Beiträge von Rootsche

    Das Thema ist zwar schon alt und dein Vorhaben, ist da was draus geworden?


    Da ich mich gerade mit der selben Thematik befasse, hole ich einfach mal das Thema aus der Versenkung hervor ehe ich ein neues eröffne.


    1. Auf was muss man bei der Grundstückssuche achten, wenn man ein solches Vorhaben realisieren möchte?


    Ein Wochenendgebiet dient ja meistens der Erholung, ergo ist hier ein Gewerbebetrieb schwer vorstellbar bzw. meiner Kenntnis nach nicht erlaubt.
    Außenliegende Grundstücke dürfen meist nicht bebaut werden bzw. nur unter strikten Voraussetzungen (Landwirtschaftsbetrieb etc.)
    Ein reines Gewerbe/Industriegebiet hat meist nicht den nötigen Charme um dort Touristen zu beherbergen.

    Hallo Sigi,


    den von dir angesprochenen Passus aus dem Gebäudeenergiegesetzes meinte ich auch, Volltreffer. Auch ansonsten ist deine Antwort sehr hilfreich und ausführlich. Ich bedanke mich hiermit schon mal vielmals bei Dir!


    Morgen werde ich mir deine ganzen Ausführungen nochmal in Ruhe durchlesen, und ggf. nachhaken. Gesucht hatte ich schonmal über die Forensuche aber vermutlich mit den falschen Suchbegriffen wie Etage, mehrgeschossig usw.


    Gruß und Dank :)

    Hallo liebe Forenmitglieder, bei uns kam die Frage auf, wie es mit der Bemessung der Grundfläche bei mehrgeschossigen TH aussieht. Viele haben ja z.B. oben einen Schlafbereich mit sehr niedriger Deckenhöhe. Wird dieses bereits als Etage angesehen?


    Konkret kamen Fragen auf, weil wir eine Diskussion hatten bezüglich der 50m² Regelung und der Option mehrerer Ebenen im TH:


    1. Ab welcher Raumhöhe gilt eine Räumlichkeit als Etage / Geschoss ?
    2. Fliesst die Grundfläche der "2. Etage" bei Unterschreitung dieser Raumhöhe mit in die Berechnung der 50m² ein oder nicht?
    3. Gibt es weitere Kriterien die erfüllt werden müssen, damit eine Etage zu der Grundfläche hinzugerechnet wird bzw. etwas als eigenständige Etage / Geschoss gilt?
    4. Falls man aufgrund der Bauvorgaben ein Satteldach bauen muss, gelten hier die gleichen Vorschriften bei der Berechnung der Grundfläche (Also Bereiche mit Schrägen unter x Meter Höhe werden von der Grundfläche abgezogen)


    Mit jeckem Gruß