Beiträge von Albert

    Guten Morgen Stefan


    Bei jagdlichen Einrichtungen, wie z. B. ein mobiler Hochsitz, gilt erstmal nur die Uvv. In der VSG 4.4, § 7, Hochsitze, Absatz 2. bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist.


    Die Größe einer mobilen Kanzel ist nicht per Gesetz geregelt, ich habe 7 Fahrbare Kanzeln im Revier, die werden jährlich von der Berufsgenossenschaft kontrolliert, Mängel angezeigt und behoben.


    Ich werde aber trotzdem mal beim Bauamt nachfragen.
    § 35
    Baugesetzbuch (BauGB) ist so glaube ich da nicht anwendbar, beim Holzeinschlag einmal im Jahr habe ich auf ne fahrbare Hütte im Wald.


    Grüße


    Albert

    Guten Morgen,


    vielen Dank für die nette Begrüßung, ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft habe 6 Kinder, alle mittlerweile aus dem Haus.


    Meine Freizeitaktivitäten Jagd, Angeln, Wandern.


    Ich bin noch Berufstätig, aber möchte mich schonmal mit dem Leben danach auseinandersetzten. Oft übernachte ich, auch im Winter im Jagdrevier, einfach so ohne Zelt.


    Mir kommt es oft in den Sinn, mir eine kleine fahrbare Hütte zu bauen um auch mal eine Woche draußen zu bleiben. Ich habe mir natürlich euer Rechtliches schon mal angeschaut und bin erstaunt, wie kompliziert die Sache ist.


    Ich habe im Revier 4 Ha eigenen Wald mit einem kleinen Teich, und dachte, da stellst du dir so ein kleines Blockhaus hin, allerdings ist die Befürchtung das dieses nicht lange heile bleibt.


    Da kam die Idee mit dem TinyHouse, zur Jagd mit rausnehmen, aber dann wieder zurück auf den Hof. Ich habe schon konkrete Vorstellungen, wie Photovoltaikanlage und Solaranlage. Ein Holzofen muss rein, ja das ist die Grundidee, 5x 2 Meter würde mir reichen.


    Soweit erstmal meine Gedanken...


    Grüße Albert