Beiträge von menirules

    Es gibt da keine Strömung, das Wasser steigt lediglich nach oben und bewegt sich dann kaum.
    Das Grundstück ist maximal unglücklich gelegen, weil von zwei Seiten Ausläufer eines Baches kommen, die hinter dem Haus wieder ineinander münden.


    Wie gesagt, an der Stelle an der ich das Häuschen abstellen möchte stand in den 40 Jahren meines Leben noch nie Wasser.
    Es würde auch nicht nur auf den Reifen stehen, sondern an mindesten 4 Punkten gestützt werden.
    Hier werde ich ohnehin einen Fachmann zu Rate ziehen und auch abklären, ob man das ganze vielleicht zuerst etwas aufschüttet, bevor man das Haus dort abstellt.


    Im Moment muss ich ohnehin meine Anfrage an das Landratsamt abwarten, ob die überhaupt eine Chance für eine Ausnahmegenehmigung sehen oder nicht.

    Hallo Sigi,


    danke für die Antwort.
    Wärmeschutz, Schallschutz usw. ist alles kein Problem, Abstand zum Nachbarn auch nicht. Viele Verordnungen ergeben ja auch durchaus Sinn und man hat bei vielem ja schon ein automatisches Eigeninteresse, dass das alles eingehalten wird.


    Nur eben die Sache mit der Wasserversorgung habe ich noch nicht so ganz kapiert und ich finde dazu auch weder bei der Gemeinde, noch beim Landratsamt eine Info.
    Anschluss an Frischwasser wäre ja gegeben, das Wasser käme durch einen (beheizten) Trinkwasserschlauch vom Anschluss am Haus.

    Strom wie gesagt selbst produziert oder über Starkstrom (der noch verlegt werden müsste) auch vom Haus.
    Letztendlich geht es vermutlich nur um das Grauwasser.
    Mal sehen was ich bei den zustelligen Behörden darüber in Erfahrung bringen kann.
    Aber wie muß ich mich dass denn letztlich vorstellen? Ich stelle das Haus einfach da hin, ohne irgendwen darüber zu informieren?
    Im Normalfall wird das niemals jemanden interessieren. Aber eventuell kommt vielleicht mal jemand vorbei und sieht nach ob ich was illegales mache?


    Gruß


    Stefan

    Hallo,


    ich schließe mich einmal diesem Thema an, da mich ähnliche Fragen bewegen.
    Ich plane die Anschaffung eines Tiny House und möchte das auf einem Grundstück abstellen, das bereits bebaut ist und teilweise mir gehört.
    Das Wasserwirtschaftsamt muss noch sein ok geben, da es sich um ein Hochwassergebiet handelt.


    Aber zur 75m³ Regel: Woran muss ich mich denn genau halten? Brauche ich Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom usw?
    Aus Kostengründen und auch weil ich das Haus nicht ewig dort stehen lassen möchte, sondern eventuell zu einem späteren Zeitpunkt mit Haus umziehen möchte, würde ich gerne Teil-Autark bauen.
    Sprich: Haus steht auf einem Hänger, verfügt über eine große, Leistungsfähige Solar-Anlage, evtl. sogar mit Stromspeicher.
    Alles elektrisch, also Fußbodenheizung, Elektro-Herd, Kochplatten etc.
    Alles was die Solar-Anlage nicht schafft (heizen im Winter...) würde ich gerne über einen Starkstrom Anschluss ins Haus einspeisen.

    Tanks für Frisch- und Grau-Wasser und Trenntoilette.
    Wäre das so im Rahmen des erlaubten? Oder ist ein Anschluss an Kanal und Frischwasser verpflichtend?

    Danke und Gruß,


    Stefan

    Guten Morgen,


    ein kleines Update dazu: Ich habe nun eine E-Mail an das Landratsamt geschrieben, ob sie mir Informationen dazu geben können und eventuell bereits solche Projekte realisiert wurden.
    Ob das generell möglich wäre, ein Tiny House auf Rädern (oder eventuell auf Stützen) im gesicherten Hochwassergebiet abzustellen.
    Da ich dafür nichts versiegeln muss und das Haus letztendlich "über" dem Wasser stehen würde, rechne ich mir da eigentlich relativ gute Chancen aus.
    Ich melde mich auf jeden Fall wenn es hier Neuigkeiten gibt!

    Gruß
    Stefan

    Hallo Stefan, danke für die Antwort.
    rechtlich dürfte es keine Probleme geben, denn alle Voraussetzungen für eine Genehmigung sind erfüllt, die da zb. wäre, dass die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt wird, der Abfluss nicht verhindert wird usw.
    Die Frage war daraufhin bezogen, ob da überhaupt das Bauamt informiert werden/hinzugezogen werden muss, oder ob man einfach an deren Nase vorbei handeln kann?
    Ich habe null Ahnung was sowas angeht, darum ist meine Frage eventuell etwas naiv.

    Servus,


    da ich neu hier bin, kurz zu mir: Mein Name ist Stefan, 40 Jahre alt und da sich meine Lebensumstände gerade ändern, plane ich mir ein Tiny House anzuschaffen.
    Dass es in Bayern unter 75 m3 möglich ist, ohne Bauantrag zu "bauen" weiß ich bereits. Das "bauen" setze ich deswegen in Klammern, weil ich das Haus einfach abstellen möchte, es soll also auf Rädern bleiben.

    Ich bin Miteigentümer eines Grundstücks, als Anteil einer Erbengemeinschaft. Vor einigen Jahren habe ich bereits einen Anlauf unternommen dort zu bauen (massiv), das Wasserwirtschaftsamt hat damals allerdings gleich gesagt, ich solle mir die Mühe sparen - Überschwemmungsgebiet.
    Tatsächlich handelt es sich bei dem Grundstück mittlerweile um ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet.

    Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob das Wasserwirtschaftsamt überhaupt mit reden kann, wenn ich ohnehin keinen Bauantrag stellen muss gegen den sie Einspruch erheben könnten?

    Das Überschwemmungsgebiet würde mich nämlich nicht davon abhalten, ein Tiny House da rein zu stellen.
    In den 40 Jahren meines Lebens stand auf dem Grundstück zweimal das Wasser. Kein einziges mal so hoch, dass ein Haus auf Rädern irgend einen Schaden genommen hätte.
    Hart auf Hart könnte man es im Zweifel weg ziehen, zur Einfahrt hoch. Sollte das Wasser einmal so hoch stehen, dann habe ich eh andere Probleme als das Tiny House ^^

    Hat jemand Erfahrung mit so einer Lage? Wäre es theoretisch möglich, ein Haus auf Rädern dort hin zu stellen?

    Danke für jede Anregung!