Beiträge von Hannes_22

    Hallo Dietmar,


    Vielen Dank für deine Ausführungen und den Hinweis auf Lunas fall, ich habe mich schon mit Ihr in Verbindung gesetzt.


    Zur Haftungsfrage:
    Ob und wie ein Tiny House zu genehmigen ist, wäre ja dann Sache des Mieters der Parzelle.
    Meine frage bezog sich darauf, ob der Grundeigentümer in Verantwortung genommen werden kann, wenn bei einem TH dass auf dem Grundstück steht, Vorschriften nicht erfüllt worden sind (also solche die das TH direkt betreffen wie EnEV)


    Wir bevorzugen eindeutig die Variante Mietvertrag mit Scheinbestandteil. (geringerer Aufwand)


    Vielen Dank auch für den Hinweis auf die Online Sprechstunde, ich werde darauf zurückkommen!

    Mit besten Grüßen
    Hannes

    Hallo liebe Tiny-House Freunde!


    Seit einiger Zeit spielen wir mit dem Gedanken auf einem Baugrundstück (ca. 2200m2) Tiny-House Parzellen zu verpachten.


    Ein erstes Gespräch mit dem Bauamt verlief sehr positiv, es wurden keine gravierenden Hürden festgestellt
    (kein Bebauungsplan, Einfügung nach Paragraph 34 BauGB, allgemeines Wohngebiet)
    Aufgrund der Projektgröße ( ca. 8-10 Parzellen ) empfiehlt das Bauamt eine Bauvoranfrage einzureichen. Wir verfolgen das weiter, und hoffen auf eine positive Stimmung im Gemeinderat.


    Was mich Aktuell beschäftig ist die vertragliche Gestaltung eines solchen Pachtvertrages für Tiny-House Parzellen.
    Ich habe bereits einige Infos (und Fragen) gesammelt:


    · Die Verpachtung von Baugrund wird normalerweise über das Erbbaurecht geregelt.


    · Als ein Weg diese aufwendige Vertragsgestaltung (Notar und Grundbucheintrag) zu vermeiden wird ein regulärer Pachtvertrag mit Nennung des Paragraphen 95 BGB (Tiny House als Scheinbestandteil) genannt. (https://www.tinyhouseforum.de/index.php?thread/2536-bauen-auf-pachtgrundstücken/ und https://indiviva.de/grundstueck-fuers-tiny-house-mieten-pachten-oder-kaufen/)


    · Hat jemand von euch Erfahrung mit dieser Art der Vertragsgestaltung und kann einen Rechtsanwalt (im Münchner Umland) empfehlen der hier Expertise hat?


    · Weiter frage ich mich, wer für die Einhaltung von Bauvorschriften (die explizit das Tiny House betreffen z.B EnEV ) verantwortlich ist. Kann der Grundstückseigentümer für die Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich gemacht werden? Gibt hier essentielle Regelungen, die in einem Pachtvertrag erwähnt sein müssen?


    Vielen Dank für eure Antworten und dafür Teil dieser Gruppe sein zu können!

    Hallo liebe Tiny House Enthusiasten!


    Ich bin 22, Student der Ingenieurwissenschaften und zusammen mit meinem Vater (Architekt) planen wir auf einem Baugrundstück im Münchner Umland Tiny-House Parzellen zu verpachten und dort eigene TH zur Vermietung anzubieten.


    Bei meinen Recherchen zum Thema bin ich auf dieses Forum gestoßen, und war sofort von den kompetenten Mitgliedern und ihren Antworten begeistert!
    Engine Fragen zum Thema habe ich dennoch und freue mich auf einen Austausch mit euch!


    Liebe Grüße
    Hannes