Beiträge von tuxtux

    ständig in Nutzung

    Um lang drauf zu sitzen würde ich einen ordentlichnen Bürostuhl nehmen, den man sich anpassen kann. Oder habe ich das "ständig" falsch verstanden? Wenn es um die Gesundheit geht, muß die Optik in die zweite Reihe rücken.
    OrthopädietechnikerInnen haben aber vielleicht noch eien Idee, wie mit einfachen Hilfen (ich denke gerade an Keilkissen, weiß aber nicht ob die für den Fall tauglich sind) ein besseres Ergebnis erreicht werden kann.

    Hallo,
    ich bin da jetzt kein Experte, aber genau so sollte man es nicht machen :( , was du ja schon erkannt hast.
    Das Holz muß mindestens unten Luft zum Metall haben und Wasser, das sich da ansammelt muß irgendwo hin frei abfließen können. Das noch weiter abzudichten verschlimmbessert es imo nur, aus dem Bauch würde ich sogar die Dichtbahn unten entfernen, damit es schneller abtrocknen kann, wenn es naß wird.


    Das beste wäre komplett neu aufbauen.
    Von außen könnte man versuchen den Metallrahmen zu isolieren, damit es eben keine zu großen Temperaturunterschiede gibt. Mit ein paar cm ist es da aber auch nicht getan und natürlich muß man Wärme-/Kältebrücken vermeiden. Warum du das nicht vorher gemacht hast, hat ja sicher einen Grund ;)


    Oder einfach so lassen, beobachten und für das nächste Bauprojekt daraus lernen. Das morscht dir jetzt nicht sofort weg, aber ewig (nehmen wir mal 50 Jahre, die eine ordentliche Bauweise locker hält, selbst, wenn man keine Eichenbalken verwendet) wird es nicht halten.


    LG Thomas

    Hallo,
    nicht mehr ganz tiny aber für ein Haus immer noch klein und völlig energieautark geplant: https://n-land.de/top-story/vollverziegelt
    Ich kann nur vermuten, daß der komplizierte Weg der Änderung des Bebauungsplans gegangen wird, weil es unbedingt diese Lage sein soll. Echten Bauplatzmangel gibt es hier nicht, Schnäppchen aber leider auch nicht.
    Ich versuche das Projekt zu beobachten, weil so ähnlich stelle ich mir meinen Alterswohnsitz auch vor.


    LG Thomas

    Die bayr. Bauordung erlaubt auf einem Grundstück insgesamt ein Gebäude max 75 m³ verfahrensfrei.

    Das lese weder ich noch der Fachmensch bei uns im Bauamt so. Nach dieser mündlichen Auskunft wurde das alte Gartenhaus zum Hühnerhaus und es entstand ein neues Gartenhaus, natürlich beide unter 75m³.
    Gefühlt interessiert sich bei uns aber in der Tat niemand dafür, was tatsächlich gebaut wird so lang es keine Anzeige gibt selbst wenn man es von der "Hauptstraße" aus sieht.


    LG tuxtux

    EneV konform!

    Du meinst sicher GEG-konform unter 50m² sind die Unterschiede aber gering.


    da kommt man nur auf 15-16 m² Grundfläche.

    Ja und? Um den Dreh liegen die "Bauwägen", die hier viele planen doch auch.


    also keine Mit-Nutzung Heizung

    Nahwärmenetze werden gefördert, dann muß die Heizung eben in ein eigenes Gebäude (z.B. eines bis 75m³ )


    Ziegelstärke

    Der TS schreibt nur rot, nicht Ziegel.

    geputzt und gestrichene Mauerflächen

    Da fragt man sich schon, wie alt der BPlan schon ist. Von außen ist doch heutzutage fast immer die Isolierung dran und die ist nicht wirklich gemauert, wird aber in der Regel "verputzt" und gestrichen hat also den selben optischen Eindruck.

    rot gedeckte...

    Muß da auch eine rote PV drauf? Wegen deren Effizienz könnte man versuchen vieles zum Thema Dach auszuhebeln.


    Grundstück 2-3 Tinyhäuser

    Ist das überhaupt erlaubt? EFH-Grundstücke erlauben typsich nur ein EFH. Du kannst in Bayern aber natürlich die 75m³-Regelung nutzen. In dem einen "zulässigen" Haus dann gemeinsame Heizung oder auch eien gemeinsame Waschküche unterbringen, sonst wird es bei 75m³ recht eng.


    LG tuxtux

    Wenn Du den Wagen nicht "nutzt", dann handelt es sich nur um einen Stellplatz, hierzu kenne ich die Regelungen bei Dir nicht. In Bayern gibt es eine Garagen und Stellplatzverordnung.

