Hallo Tash,
wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, möchte die Gemeinde jetzt den Mietvertrag sehen, den ihr als Mieter mit dem Eigentümer schließen wollt. Das heißt, die Gemeinde möchte Einsicht in den Zweck bekommen, zu dem ihr das Grundstück mieten wollt, und sichergehen, dass der Inhalt eures Mietvertrags mit der Änderung des B-Plans übereinstimmt. Außerdem möchte sie den Eigentümer verpflichten, das Mietverhältnis mit euch zu schließen. Richtig?
Für rechtsverbindliche Aussagen müsst ihr euch mit einer Anwältin besprechen, am besten eine Fachanwältin für Mietrecht. Ich bin vor meinem ersten Staatsexamen, aber ich arbeite seit mehreren Jahren in einer Kanzlei für Mietrecht.
Was ihr machen könnt:
1.
Nehmt in eurem Vertrag die Bedingung auf, dass das Mietverhältnis erst dann zu Stande kommt, wenn der B-Plan geändert worden ist. Ohne Änderung, kein Mietverhältnis. Mit Änderung verpflichtet sich der Eigentümer sodann, mit euch das Mietverhältnis einzugehen.
Falls die B-Plan-Änderung nicht zu Stande kommt, müsst ihr nicht erst vom Vertrag zurücktreten, sondern der Vertrag ist dann gar nicht zu Stande gekommen. zB: "Sofern die Änderung des B-Plans durch die Gemeinde abgelehnt wird, erlöschen sämtliche Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag."
2.
Da ihr jetzt noch nicht konkret sagen könnt, wann die Änderung des B-Plans vollzogen ist, könnt ihr den Beginn des Mietverhältnisses auch nicht konkret festlegen. Deshalb rate ich euch, einen "weichen Zeitraum" anzugeben, zB "Das Mietverhältnis beginnt mit Vollzug der B-Plan-Änderung nach Mitteilung des Vermieters an den Mieter. Mit beiderseitgem Einvernehmen kann das Mietverhältnis auch später beginnen, spätestens jedoch 3 Monate nach Änderung des B-Plans. Die Festlegung des Beginns bedarf der Schriftform und wird Teil dieses Vertrags" oder so ähnlich.
Wichtig ist jedoch, dass ihr bereits jetzt den Vertrag abschließt. Dann ist es unerheblich, ob das Mietverhältnis in einem Monat oder in 12 Monaten beginnt - die beiderseitige Verpflichtung zum späteren Mietverhältnis besteht jedoch.
Beste Grüße
Terese