Beiträge von Risti

    Hallo, meine erste Info vom Bauamt über mein zukünftiges Grundstück ist folgende:


    das angefragte Grundstück xxxxx liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes xxxxx. Dieser weist das Grundstück als bebaubare Fläche aus, eine freistehende Wohnbebauung liegt im Rahmen der als Dorfgebiet festgesetzten Art der baulichen Nutzung. Als Hausart und Bauweise liegt ein freistehendes maximal 2-geschossiges Gebäude innerhalb des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung, wobei eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 0,4 als Höchstmaß der bebaubaren Grund- und Geschoßfläche einzuhalten ist. Sofern die ausreichende Erschließung durch die Stadt xxxxx bestätigt wird, ist das Grundstück bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich bebaubar.


    Die Xe stehen nur für die Flurnummer und Städte und Gemeinde ;)


    Kann man hiermit schon irgendetwas anfangen?


    Ich bin noch nicht festgefahren, was meine zukünftige Bebauung anbetrifft. Aber wie hoch stehen die Chancen für ein Tiny House?


    Was meint ihr?


    LG
    Christine

    Hallo an Alle,
    ich habe mich nach einiger kurzer Zeit als stille Mitleserin hier nun endlich angemeldet und möchte mich kurz vorstellen:


    Ich bin gerade dabei ein Grundstück in Hessen zu kaufen. Also Kaufvertrag ist eigentlich schon erledigt. Es müssen nur noch ein paar bürokratische Dinge erledigt werden, dann gehört es offiziell mir.


    Den Gedanke an ein Tiny House habe ich schon recht lange, aber die Umstände haben es bisher noch nicht zugelassen, mich intenisver damit zu beschäfitgen.


    Nun habe ich ein für mich perfektes Grundstück gefunden, was in einigen Jahren dann mein neues zuhause werden soll.


    Ob es ein Tiny House letztendlich wird, oder ein feststehenes kleines Haus steht noch nicht fest. Einziehen kann ich ohnehin erst in frühestens 5 Jahren.


    Daher habe ich nun genug Zeit in die Planung zu gehen.


    Mein Plan ist jetzt erst einmal, dieses Jahr das Grundstück als mein Eigentum nennen zu dürfen.
    Im nächsten Jahr möchte ich eine Bauvoranfrage stellen.
    Dann habe ich ja 3 Jahre Zeit das Haus zu bauen.


    So lange soll das Grundstück als Gartengrundstück dienen, wo ich am Wochenende mit meinem Camper hinflüchten kann.


    Ich freue mich auf regen Informationsaustausch.


    LG Christine