste Bank hätte natürlich gerne die Laufzeit bis zum Ende der Kreditlaufzeit aber das ist ja kein Wunschkonzert. Auf Dauer wollen sie bestimmt an diesem Trend mitverdienen.
Es handelt sich dabei nicht um eine Immobilienfinanzierung -da keine Grundschuld- sondern um ein normales Darlehen wie ein Autokauf.
Mit wie viel % des Wertes könnten die Häuser von der Bank eingewertet und als Sicherheit für den Kredit verwendet werden? Gibt es hier schon Erfahrungen?