Hallo Klaus - ich versteh nicht genau, was Du willst. Was meinst Du mit "Hat das jemand von Euch schon gemacht?" ?
Grüsse, Gunnar
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Klaus - ich versteh nicht genau, was Du willst. Was meinst Du mit "Hat das jemand von Euch schon gemacht?" ?
Grüsse, Gunnar
Ah ok, jetzt weiß ich was Du meinst - ich dachte an die Ausnahmeregelungen, welche ja auch durch den Gemeinderat laufen.
Klar, wenn der B-Plan beschlossen ist, ist das so. Aber ich erlebe es laufend, daß Ausnahmen (z.B. bei Gaupen, Garagen, Anbauten etc. ) gemacht werden - auch in Abstimmung mit dem LRA.
Je nachdem wie alt der B-Plan ist (oft hat man es ja mit Nachkriegs-B-Plänen zu tun), sind Ausnahmen ggf. einfacher zu erreichen.
Grüsse, Namenloser (aka. Gunnar
Das hat nix mit den Gemeinderäten zu tun - die sind oft wohlwollend. Und so genau bekommen die die Fälle oft nicht präsentiert - oder aber vom Bauamt schon entsprechend aufbereitet ...
Das Problem liegt im gemeindlichen Bauamt oder beim LRA. Wenn da Widerstand kommt, ist schwierig ...
Tja, oje ... Baurecht ist sc hwierig, formal, streng - aber es gibt eben immer den sog. Ermessensspielraum. Wenn man mit der Gemeinde einen Fürsprecher hat, wenn das LRA mitmacht (falls Gemeinde nicht Bewilligungsbehörde ist), dann geht's.
Gespräche mit der Behörde im Vorfeld und ggf. eine Bauvoranfrage könnten helfen - letztere könnte ggf. auch in gewissem Umfang bindend sein für die Bewilligungsbehörde.
Ich würde so viel wie möglich vorab abklären, sich schriftlich (Bauvoranfrage) zusichern lassen.
Viel Glück
Holz saugt halt auch gern das Wasser auf ... und da es in diesem Bereich kalt ist, könnte es schon - wie befürchtet - dauerhaft zu einem Problem(chen) werden.
Allerdings ist es von außen ja niederschlaggeschützt, also geht's hier nur um Kondensationsfeuchtigkeit.
Ich würde auch denken, dass es entweder kein großes Problem wird oder du ggf. die Unterspannbahn stellenweise öffnest, um ein schnelleres Abtrocknen / Ausdampfen zu ermöglichen.
Manchmal wundert mal sich, was ewig hält - manchmal umgekehrt ...
Vielleicht kann Dir der Herr hier weiterhelfen - https://forum.drbacke.de/
Hat auch einen Kanal auf YT https://www.youtube.com/c/AndreasSchmitz18650/videos
Meld Dich doch mal bei ihm und frag nach - er hat zum einen Erfahrung, zum anderen Kontakte, u.a. auch diesen hier: https://www.youtube.com/c/MeineEnergiewende
Du könntest ja auch 3 Balkonanlagen installieren - dann sind's immerhin 2,4kW
Wobei ich frag mich schon, was das Problem mit dem Nachbarn sein könnte, dass er Dir in's Handwerk pfuschen sollte wegen einer Solaranlage auf dem Dach ?
Ah ok, es geht Dir um das "dürfen"
Hi, wieso sollte man keine kleine PV mit Speicher in einem T.H. installieren können ? Auf dem Dach ist doch Platz für 4 oder mehr Module...
In Weingarten / Ravensburg gibt es schlichtweg fast nix auf dem Markt - und das was es gibt geht weg. Egal zu welchem Preis.
Paar km außerhalb ist's noch besser, aber gibt auch fast nix.
Selbst auf dem Dorf ist die Nachfrage um ein Vielfaches höher als das Angebot. Deshalb werden teilweise auch neue Baugebiete wie verrückt entwickelt. Die dann zu vergebenden Baugrundstücke werden nicht lange auf Käufer warten müssen.
