Beiträge von Catweazle

    Hallo Eowyn?!


    Ein THoW müsste nur dann zum TÜV, wenn es auch angemeldet ist. Das macht aber keinen Sinn, wenn es stationär ist.


    In der Summe aller Abwägungen macht ein THoW allerdings immer weniger Sinn.


    Zu den EhDa-Kosten gesellt sich noch eine Feuerversicherung


    Gruß

    Stefan

    Hallo namenloser Insulaner!


    1. Wir pflegen hier einen freundlichen Umgangsstil, d.h. wir haben einen Namen, reden uns mit diesem an und unterschreiben unsere Beiträge auch mit einer - in der zivilisierten Welt - üblichen Grußformel


    2. Was Du uns mit dem o.a. Beitrag sagen willst, erschließt sich mir nicht. Dass in Deutschland nicht jeden Tag blauer Himmel ist und die Sonne 24 h im Zenit steht, ist keine bahnbrechend neue Erkenntnis ;)


    Gruß

    Stefan

    Hallo Johannes,


    Jeweils nur vor den Wänden. Du zeichnest also vor jeder Wand ein Rechteck mit der Tiefe 3m!!!! ein. und die Rechtecke unterschiedlicher Gebäude dürfen sich nicht überlagern.


    Woher hast Du die 5 m???


    Gruß

    Stefan

    Hallo Sarma,


    eine Baugenehmigung ist auf JEDEM Grundstück mit BB-Plan gleich schwierig bzw. einfach!


    Man muss sich jeweils an ALLE Vorgaben des BB-Plans wie z.B. Dachneigung usw. halten. Wenn man sich daran hält, kann eine Baugenehmigung nicht verwehrt werden.


    Gruß

    Stefan

    Hallo Terese,


    Du hast den Sachverhalt sehr genau erfasst und dargestellt. Das Baurecht in Deutschland ist nicht auf "Wanderhäuser" ausgelegt. In den USA sieht das sicherlich anders aus.


    Dieser Sachverhalt ist auch ein Grund (neben dem Gewicht), warum ein TH on wheels zum Wohnen keinen Sinn macht, auf Camping- und Wochenendplätzen hingegen schon.


    Gruß

    Stefan

    Hallo Sabine,

    Lies Dir doch mal den Thread von Luna in den Bautagebüchern durch.


    Wenn es Garmisch sein soll, empfehle ich Dir viele ausgedehnte Sonntagsspaziergänge.
    Suche Baulücken, die offensichtlich länger nicht bebaut sind und hake nach. Luna hat so ähnlich ein "Enkel-Grundstück" gefunden und gepachtet. Solche Grundstücke stehen in keiner Annonce.


    Gruß

    Stefan

    Hallo Thomas,
    ich bin wieder einmal überrascht, wie naiv manche Menschen mit - für mich - großen Mengen Geld umgehen.
    Gar nicht überrascht bin ich, dass ein TH-Bauer (der seriöseste kann es ja nicht sein) sich auf diesen Deal einlässt ohne seinen Kunden ordentlich zu beraten.


    Es gibt übrigens keine ENEV mehr, das jetzt gültige Gesetz heißt GEG. Neben diesem muss Dein Haus auch spezifische Bedingungen des Baugrundstückes erfüllen (Bebauungsplan), das Du dann vielleicht findest.


    Vielleicht liest Du Dir diesen Beitrag einmal durch, stellst ggf. ergänzende Fragen und versuchst, zu retten, was zu retten ist. Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House


    Gruß

    Stefan

    Hallo Raphael,


    irgendwie kann ich diese romantische Vorstellung ja nachvollziehen, aber dann stelle ich mir vor, sie würde nur von 1000 Leuten realisiert. Wie sähe es in unserer Natur da aus, wo sie noch schön ist.


    Ich wünsche Dir Erfolg bei Deinem Ziel, auch wenn es sich sicher noch ädern wird ;)


    Vielleicht liest Du zum Einstieg diesen Beitrag:


    Gruß

    Stefan

    Hallo Goldie,

    ich weiß ja nicht, was Du für Vorstellungen hast und Du MUSST dieses Seminar ja auch nicht besuchen.


