@Anneke Es scheint schon arg so, als wärst Du mit der Firma verbandelt. Dann ist klar, daß Du kein schlechtes Wort drüber verlieren (kannst/magst) und möglichst Werbung machst, wie in Deinen 2 Beiträgen geschehen.
Beiträge von Wurzelholzhaus
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Ich denke, es kommt auf die Satzung vom Campingplatz an...
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Wenn man schaut, daß es östlich schon Grenzbebauung gibt, könnte man sein Häuschen da auch an die Grenze stellen, vorausgesetzt das Bauamt erlaubt es.
Mir wäre das Grundstück zu klein für einen Garten + Häuschen und zu düster dank der Grenzbebauung ostseits.
Wie Du da 4 Stück drauf stellen willst, ist mir rätselhaft ... gestapelt, ok (wie ne Containerburg auf der Großbaustelle), oder Rücken an Rücken ohne Fenster auf diesen Seiten ...
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Wer kontrolliert's ?
Wenn Du das kannst, ist doch ok, oder ? Wie die rechtliche Lage ist, weiß ich nicht, aber für Frischwasser denke ich, daß das einzig kritische ist, daß ein eventueller Rückfluß und tote Leitungen (Sackgassen) vermieden werden müssen. Abwasser wird halt eingeleitet, fertig.
Meist geht es ja bei der Bestellung von Handwerkern darum, daß man als Kunde eine Gewährleistung bekommt und bei Mängeln und Fehlern Nachbesserung fordern kann.
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Ich schrieb nicht von anderen Ländern als Deutschland - hier ist es natürlicherweise immer komplizierter und geregelter als irgendwoanders auf der Welt
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Ein Haus bedarf der Baugenehmigung - egal wie groß (ausgenommen die Verfahrensfreien Vorhaben lt. LBO, aber da sind Wohnräume ausgeschlossen), egal wo, egal ob mit Rädern oder Fundament drunter. Und egal ob es nur 1, 2 oder 20 Jahre stehen soll (wobei ich mich da frage, ob man dann eine Abrissgenehmigung braucht, wenn das THoW wieder weggefahren wird).
PS. Vielleicht lässt Du Dir Dein TH als Wohnwagen genehmigen (bei der Zulassungsbehörde / TÜV). Das musst Du ja auch irgendwo parken
Aber ob das rechtlich haltbar ist ... ? Und drin wohnen dürftest Du dann auch nicht.
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Gerne - ich würd die Finger davon lassen. Das könnte ein Faß (Haus) ohne Boden sein.
Lieber mehr Geld für ein gutes Haus ausgeben.
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Hi, das scheint was richtig undicht zu sein. Auf dem vorletzten Foto sieht man deutliche Nässeschäden. Das könnte ne große Reparatur / Sanierung werden.
Der verrostete Winkel an dem Fenster würde mir keine Sorgen machen, wenn's nur das ist.
Ich würde da keine 20k € ausgeben. Man weiß von außen nicht, was die Sanierung kosten würde, da es auch dauerhaft in die Wände reingelaufen ist.
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Am Bau zahlt man genau so - mit allfälligen Abschlagszahlungen nach Vollendung eines Bauabschnitts.
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Da ist ein Impressum - aber auf der Startseite unsauber verlinkt.
Und es fehlt Tel.Nr., Emailadresse ... also ein unvollständiges Impressum
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Naja, wer beim Amt fragt, bekommt eine amtliche Antwort ...
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Schon sonderbar, wie groß der Ermessensspielraum ist ... mir wurde zu einem kleinen Häuschen gesagt - je kleiner es ist, desto eher wird es nach §34 genehmigt. Es muss hier - ein Landkreis in Ba-Wü - also nicht gleich wie die Umgebung ausschauen, sondern sich bescheiden einfügen ...
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Geh zur Gemeinde / Landratsamt und sprich das mal vorsichtig an / durch.
Vielleicht kannst Du eine Ausnahme vom B-Plan erwirken. Ist bei älteren manchmal einfacher.
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Hallo Linda, ich denke, es gibt hierzu schon viele, viele Beiträge im Forum, bediene gerne mal die Suchfunktion
Grüsse
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Hallo Bernhard,
so allgemein ist das schwer zu beantworten ...
- wo ist der Anschluß ? Neben dem Haus oder drunter ?
- ist das Haus ganzjährig genutzt (Frostgefahr) ?
Ich würd halt einen improvisierten Kasten bauen, die Leitungen gut isolieren und der TW-Leitung ggf. ne Begleitheizung geben, falls frostgefahr besteht.
Verkleiden mit ner schönen Holzschalung und ne Revisionsklappe nicht vergessen.
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Nicht so einfach ...
1. Schau mal in die LBO und andere Vorschriften in Deinem Bundesland. Da sind genehmigungsfreie Bauten das interessante. In Ba-Wü. sind z.B 20m³ umbauter Raum (Brutto) genehmigungsfrei im Außenbereich. Das wäre grad mal so ein kleiner Bauwagen von der Größe her.
2. Aufstellen, auch vorübergehend, geht natürlich nur mit Erlaubnis den Grundeigentümers.
3. Ev. würde es als fliegender Bau gemäß Euren Bauvorschriften durchgehen - müsste man in Eure Gesetze und Verordnungen schauen.
Da es aber auf Rädern sein soll, wär's ja schnell auch wieder woanders, falls Beschwerden kommen ... klar, müsste es dann mind. 4-5km weiter weg aufgestellt werden wegen den Bienen...
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Ja, die Dampfbremse müsste innenseitig der Dämmung sein, sonst ist es nicht nur sinnlos, sondern schädlich.
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Tordis - wo genau wurde die Dampfsperre verbaut ? Unter der Innenverschalung oder unter der Aussenverschalung ? Falls Außen - bist Du Dir sicher, daß es nicht ein "Windpapier" ist, welches diffusionsoffen ist ?
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Hallo L4w20,
ohne Maße kann sich kaum einer was vorstellen.
Willst Du die 2 W.brücken längs aneinander fügen ?
Die Statik, also Querschnitte Deiner Konstruktion kann Dir hier ohne Angaben zu Last, Höhe, Größe, ... keiner beantworten.