Hallo Stefan,
Danke fürs Willkommen!
Genau, das Grundstück liegt im Innenbereich und es gibt einen Bebauungsplan. Also theoretisch bebaubar.
Nur ist das Grundstück die hintere Hälfte eines jetzt geteilten Grundstückes. Zum einen wurde das Überfahrtsrecht über den vorderen Teil aufgegeben und außerdem sagt der Bebauungsplan, dass Häuser nur so weit nach hinten gebaut werden dürfen, wie das hinterste Haus in der Straße (oder so ähnlich). Und wenn man diese Linie zieht, bleibt auf besagtem Grundstück glaub ich nicht mehr viel bis keine Fläche, die bebaut werden darf, ohne Genehmigung zur Überbauung.
Ich habe das beim Bauamt angefragt, wie es sich nun genau verhält bzw. nach einem Termin gefragt, leider habe ich dazu noch keine Info bekommen.
Ich habe gar keine Vorstellung, wie die Chancen sind. Entsprechend groß ist die Spannung!
Liebe Grüße
Micha