Beiträge von Pax

    Hallo zusammen,


    das Thema wurde auch hier angesprochen.

    Ich lasse mich jetzt einmal zu den Ausnahmeregelungen beraten. Genauer:

    • Zerlegbare Gebäude

    Auslegungen vom Bund zu §1 Abs.2 Nr.6. Achtung! Auslegung ist noch zum ENEV.


    „4. Die Verwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Raumzellen, bei der Errichtung eines Gebäudes kann als Indiz dafür angesehen werden, dass die Absicht einer Zerlegung und Wiederverwendung des Gebäudes besteht – in der Regel am anderen Ort, häufig mit anderer Nutzung und ggf. auch in anderer Form. Diese Bauweise für sich allein reicht aber nicht aus, um von einer Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 ausgehen zu können. Hierfür ist die Absicht des Bauherrn maßgeblich, das Gebäude nur für einen absehbaren Zeitraum zu errichten„


    Absehbarer Zeitraum ist im GEG nun zwei Jahre.

    • Vergleichsweise gleicher/niederiger Energieverbrauch (Innovationsklausel)

    Die Idee hier ist wohl das kleine Gebäude mit entsprechender Technologie durchaus einen niedrigeren oder vergleichbaren Energieverbrauch als ein Vergleichsgebäude haben kann. Das muss aber gutachterlich nachgewiesen werden. Ich habe nur von einem Tiny House Bauer aus Norddeutschland gehört, der quasi ein tiny Haus ein Jahr laufen und gutachterlich begleiten ließ. Ein privater Bauherr kann das wohl nicht leisten.


    Gruß, Pax

    Und man denkt ja beim Hausbau auch in längeren Zeiträumen. Wer weiß schon was GEG 2031 sagt.


    Also, wenn mobil, dann auf Rädern.

    Oder man benutzt das Tinyhouse immer nur als nicht dauerhaft Bewohnter Anbau an Bestand.

    Was passiert eigentlich, wenn bspw. das Haus nach den geltenden GEG gebaut wird und eine Genehmigung erhält. 10 Jahre später wird das Haus umgezogen, entspricht aber nicht mehr dem geltenden Wärmeschutz/Technik. Hat es dann Bestandsschutz obwohl wieder eine neue Baugenehmigung auf neuem Grund benötigt wird?

    Da sich hier ja auch einige Architekten tummeln, suchen wir Beratung um ein Baufenster zu erfahren.

    Bilder und Flurstück und gegebenenfalls Kontakt zum Nachbar sind vorhanden.

    Das Grundstück ist in Brandenburg. Kann jemand vermitteln oder helfen? Es darf auch etwas kosten. :)


    Alles weitere dann per PN.

    Ich bin mal gespannt, was bei den Erschließungskosten raus kommt. Da hängt ja viel von der Topographie und natürlich den Distanzen ab. So 1500-3000 € pro Meter muss man wohl rechnen. Auch würde mich interessieren, welche Anschlüsse man machen muss. Soweit ich weiß nur Wasser Abwasser in Deutschland.

    Gerne komme ich der Bitte um eine Vorstellung nach :)


    Derzeit wohnen wir noch in Regensburg planen aber in den nächsten 2-3 Jahren eine Veränderung. Was nicht heißt dass bereits in der Zwischenzeit ein Grundstück, Kauf-Anbahnung, Genehmigungsverfahren… anlaufen können.

    Die Tinys on wheels waren uns bisher zu klein… aber wir sind trotzdem noch offen dafür. Ausprobiert haben wir einen Airstream, ein selbstgebautes Tinyhouse bei Prag, eines von einem Zimmerer hier aus der Gegend und als nächstes ein Wikkelhouse in den Niederlanden.

    Grundstücke haben wir uns alles zwischen Lüneburg und Berlin und im Allgäu angesehen. Auch Portugal (der Norden). Baurecht macht nicht so viele Probleme dort und es Flatrate Steuersätze von 20% für manche Berufsgruppen.


    Die Reise wird eine Weile dauern. Bis dahin lese ich und nehme Euch mit wenn es was zu erzählen gibt.