    In Bayern gilt auch das Baurecht, wenn er dauerhaft (ich meine länger als drei Monate) abgestellt ist. Auch in Hamburg wird es für Land- und Forstwirtschaft Sonderregelungen im Baurecht geben und da würde der Gartenbau dazu gehören. Da er aber ausdrücklich nicht der Gärtnerei dienen soll (da wäre es durchaus als Unterstand/"Baubude" denkbar), fällt das auch flach.


    Zur Einkreisbremse - da dürfte es schwierig werden eine passende Zugmaschine zu finden. Selbst Oldtimer sind in aller Regel umgerüstet und die wenigen anderen stehen im Museum. 25km/h geht eigentlich (TM) auch nur unter bestimmten Umständen, u.a. in der Land- und Forstwirtschaft oder im Schaustellergewerbe. Mal ein paar km über Nebenstraßen ziehen, ist rein praktisch drin, aber rechtlich schon Grauzone. Verkehrssicher muß er dazu aber auch ohne TÜV sein.
    Kurz - am besten auf einem Tieflader transportieren.


    Wenn du nicht wirklich isolieren willst, pflanze Bäume auf die Südseite. So wie du es planst, setzt du dich im richtigen Sommer nicht mehr oft rein ;)

    Nettes Produkt, erinnert mich an den PV-Heater, der aber leider viel zu teuer war.

    In der Regel wird heißes Wasser aber morgens und abends benötigt.

    Dafür hat man ja keinen Durchlauferhitzer sondern einen Boiler, der warmes Wasser speichert.


    Nebenbei - es gibt auch Boiler mit Wärmepumpe, die brauchen nur wenige 100W bei 230V, also ideal im tagsüber Überschüsse zu verheizen. Aber ich will den Werbethread nciht mit Links zu anderen Anbietern füllen ;)

    So alt ist das Thema ja noch nicht, es nicht auszugraben...


    Was ist eigentlich Landschaftsverbrauch?
    Auch, wenn ich nicht so wohnen möchte, gibt es hier ein Haus, das ist nach einigen Jahrzehnten (ganz bewußt) so zugewachsen, das sieht man im Sommer gar nicht mehr und im Winter kaum.
    Wie oben schon geschrieben - wenn man für 30m² Wohnfläche 30m² Parkplatz befestigen muß, wo ist dann der Grund für den hohen Flächenverbrauch?


    Aber zum Thema: ich sehe die große Chance von Tinyhouses in der Nachverdichtung. Wer teilt schon gerne sein 1000m² Grundstück etwa hälftig, damit da noch ein "richtiges Haus" drauf Platz hat? Auf 150-200m² (plus nötiger Erschließung) zu verzichten oder anders gesagt, nicht mehr pflegen zu müssen - man wird ja nicht jünger, könnte eher gehen.
    Wird meist innerhalb der Familie bleiben und dann stellt sich beim Landschaftsverbrauch die Frage ob die eine oder zwei Personen nicht auch im "richtigen Haus" Platz hätten. Man also pro Person doch wieder mehr Fläche versiegelt hat.


    Bei den Konzepten, vor allem in Städten, auf Flachdächern noch ein paar Tinyhouses unterzubringen, sieht das schon günstiger aus. Da könnte man bei ähnlicher statischer Belastung wohl in Holzbauweise mehr Wohnraum schaffen. Wo man dort die vorgeschriebenen Stellplätze hernimmt, habe ich nicht verstanden. Bei einem Projekt soll ja sogar das Oberdeck eines Parkhauses verwendet werden, also sogar Parkplätze reduziert werden.

    Der Notar muss die Eintragung der Baulasten ins Grundbuch veranlassen.

    Danke für die Konkretisierung, so hatte ich das gemeint.
    Ich hatte mich, wie zitiert, nur auf Strom und Telefon bezogen, da gibt es keine Anschlußpflicht. Wasser und Abwasser ist kommunal geregelt, wüßte nicht, daß man irgendwo ohne bauen darf. Ausnahmen bestätigen die Regel, in Bayern etwa abgelegene Almhütten. Dort gibt es dann Pflichten das Wasser regelmäßig untersuchen zu lassen als wäre man ein Stadtwerk mit Millionen Kunden und für das Abwasser eine Kleinkläranlage zu betreiben.
    Edit: vereinzelt gibt es örtliche Anschlußpflicht etwa an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung. Da geht es aber eher um Innenstädte und spezielle Baugebiete wo dann auch der Betrieb von eigenen Feuerungsanlagen verboten ist.

