Wenn es hilft, mache ich das gerne.
Ich plane den Bau eines Tiny Houses. Dieses soll mobil sein und ist demnach in der Höhe begrenzt. Deshalb soll das 1. Stockwerk unter 1,50 Meter Raumhöhe bleiben. Ich möchte diese dort entstehenden Räume schließen (mit 4 Wänden und Tür) und entsprechend nutzen, somit sind es Aufenthaltsräume.
Die niedersächsische Bauordnung (NBauO) schreibt jedoch im Dachgeschoss eine Raumhöhe von mindestens 2,20m auf mindestens der halben Fläche vor.
Aber: Bei dieser Berechnung werden die Teile des Raums, die unter 1,50 Meter sind, ignoriert, vgl. §43 I 2 NBauO.
Bei dem besagten Raum wären das 100% der Fläche.
Also meine Frage: Wie bewertet die Baubehörde ein solches Bauvorhaben? Lehnt sie ab? Wenn ja, mit welcher Begründung?