Hallo Dietmar,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Wenn man einen Wohnwagen länger als zwei Wochen auf seinem Grundstück stehen lässt muss man ja auch einen Bauantrag stellen. Ich frage mich wie die die baurechtlichen Vorgaben einhalten? Ein Wohnwagen hat ja auch nicht mehr als eine Schaumdämmung.
Da wäre ein "normales" Tiny House mit einer hinterlüfteten Fassade und einer normalen Dämmung ja fast schon einfacher...
Oder ob es da vielleicht einen Trick gibt, wenn man einen kfz-Stellplatz für ein Wohnmobil anmeldet?
Außerdem frage ich mich, ob ich mir vielleicht selbst ein Bein stelle, wenn ich das Bauamt direkt kontaktiere und nachfrage was gewährleistet sein muss, weil ich hier im Forum schon gelesen habe, dass man das nur mit versierter Begleitung machen soll.
Theoretisch habe ich einen Architekten und einen Bauingenieur an der Hand, aber ich habe das Gefühl, dass mein Unterfangen so speziell ist, dass die mir auch nicht richtig helfen können. Ich bin mir einfach nicht sicher was die klügste Vorgehensweise ist, da ich zeitnah entscheiden muss, ob ich den Wagen kaufe oder nicht.
Es handelt sich bei mir übrigens um einen bereits fertig ausgebauten Schaustellerwagen, der mehr als 3,5t wiegt. Es käme also nicht in Frage ihn zu kernsanieren. Ein Trecker steht auf dem Hof mit dem wir ihn jederzeit bewegen können. Und das private Grundstück ist eine land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche. Die Inhaberin würde den Antrag für mich stellen, da ich für sie arbeite.
Also vielen Dank nochmal! Toll, dass es so ein Forum und Menschen wie dich gibt, die sich meiner Fragen annehmen =)
Einen schönen Ostermontag noch!