    Hallo,
    nur ein kleiner Hinweis:

    Das bedeutet Versorgung mit [...] Strom, Telefon [...] muss

    steht nirgends geschrieben, daß man das haben muß. Verkauft sich sicher schlecht, wenn man keinen Stromanschluß hat, aber damit sollen sich dereinst meine Erben rumschlagen. Senkt den Wert und damit die Erbschaftsteuer ;)
    Sonst gilt - wenn man schon beim Notar ist, kann der auch die nötigen Dienstbarkeiten oder Wegerechte in den Vertrag aufnehmen. Womit wir wieder beim Erbe/Verkauf sind - spätestens nach einer Generation erinnert sich niemand mehr, was im Grundbuch geschrieben ist. So entstehen in der Tat völig unnötige Nachbarschaftsstreitigkeiten.


    Die DIN kann man käuflich erwerben beim Beuth Verlag.

    Danke, das ist mir bekannt, aber zu teuer um da hin und wieder mal was nachzusehen. In diesem Fall wußte ich aber noch nicht mal, daß es dort zu finden ist, weil meine Suche im Netz bis zur Antwort von @Catweazle hier erfolglos war.


    LG tuxtux

    Hallo,

    Wenn du mal durch die Ortschaften fährst, merkst du, dass die Verpflichtung Stellplätze für Neubauten zu schaffen mehr als sinnvoll ist, weil der öffentliche Verkehrsraum durch stehende Fahrzeuge völlig überfüllt ist.

    OT: das Problem dabei ist doch, daß es keine Nutzungspflicht gibt. Will sagen - die Garage(n) stehen voller Gerümpel und die Autos auf der Straße (bzw. hier oft auf Grünstreifen neben der Straße oder auf dem Gehweg, wogegen die Kommune nicht vorgeht. Die sind noch von der Sorte - "Hauptsache der Autoverkehr fließt").
    Bei uns gibt es die Möglichkeit bis zu einer Maximalwohnfläche nur einen Stellplatz stellen zu müssen. Eigentlich für z.B. Einliegerwohnungen gedacht, paßt aber auch für Tinyhouses. Die Stellplatzsatzung der Kommune kann man übrigens auch ändern, da ist halt viel Überzeugungsarbeit zu leisten.
    Zu einem anderen Beitrag - In der "Spielstraße" ist das parken übrigens außerhalb der markierten Stellflächen verboten. Da bleibt einem nichts anderes übrig als selbst Stellplätze zu schaffen oder außerhalb zu parken.


    LG tuxtux

    Danke,
    das hilft mir weiter. Warum ich im Netz ohne die DIN nichts gefunden hatte, ist mir schleierhaft, da ich jetzt das wichtigste gefunden habe.


    tuxtux,
    der vorerst nicht mit Klarnamen auftreten will, da auch der Vorname nicht so weit verbreitet ist.

    Hallo,
    ich bin neu hier, endlich finde ich im Netz mal Leute die sich mit dem Thema beschäftigen ;)
    Könnte man das Flurstück teilen um mehrere Tinyhouses auf einem Grundstück unterzubringen, wenn der BPlan nur eines zuläßt? 3+m (Grenz-)Abstand muß man so oder so einhalten und hier gibt es auch historisch "seltsame", also nicht immer gerade Grenzverläufe, warum sollte das neu nicht gehen, um das Optimum rauszuholen?
    Was mich aber viel mehr interessiert ist, wie die 75m³ berechnet werden. Weder im Gesetz und im Netz finde ich nämlich keine Definition des dort verwendeten "Brutto-Rauminhalt". Eine Vorsprache (ist schon etwas her, da ging das noch einfach so ;) ) beim Bauamt ergab, daß etwa die Fläche unter einem Dachüberstand oder ab Unterkante Fundament (ich plane fest zu bauen um das Fundament als Wärmespeicher zu nutzen, vielleicht Schraubanker) oder die Aufdach-PV mitzählt. Wenn man dann noch nach GEG dämmt, bleibt eine geräumige Schlafkoje :(


    Ganz wichtig: uns ist bewusst dass weder die Eigentümer, noch die Stadt es zulassen würden, auf solchen Filetstücken langfristig für nur 2 Personen auf 30m² wohnen zu lassen.

    Bisher habe ich nie gehört, daß es verboten wurde. Wir wohnen hier auch zu zweit auf fast 200m², die leider so blöd gebaut sind, daß sie nicht sinnvoll teilbar sind, aber das wollen wir ändern. Wenn, dann wird es unattraktiv gemacht, wobei die Kommune wenig Möglichkeiten hat die Grundsteuer zu erhöhen, nur weil auf dem Grundstück ein "zu kleines Haus" steht und was anderes sehe ich nicht. Wenn man nicht Eigentümer ist, ist es natürlich blöd, der könnte die Pacht anheben oder kündigen und da gilt dann ja nciht mal der Schutz was Wohnraummietverträge angeht.


    Das war es für meinen ersten Beitrag,
    tuxtux