Beiträge von anton

    Hallo Stefan.


    Okay, schade.


    Dann wäre meine nächste Frage: Wie kann ich online über das Geo-Portal Flächen finden, auf denen man ein Tiny zur Nutzung als Ferienhaus abstellen kann?


    Der sehr grobe Plan wäre folgender:


    1. Fläche über Geo-Portal finden
    2. Besitzer kontaktieren und um Erlaubtnis fragen
    3. Bauamt kontaktieren und alles abklären
    4. Tiny aufstellen

    Vielen Dank, Catweazle und Steff für eure Antworten.



    Zitat von Catweazle

    Wenn Du Dich darin aufhältst, benötigst Du eine Baugenehmigung und die GIBT ES IM AUSSENBEREICH NICHT.

    Das habe ich im Zusammenhang mit der Nutzung als Ferienwohnung etwas anderes gelesen. Zum Beispiel hier:



    Ausnahmefall: Ferienhaus
    Wenn Sie Ihr Tiny House nur gelegentlich nutzen, etwa am Wochenende oder in den Ferien, können Sie es auch im sogenannten „Außenbereich“ bauen, einem Gebiet außerhalb üblicher Wohngebiete. Diese Gebiete sind dann oft als Sondergebiete für die Erholung ausgezeichnet. Hier haben Sie meist größere Freiheiten. [...]

    Ich weiß nicht ob es deutlich war in meiner ersten Nachricht, aber mir ist schon klar, dass man es nicht einfach so abstellen darf.
    Meine Idee war zu prüfen ob es theoretisch möglich wäre und dann natürlich über den Kontakt mit dem Bauamt und Genehmigung, etc. zu gehen.


    Mir ist sonst nicht ganz klar, wie irgendjemand überhaupt etwas aufstellen/neu bauen könnte. Wenn ich mir mal die Flurstücke anschaue, sind die ganzen roten Wohnbereiche bereits bebaut an sämtlichen Orten, die ich mir jetzt angeschaut habe. Ich dachte es gibt Flurstücke, die noch nicht als Wohnbereich definiert sind aber in so eins umgewandelt werden können.


    Steff, vielen Dank für diese Seite: ownworld.org/ Sehr interessante Inhalte sind da zu finden!

    Hallo,
    wir haben uns ein TinyHouse bestellt, welches in den nächsten 1-2 Monaten geliefert wird.
    Es handelt sich um ein Tiny auf einem Trailer. Die Maße vom Tiny sind 5,4m lang, 2,5m breit und 4m hoch.


    Wir haben noch nicht den perfekten Stellplatz gefunden und dies wird vermutlich auch noch eine Weile dauern.
    Allerdings haben wir 2 Stellplätze bei Bekannten in Aussicht. Wir würden das dann als Zwischenlösung gerne nutzen.
    Bei dieser Zwischenlösung wollen wir den Tiny nicht nur abstellen, sondern und auch ab und zu nutzen (uns dort aufhalten und ggf. auch übernachten).
    Somit sollte es unter die Nutzung als Wochenend- bzw. Ferienhaus fallen, eine Nutzung als Wohnwagen ist vermutlich problematisch.
    Beide Stellplätze liegen im Außenbereich, sollten aber wegen der Teilnutzung nicht generell verboten sein.


    Meine erste Frage ist: ich habe gelesen, dass das Gebiet erschlossen sein muss. Was genau heißt das?
    Reicht es, wenn die Möglichkeit da ist, also, dass an der Straße Leitungen für Wasser, Strom, Abwasser vorhanden sind oder
    ist man gezwungen diese Leitungen auch zu nutzen bzw. von der Straße bis zum Tiny legen lassen?
    Für eine Zwischenlösung lohnt sich meiner Meinung nach das Anschließen nicht, da dies mit relativ hohen Kosten verbunden wäre.


    Ich habe jetzt versucht mir die Karten online anzuschauen, aber ich bin mir nicht sicher ob ich nicht noch etwas genaueres benötige.
    Auf der folgenden Seite https://www.minden-luebbecke.d…ional-und-Bauleitplanung/
    habe ich das gefunden: "Die Bebauungspläne finden Sie im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke."
    Dort habe ich dann rausgefunden, dass die Flurstücke als Nutzungsart mit Grünland definiert sind, mehr Infos finde ich allerdings nicht.
    Auch auf der Seite der Stadt: https://www.espelkamp.de/Bauen/Stadtplanung/Bauleitplanung wird ebenfalls auf das gleiche Geo-Portal mit diesen Worten verwiesen: Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen können über das GEO Portal des Kreises Minden-Lübbecke eingesehen werden.


    Die zweite Frage also: Was heißt das jetzt genau, darf man dort ein Tiny hinstellen?


    PS: Anbei ein Screenshot von dem Flurstück.