Hallo Dietmar,
Vielen Dank für deine Ausführungen und den Hinweis auf Lunas fall, ich habe mich schon mit Ihr in Verbindung gesetzt.
Zur Haftungsfrage:
Ob und wie ein Tiny House zu genehmigen ist, wäre ja dann Sache des Mieters der Parzelle.
Meine frage bezog sich darauf, ob der Grundeigentümer in Verantwortung genommen werden kann, wenn bei einem TH dass auf dem Grundstück steht, Vorschriften nicht erfüllt worden sind (also solche die das TH direkt betreffen wie EnEV)
Wir bevorzugen eindeutig die Variante Mietvertrag mit Scheinbestandteil. (geringerer Aufwand)
Vielen Dank auch für den Hinweis auf die Online Sprechstunde, ich werde darauf zurückkommen!
Alles anzeigenBei einem Erbbau-Pachtvertrag ist das alles im Erbbaurecht geregelt (ErbbauRG). Hier muss ein Notar den Vertrag aufsetzen und er ähnelt einem Kaufvertrag für ein Grundstück (was ja auch nur über einen Notar geht).
Bei einem Mietvertrag mit Scheinbestandteil handelt es sich um einen ganz normalen Meitvertrag, wie man ihn auch z.B. für eine Wohnungsmiete verwenden würde.
Falls du noch weitere Fragen hast, bzw. falls du Unterstützung bei deinem Projekt benötigst, kannst du auch gerne Montags in die Online-Sprechstunde kommen.
Viele Grüße
Dietmar
Mit besten Grüßen
Hannes