Beiträge von Tiny_Bayern

    Hallo zusammen,


    wow hier wurde ja schon wieder einiges geschrieben. Ja, mein Anwalt hat auch im Pachtvertrag den 95 BGB aufgenommen. Und zusätzlich dass ich auf mein Verpächterpfandrecht verzichte.


    Erst hat der Anwalt das Wort Mietvertrag geschrieben, dann aber doch Pachtvertrag falls mein Pächter ein Gewerbe anmeldet. Dann wäre aber streng genommen wieder eine Nutzungsänderung im Amt zu beantragen oder?


    Oder der gepflanzte Apfelbaum wirft irgendwann seine Früchte ab dann kann der Pächter sie dank Pachtvertrag auch offiziell nutzen :) :) :)


    Was neu für mich ist: Meinen Bauantrag habe ich mit 8x12m eingereicht. Mein Pächter möchte kleiner bauen. Ich dachte das wäre kein Problem weil das Gebäude später vom Vermessungsamt dann einfach kleiner eingemessen wird. Entweder muss deshalb ein neuer Bauantrag eingereicht werden oder in diesem speziellen Fall könnten wir meinen Antrag vielleicht gleich passend abändern weil er noch nicht verbeschieden ist. Da bekomm ich am Montag vom Landratsamt Bescheid.


    Die erste Bank hätte natürlich gerne die Laufzeit bis zum Ende der Kreditlaufzeit aber das ist ja kein Wunschkonzert. Auf Dauer wollen sie bestimmt an diesem Trend mitverdienen.


    Es handelt sich dabei nicht um eine Immobilienfinanzierung -da keine Grundschuld- sondern um ein normales Darlehen wie ein Autokauf.


    Mit wie viel % des Wertes könnten die Häuser von der Bank eingewertet und als Sicherheit für den Kredit verwendet werden? Gibt es hier schon Erfahrungen?

    Hallo Dietmar,


    ich freue mich immer noch über jede Antwort von dir. Auch wenn sie nie positiv für mich sind :)


    Ich sage, in der Realität braucht mein Pächter kein Baurecht, weil ich ihm natürlich erlaube, sein Mobilheim auf mein Grundstück zu stellen. Ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt und wir werden eine Mischform zwischen Pacht- u. Mietvertrag ausarbeiten. Wer könnte sich beschweren, ob es ein Erbpachtvertrag oder eine Mischform ist. Wen juckt das? Wir werden in den Pachtvertrag rein schreiben, dass ich für die komplette Erschließung verantwortlich bin und dass ich nicht Eigentümber des Hauses werde. Das ist wichtig, wenn mein Pächter eine Finanzierung von der Bank braucht und das Haus als Sicherheit angibt.


    Ich habe einen Bauantrag gestellt mit den maximalen Maßen welche das Baufenster vorgibt, nämlich 8x12m. Dachfarbe habe ich anthrazit beantragt, im Bebauungsplan ist rot vorgegeben. Fassade habe ich Holz beantragt, da im Bebauungsplan eine verputzte Fassade vorgegeben ist. Dann noch die maximale Höhe für Bungalows und eine Erhöhung des Sockels. Ach ja, eine flachere Dachneigung habe ich auch noch beantragt, da im Bebauungsplan 40-45 Grad vorgesehen sind.


    Normalerweise hätte ich die Baugenehmigung schon längst, aber im Bebauungsplan ist auf meinem Grundstück ein Wegerecht eingezeichnet welches aber in der Realität nicht existiert. Desahlb dauert es ein wenig länger. Heute habe ich erst wieder mit dem Landratsamt telefoniert. Nächste Woche wird es hoffentlich so weit sein.


    Ob dann das Modell X oder Y auf das Grundstück gestellt wird ist doch egal. Hauptsache es entspricht den Vorgaben der Baugenehmigung.

    Hallo Dietmar,


    vielen Dank für deine Antwort. Ein paar Bedenken konntest du bei mir schon abbauen...


    Ich habe bereits auf meinen Namen einen Bauantrag für ein Mobilheim eingerecht um rechtliche Klarheit für meinen Pächter zu schaffen. Mündlich habe ich schon das ok bekommen. Ich erwarte in den nächsten Tagen die Genehmigung. Das würde ich immer so machen, dann sparen sich meine Pächter den Papierkrieg. Also was ich damit sagen will ist, dass nicht erst durch das Grundbuch das Baurecht übertragen werden muss. Das Recht liegt bereits vor dem Pachtvertrag vor. Ich gestatte meinem Pächter selbstverständlich das Bauen. Ist damit immer noch kein normaler Landpachtvertrag möglich?


    Wenn nicht dann eben der Vertrag nach Erbbaurecht. Aber sind Laufzeiten von 5 oder 10 Jahren möglich? Oder auch auf unbestimmte Zeit? Oder knallhart nur von 50-99 Jahre?

    Hallo Dietmar,


    genau wie founder es geschrieben hat plane ich es seit bestimmt zwei Jahren. Erbbaurecht hat mich nie interessiert, habe mich nie eingelesen, weil ich immer dachte, das macht man 99 Jahre und dann geht der Besitz über. Aber bei mir ist das anders. Ob ich mein Baugrundstück (erschlossen und im Bereich eines Bebauungsplanes) 2 Jahre verpachte, 10, 60 oder auf unbestimmte Zeit ist rechtlich überhaupt kein Problem dachte ich. Ich habe mittlerweile sogar die Behörden auf meiner Seite. Für die Gemeinden wäre es super die Baulücken zu schließen, die Eigentümer hätten Einnahmen, ohne den Besitz verkaufen zu müssen und es würde mehr Wohnraum geschaffen werden. Und jetzt lese ich, dass das nicht möglich sein soll wegen einem Gesetz von 1919??????? Das kann und will ich nicht glauben.

    Servus zusammen ,


    ich komme aus der Oberpfalz und habe mehrere vollerschloßene Hauptwohnsitz-Grundstücke, die ich an die Besitzer der Häuser verpachten werde. Derzeit laufen die Vorbereitungen um den Bebauungsplan dafür zu ändern.


    Ich hätte lieber Tiny Häuser auf Achse mit Straßenzulassung statt Mobilheimen. Aber 19% Umsatzsteuer von der Pacht abführen zu müssen ist uninteressant!
    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/269694_77/


    Für mich sind Tiny Häuser nicht hauptsächlich Fahrzeuge sondern hauptsächlich Wohneinheiten. Gibt es dazu Gesetzeskommentare oder Rechtssprechungen die das bekräftigen würden? Ich finde nichts. ?(


    Wie wäre es das Fahrgestell notfalls runter zu bauen? Aber wo lagern. Notfalls auf dem Grundstück, dann verlange ich hierfür nur 1% vom Pachtpreis und führe davon dann die 19% ab. :evil: :thumbup: Für die Wohneinheit verlange ich dann 99% Pacht.


    Schöne Grüße


    Tiny Bayern

    Servus zusammen :) ,


    ich komme aus der Oberpfalz und habe mehrere Grundstücke, die ich verpachten werde. Der Gemeinde habe ich mein Projekt präsentiert und habe grünes Licht bekommen. Derzeit laufen die Vorbereitungen um den Bebauungsplan dafür zu ändern. Das Fragezeichen ist momentan rechtlich und ich weiß noch nicht genau, ob es Mobilheime oder doch Tiny Häuser auf Achse mit Straßenzulassung werden. Aber meine Frage werde ich jetzt sowieso mal in meinem ersten Thema formulieren. Die Suche ergab leider keinen Treffer.


    Schöne Grüße


    Tiny Bayern