Ich stand vor ein paar Monaten mit Vlemmix in Kontakt. Hier die Infos, die ich erhalten habe:
Thema zul. Gesamtgewicht:
Es gibt den MEGAPLATTOFRM 3500 und 5400… beide haben nur eine 3,5t Zulassung. Der 5400er (3-Achsen) könnte aber mit 5,4t belastet werden. Will man dafür dann aber eine Straßenzulassung, benötigt der Trailer ABS und Luftdruckbremsen, was aber nicht von Vlemmix angeboten wird und ca. 12.000 – 15.000€ extra kosten würde! Hat jemand eine Ahnung, ob das wirklich so teuer werden würde?
Thema Kupplung:
Standardmäßig sind die beiden Trailer mit einer Kugelkopfkupplung ausgestattet. Eine Maulkupplung kostet 130€. Beide Kupplungen können je nach Bedarf getauscht werden, da sie nur mit zwei 19mm Schrauben mit dem Trailer verbunden sind. Man wäre somit also relativ flexibel was das Zugfahrzeug angeht.
Zum Abschluss noch ein paar Infos zum Thema Überladung aus der StVO (auch von Vlemmix):
Überladung:
5% Überladung sind lt. StVo zulässig und die Stützlast wird nicht mitgerechnet da sie auf dem Zugfahrzeug lastet.
Maximale Breite der Ladung 2.55 m, darüber ist eine Sondergenehmigung nötig. Diese wird i.d.R. unkompliziert von der
Zulassungsstelle ausgestellt und gilt für ein Jahr. Kosten ca. 80 Euro. (falls teuer bitte mich um Alternativen fragen).
Überhang nach achtern: ab 1 m hinter der Beleuchtung muß tags eine rote Fahne, nachts ein rotes Licht dran. Bis 2 m sind erlaubt, auf Kurzstrecken bis 100 km bis 3 m Überhang.
Zulässiges Gesamtgewicht: Nach neuer EU-weiter Regelung zählt nur noch das tatsächliche Gewicht des Anhängers bei der Ermittlung einer evtl. Überladung. Anhänger müssen nicht mehr auf die zulässige Anhängelast des Zugfz. abgelastet werden. Anders ist es bei 100 km/h Zulassungen, dort zählt immer noch das z.G.g.
Rechtliche Konsequenzen bei Überladung: Bis 20% Überladung gibt es keine Punkte und das Bußgeld hält sich mit 35,- in Grenzen. Darüber gibt es dann Punkte und bei mehr als 30% ein Bußgeld von 235 Euro. Dieses erhöht sich jedoch bei weiterer Überladung nicht mehr. ACHTUNG: Im Ausland, z.B. in A, CH, I gibt es drakonische polizeiliche Maßnahmen und Strafen bei Überladungen
Alle Angaben ohne Gewähr!
Gruß
Daniel