Hallo, also ich muss jetzt doch noch mal wegen der EnEV nachfragen, weil hier die meisten Wände mit sehr hohen U-Werten einplanen. (Mein Wandaufbau übrigens auch )
Auf tiny-houses.de steht folgendes: "Nach der deutschen Energieeinsparverordnung ist bei Errichtung, Änderung und Erweiterung von Gebäuden ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Da Tiny Houses nicht die hiervon betroffene Mindestnutzfläche (über 50 qm) ausweisen, sind sie als „kleine Gebäude“ von dieser Pflicht ausgenommen (§ 8 EnEV 2014).
Allerdings sind die in Anlage 3 zu §§ 8 und 9 EnEV 2014 aufgeführten Wärmeschutz-Anforderungen an die Außenhülle zu erfüllen – welche jedoch in einem Bereich liegen, der ohnehin mit den meisten gängigen Baustoffen und Dämmmethoden erreicht wird. So liegt der maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizient für Außenwände bei 0,24 W/(m²·K) und für Fenster bei 1,30 W/(m²·K)."
... Und Türflächen von Außentüren dürfen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 1,8 W/(m2 · K) nicht überschreiten.
Also wie ich es verstehe darf man die Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überstreiten.... oder hab ich was übersehen?