Es besteht m.E. kein Bedarf an einer Vereinfachung.
1. Es gibt z.B. in Bayern bereits das vereinfachte Verfahren, wenn man im Geltungsbereich eines BB-Plans baut und alle Vorgaben des BB-Plans einhält.
2. Die größte Vereinfachung ist zwingend vorgeschrieben: Beauftragung einen Bauvorlageberechtigten.
2.a Die zweitgrößte Vereinfachung ist Aufklärung - wird in diesem Forum aktiv betrieben!
3. Die wenigsten kommen auf die Idee, ein Flugzeug zu bauen und damit zu fliegen, da sie ja schon einmal geflogen sind, warum glauben die Menschen, nur weil sie in einem Haus wohnen, können sie es auch bauen???
4. bestimmte Dinge lassen sich sicher typisieren, aber zum einen sind die statischen Vorgaben auf jedem Grundstück anders (Wind, Schnee, Boden) zum anderen sind die Vorgaben (LBO, BB-Plan, Gestaltungssatzung usw.) an jedem Ort unterschiedlich.
Ich finde auch den Hype um die Grundstückssuche übertrieben. Die Grundstückssuche ist in unserem Land GRUNDSÄTZLICH schwierig und für jeden Haustyp (EFH, MFH, Supermarkt, usw.) als Erstes zu erledigen. Diese wird beim TH durch nichts erschwert.
Gruß
Stefan