Beiträge von weeSoh

    Hey,


    ich plane im Innenbereich (ohne Bebauungsplan und Gestaltungssatznug) ein festes Zelt als hauptsächlichen Wohnraum im Garten neben einem gebauten Haus aufzustellen.


    Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein sagt in § 76 Genehmigung Fliegender Bauten




    Mein Zelt sollte ja sowohl nach Punkt 1, als auch nach Punkt 4 genehmigungsfrei sein. Da ich es evtl. auch Gästen überlassen will, würde ich mich mal auf Satz 4 festlegen.


    1.2 Werden Fliegende Bauten länger als drei Monate an einem Ort aufgestellt, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um die Errichtung einer baugenehmigungspflichtigen Anlage handelt. Bei einer Aufstellung von mehr als sechs Monaten ist grundsätzlich von einer baulichen Anlage auszugehen, die einer Baugenehmigung bedarf.


    Sagt mir, dass ich bis 3 Monate keine Probleme bekomme und bis sechs Monate nur evtl. Probleme bekomme. Idee: zwei verschiedene Zelte, zwei Standorte (unterschiedliche Landkreise), die regelmäßig getauscht werden. Somit wird jedes Zelt dazu bestimmt, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt zu werden. :whistling:



    1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht.


    Das heißt, es könnte auch ein festes Dach über einem textilen Zelt errichtet werden, oder?


    Grüße

    Hallo Omania,


    ja, der Geschäftsführer will natürlich Häuser loswerden. :) Ganz so einfach ist es leider nicht. Steht dein Tinyhouse hinter dem Wohnhaus deiner Kinder, ist es ein eigenes Bauwerk, dass auch zu genehmigen ist. Das kann man natürlich machen, dann musst du aber eben auch alle Vorschriften wie EnEV etc einhalten.


    Dem TE ging es ja aber um vermietbare Standplätze und nicht das baugenehmigte "feste" Bauen von Tinyhäusern.


    Grüße

    Hey Antiel,


    Ich habe in keiner Zeile erwähnt, dass ich hier einen TH-Park errichten will.

    Ja, das stimmt. Aber es ist - zumindest meines Wissens nach - die einzige Möglichkeit, legal Standplätze zu vermieten. Und wenn dein Grundstück ausreichend groß ist, dann ist das Schaffen ja auch nicht mit großen finanziellen Mitteln verbunden. Fünf Stellplätze reichen aus, um als Campingplatz in den Bebauungsplan zu kommen.


    Auf einem normalen Wohngrundstück mit Wohnhaus bekommst du keine Dauer-Stellplätze genehmigt, d. h. du bräuchtest für die TinyHouses wieder Baugenehmigungen, die du aber im Aussenbereich nicht bekommst.


    Deswegen der "Umweg". Grüße

    Hey,


    jetzt könnte ja jemand argumentieren, dass Menschen mit immer weiter steigenden Wohn-Kosten nicht euren Ruhestand finanzieren sollten, aber ... naja.


    Wenn du Tiny House Stellplätze anbieten willst, solltest du dein Grundstück als Campingplatz ausweisen lassen und mit Segen der Komune die Möglichkeit Wohnsitz anzumelden im Bebauungsplan eintragen lassen.


    Auch wenn hier Menschen Tinyhouses für 100+ k€ kaufen, hoffe ich natürlich, dass euer Investment nicht aufgeht. :thumbup:


    Grüße

    Hey Jens,


    nein, wir haben noch nichts beantragt. Wir haben relativ neu ein Grundstück im Wohngebiet und haben überlegt, ob wir im hinteren Teil ein Tinyhouse bauen und den vorderen Teil vermieten. Auch eine Teilung des Grundstückes wäre denkbar.


    Vorteilhaft bei uns ist, dass es schon eine Bebauung in zweiter Reihe und damit auch eine Erschließung über einen Weg an die Rückseite des Grundstückes gibt.


