Beiträge von Freibeuter

    Zum TÜV kann ich dir sicher sagen, dass du auf einem Privatgrundstück rumstehen haben darfst, was du möchtest, sofern es nicht gegen Umweltauflagen verstößt (weshalb gelegentlich verrottende Schrott-PKW auf Privatgrundstücken moniert werden). Solange du deinen Trailer nicht bewegen möchtest, brauchst du weder TÜV noch Anhängerversicherung. Wenn du dann aber mal damit umziehen möchtest, dann musst du zum TÜV fahren. Die Fahrt zur TÜV-Station (oder DEKRA, GTÜ) deiner Wahl (allerdings nicht in einer übertriebenen (100km-)Entfernung) kannst du antreten, sobald du die Versicherung wieder geklärt hast. Du brauchst dafür ein Kennzeichen. Entweder das alte, oder aber ein Kurzzeitkennzeichen. Problematisch ist es, wenn du deinen Anhänger länger als sieben Jahre außer Betrieb nimmst. Dann reicht keine "normale" TÜV-Prüfung mehr, sondern du musst wieder eine Vollabnahme machen lassen. Das ist teurer und aufwendiger, wenn dein Anhänger aber an sich gut in Schuss ist, sollte es kein Problem sein.


    Und jetzt betrete ich den Bereich der Spekulation: Meines Wissens kannst du die Vollabnahme eines Anhängers auch im beladenen Zustand durchführen lassen, was im Fall von als Ladung deklariertem Tiny House ja durchaus von Bedeutung sein kann. Hier können gerne sachkundigere weiterhelfen.


    Zur Haltbarkeit kann ich keine gesicherten Aussagen treffen. Da es sich aber den Hängergestellen häufig um Plattformen von Bootsanhängern (bzw. deren Herstellern) handelt, habe ich die Erfahrung gemacht, dass sie konstruktiv extrem langlebig gemacht. Ich segele seit vielen Jahren und habe dabei schon 30 Jahre alte Hänger gesehen, die technisch topfit waren, selbst wenn sie irgendwelche Rostspuren hatten. Ein durchgerosteter Anhänger ist mir nie begegnet, und dass, obwohl gerade Bootsanhänger gerne regelmäßig in Gewässer (Salz- und Süßwasser) geschoben werden. Was rostet, sind die Radnaben, die Kupplungsaufnahmen, die Handbremsmimiken, die Auflaufbremsen und andere Teile, die sich aber auch dann austauschen lassen sollten, wenn dein Haus draufsteht. Wenn du dein Tiny House als Ladung deklarieren möchtest, was ich deinem Subtext entnehme, musst du die Konstruktion aber ohnehin so anlegen, dass die Verbindung zwischen Hänger und Haus ohne Werkzeug lösbar wäre. Dafür werden in der Regel Flügelmuttern verwendet.


    Und jetzt der Haftungsausschluss ;) Sollte eine meiner Informationen falsch und / oder veraltet sein, korrigiert mich bitte. Und für die Richtigkeit haften, möchte ich auch nicht.

    In meinem Fall ist eine Bauberatung beim Landkreis positiv verlaufen. Das Grundstück, was ich zu kaufen gedenke, ist nach §34 des Baugesetzbuches zu bebauen. Das heißt, es muss sich in die Nachbarbebauung einfügen. Im Bauamt sagte mir, dass es von der Kubatur (die äußere Form) her ja passe und somit durchaus möglich sei. Die Frau im Bauamt hat sich auf meine Terminvereinbarung hin auch im Netz über Tiny Houses informiert. Die finden das selber spannend und wollen da nicht im Weg stehen. Rechtsverbindlich in der Hand habe ich das allerdings erst, wenn ich eine Bauvoranfrage gestellt habe. Das mache ich aber erst später, denn wenn ich auf das Grundstück kein Tiny House sollte setzen dürfen, dann werde ich zur Not wohl auf ein kleines Modulhaus ausweichen. Das bekomme ich dann auch besser finanziert, weil hier im Gegensatz zum Tiny House auch ein Baukredit in Frage kommt.


    Um die Zulassung als Wohnanhänger darf sich Tiny House Rheinau kümmern ;)

    Soweit ich das habe recherchieren können, gilt auch in der EnEV 2016, dass Gebäude unter 50 Quadratmetern keinen Energieausweis benötigen. Im §2 wird definiert, was "kleine Gebäude" sind, nämlich unter 50 Quadratmetern. Im §16, Absatz 5 (vorher Absatz 4) steht, dass "kleine Gebäude" keinen Ausweis brauchen.

    Als Neuling gebe ich gleich mal meinen Kenntnisstand dazu:


    Solange das Tiny-House auf dem Hänger steht und der Räder hat, halte ich es für sinnvoller ihn als Wohnanhänger einordnen zu lassen. Da spielt dann die Ladungssicherung keine allzu große Rolle. Da ich vorhabe, nicht dauernd umzuziehen, sondern die Möglichkeit und Flexibilität schätze, kann ich mir übrigens auch vorstellen, das Tiny-House mit einem Klein-LKW zu ziehen, in den ein guter Teil des Inventars beim Umzug kommt. Ein Iveco Daily kann z.B. 3,5 t ziehen.


    Auf dem "Dauerstellplatz" sollten laut Tiny-House-Rheinau das Haus an vier Punkten aufgebockt und die Räder demontiert werden. Mit Demontage der Räder würde mein Landkreis das Haus als "feste Baut" betrachten, wodurch die Problematik des festen Wohnsitzes geklärt ist. Damit kann ich auf dem Grundstück, auf dem mein Tiny-House steht, auch gemeldet sein.

    Hallo ihr Lieben,


    ich bin Lennart, 36 Jahre alt, und plane den Einzug in eine minimalistische Wohneinheit. Derzeit verhandele ich gerade über ein Grundstück, bei dem die erste Auskunft des Landkreises im Bezug auf ein Tiny-House positiv verlaufen ist. Ich dürfte es - mitten im regulären Wohngebiet - "bauen". Es gilt dort §34 des BauGB, was relativ viel Freiraum lässt. Ich habe mal zwei Jahre in einem 1986er Hymer mit Alkoven gelebt. In dieser Zeit war ich hauptberuflich Musiker und bin bei über hundert Auftritten im Jahr ohnehin fast nur unterwegs gewesen. Jetzt zieht es mich nach 5-6 Jahren in zwei verschiedenen "normalen" 3-Zimmer-Wohnungen wieder in eine kleinere Wohnform, auch wenn ich jetzt als Lehrer wesentlich ortsfester lebe. Wenn ihr mehr über mich wissen möchtet, fragt nach.


    Martin: Als ich 2009 in meinen Hymer gezogen bin, habe ich übrigens viel in deinem Blog "Von der Fahrbücherei zum Wohnbus" gelesen. Witzig, dir im Internet auf diese Art und Weise wieder zu begegnen.


    Lieben Gruß
    Lennart