Dietmar - das ist auch nur ein Durschnittspreis aus allen verkauften Grundstücken unterschiedlichster Grössen.
Ich hab mal bei 88250 Weingarten nachgeschaut, da ich da etwas Einblick hab - da ist der Durschnitt auch bei 378,-
Und da ist es schlichtweg Quatsch, sich dran zu orientieren, da der Bodenrichtwert weit drüber liegt (fast doppelt).
Übliche qm-Preise sind dort bei 600-800 € /qm, bebaut mit einem gebrauchten Haus ...
Die Bodenrichtwerte ergeben hier schon mehr Sinn.
Dietmar - wie kommst Du auf € 302 / m²
Bodenrichtwerte sind weit darunter.
Naja, wie dem auch sei - entweder nach § 35 und Außenbereich oder nach § 34 und Innenbereich ohne B-Plan.
Ist ja auch egal - will eh keiner dort seine Tiny Häuser aufstellen ...
Das ist sicherlich nicht Außengebiet, auch wenn er es schreibt. Eher Gewerbegebiet ohne B-Plan
Da würd ich nicht mal mein Gewerbe haben wollen - zu viel Verkehr ... und der Preis ist gesalzen mit 250,- / qm
Da bleibt nur: Auswandern in den Osten, da gibt's noch qm und Höfe für weniger €€
Was ist "FMM" ?
Das Grundstück ist dieses hier:
Sorry für meinen Gegenwind im vorigen Post ...
Schau mal bei den umliegenden Gemeinden, wo da normalerweise der Bodenrichtwert liegt, z.B. in Rot an der Rot bei € 90,-
https://www.rot.de/site/Rot-an-der-Rot/node/9762024?QUERYSTRING=bodenrichtwert
Aber das ist dann ggf. im (ruhigen) Wohngebiet oder auch Ortsrand (was in Rot fast alles ist )
Deshalb find ich 250 schon steil ... aber das ist dort halt Gewerbefläche in Nähe der A7
Hmmm, naja, direkt an der Autobahn A7 ist halt nicht gerade so malerisch ... Das klingt eher nach einem Gewerbegrundstück als nach Wohnen.
Zwar ist die Gegend recht hübsch - aber halt an der A7 ...
Und € 250,- / qm ist ja auch nicht gerade ein Schnäppchen ... da sind die Preise für Baugrundstücke hier auf dem Land ja noch günstiger.
Bauen nach § 34 heißt ja, daß sich die Neubauten in die bestehende Bebauung einfügen sollen. Da hab ich meine Zweifel, ob dann Tiny Häuser genehmigt würden.
Hab jetzt mal nachgeschaut - das liegt ja mitten im Ort an einer Hauptstraße ...
Gleich auf der ersten Seite finde ich 2 Fehler:
- Bauanträge sind mit dem Kreis und nicht mit der Kommune abzustimmen
Das stimmt auch wieder nur teilweise.
Auch in kleinen Gemeinden geht jeder Bauantrag zunächst durch den Gemeinderat und wird dann an's Landratsamt weitergeleitet.
Grössere Gemeinden oder Städte haben ihre eigene Baurechtsbehörde.
Abstimmungen vorab sind für den ländlichen Raum mit beiden - Gemeinde und Landratsamt - abzustimmen.
Zur Verbindlichkeit - ich hab's eben schon erlebt, dass es auf eine BV nicht bindende Aussagen gab ...
Wenn du eine Bauvoranfrage gestellt hast, bekommst du meines Wissens eine verbindliche Auskunft darüber ob und in welcher Form ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.
Grüße
Gerd
Naja, .... das ist nicht immer der Fall.
Die Verbindlichkeit seitens der Ämter ist hier nicht immer gegeben.
Wenn der Teil des Grundstücks im Aussenbereich liegt, sind die Chancen nicht so gut...
Im Innenbereich könnte es klappen, entweder mit B-Plan oder §34 BauGB