    Ich jedenfalls habe im Bauwesen bzw. Baurecht jedenfalls etliche Seminare zu deutlich höheren Preisen besucht.

    Wenn Du wüsstest, wie viel Geld Du mit falschen Entscheidungen verbrennen, bzw. mit richtigen sparen kannst, würdest Du die Kursgebühren in Relation dazu sicher anders bewerten.


    Wenn Du aber schon ein fundiertes Grundwissen im Baurecht bzw. einen Bauplaner (Architekten) an Deiner Seite, Dann ist dieses Seminar für Dich sicher nicht vonnöten.


    Gruß

    Stefan


    sollte ich etwas schroff klingen, bitte nicht böse nehmen. aber eine gewisse "Geiz-ist-geil-Mentalität" allen Ortens nervt mich etwas,

    -Eine Abrissgenehmigung wird oft nicht erteilt, da ein Haus auf viele zig Jahre geplant ist und ortsveränderliche Häuser da nicht berücksichtigt werden

    Warum sollte eine Abrissgenehmigung nicht erteilt werden?

    Das kann nur für Doppelhäuser u.ä. bzw. Denkmalschutz gelten.


    In der BayBo steht z.B. dass die Beseitigung frei stehender Gebäude verfahrensfrei ist.

    Gruß

    Stefan

    Guten Morgen Pengo!


    Herzlich willkommen und viel Erfolg bei Euren Studien, Planungen usw.


    Das "wohin damit" ist genauso schwierig o. einfach, wie bei jedem anderen Haus.


    Man benötigt ein verfügbares, bezahlbares Baugrundstück auf dem das eigene Projekt zulässig ist und dann auch noch da ist wo ich hin will.

    Damit "kämpft" jeder Häuslesbauer, vom TH über das MFH bis hin zum Gewerbeobjekt


    Gruß

    Stefan

    Hallo Steffen,


    Erstmal Glückwunsch zu Deiner Entscheidung.

    Neben dem sehr wichtigen Rechtlichen solltest Du Dir vielleicht die Geschichten von Sabine L. und Luna durchlesen.

    Die beiden haben ihren Traum erfolgreich verwirklicht, zwei Beispiele, wie das ganze gelingen kann!

    Gruß

    Stefan



    Hallo Johannes,
    Da Du für den Bauantrag sowieso einen Architekten o. anderen Bauvorlageberechtigten benötigst, rate ich dringend dazu, Gespräche mit/durch Fachleute zu führen. Baurecht ist kein einfaches Thema.
    Bei BB-Plänen spricht man von Befreiung. Diese haben nur in gut begründeten Ausnahmen oder älteren BB-Plänen Aussicht auf Erfolg.
    Wenn Ihr also in der Nachbarschaft jemanden habt, der schon abweichend gebaut hat, wäre das ein guter Hinweis. Auch wenn ihr eine Kompensation anbieten könnt wäre das hilfreich.
    Den zweiten Rat, den ich Euch gebe, holt das Bauamt ins Boot, fragt ganz konkret, wie ihr ein konkretes Problem auf dem Grundstück lösen könnt.
    Vermeidet jeden Streit. Streit mit dem Bauamt kann man zwar gewinnen, aber das ist i.d.R. langwierig und teuer.
    Gruß und viel Erfolg
    Stefan

    Hallo Lars!
    willkommen hier im Forum!

    Hast Du denn auf dem Pachtgrundstück Baurecht?
    Wenn Du keinen Abwasseranschluss hast, MUSST Du eine Klärgrube oder eine Kleinkläranlage bauen.
    Meines Wissens besteht in Deutschland (zu Recht) Anschlusszwang beim Abwasser.

    Gruß

    Stefan

    Moin ??? (wir reden uns hier normalerweise mit Namen an)

    Bedenke bitte, dass Du für das TH eine Baugenehmigung benötigst und das neue oder auch gebrauchte TH die Bedingungen erfüllen muss, die zu dem Zeitpunkt auf Deinem Grundstück gelten. Das dürfte zumindest beim GEG problematisch sein.


    Gruß
    Stefan