    Ich häng mal einen Kartenausschnitt an, falls jemand erkennt, wo ich lebe, behalte er es bitte für sich. :whistling: :D


    In rot der potentielle Standplatz, in grün die neue Grundstücksgrenze, die wir uns vorstellen könnten. Wenn man die Zufahrt von hinten sichern könnte (glaube das ist ein Privatweg), dann bräuchte man ja vorne gar keine Zufahrt zur Straße. Ansonsten wäre aber auch eine 3 m breite Zufahrt möglich, also sollte es da keine Probleme geben.


    Was man nicht so gut sieht: die Häuser am unteren Rand der Karte sind nur über den Weg erschlossen. Auf der Rückseite schließt sich weitere Bebauung an. Es ist also definitiv zweite Reihe ...


    Mal sehen ...


    Grüße

    Im Moment wohne ich in einem Einfamilienhaus in einem Dorf. Ich habe also auch Nachbarn. Genau, mein Werkzeug ist in Keller und Garage und abgeschlossen. Weggekommen ist noch nie etwas.


    Wenn ich woanders bauen würde, würde ich mein Werkzeug immer im Van mit hin- und herfahren. Das würde ich nie irgendwo alleine lassen. :love:

    der Nachteil bei der Wechselbrücke ist das rangieren vor ort ist nicht gut möglichh.

    Ja, das ist das eine. Zum anderen darfst du die Wechselbrücke auch nicht einfach irgendwo abstellen. Ich hätte bspw gerne die Möglichkeit, mein TH mal eine Woche auf einem Parkplatz "zwischenzuparken" oder auch auf einem Campingplatz abzustellen. All das bleibt einem mit der Wechselbrücke verwehrt.

    Es gibt auch Wechselbrückenanhänger.

    Ja, aber hast du einen? Hast du mal geguckt, was die kosten? Also für einmal Rangieren wird man sich schon jemanen suchen müssen, der sowas hat. Und zumindest die Landwirte in meiner Umgebung haben zwar Trecker, aber keine Wechselbrücken-Anhänger. ^^


    Fragen, die ich mir in dem Zusammenhang stelle:

    • wie schwer kann ein Stapler bzw. ein Trecker heben? Könnte man die Wechselbrücke mit einem Stapler auf einen anderen Anhänger (Bauwagen, Heuwagen, Holzwagen, etc pp) stellen? Das würde das Rangier-Problem (und auch das Campingplatz-Problem) lösen.
    • Haltet ihr es für realistisch, die Wechselbrücke per Wagenheber / Kurbel-Stützen anzuheben und dann die Beine einzuklappen? Ich frenude mich auch gerade mit der Lösung an, will aber das TH im Normalzustand gerne möglichst nah am Boden haben. Schon alleine wg. der Nachbarn.

    Grüße

    80€ aber nur im Baumarkt, wenn es genug Garantie gibt, dass man regelmäßig austauschen kann

    Natürlich. Aber für die meisten Hobby-Bauer dürfte das trotzdem für 2 - 3 Tinyhouses reichen. :D Man muss ja nicht den 29,99 € Schrauber von Aldi nehmen, aber selbst ein Bosch im Koffer mit zwei 18 V Akkus und Ladegerät kostet unter 150 €.

    Falles noch jemand für Schleswig-Holstein inresessiert:
    Nach Camping- und Wochenendplatzverordnung § 14 (4) dürfen zwei Objete in einer Parzelle aufgestellt werden, die Abstände (5 m) müssen aber eingehalten werden.


    Allerdings dürfen pro WoWa 10 m² ohne Abstände überachte "Sitzgelegenheiten" errichtet werden. 5 * 2 m zu überdachen wäre also kein Problem.

    Hey Jens,


    hast du Lust, mit uns zu teilen, wie es weiter lief?


    Ich habe das gleiche überlegt, evtl. sogar mit einer Trennung des Grundstückes. Das Haus wäre von der Straße aus gar nicht sichtbar, da fällt mir eine "Verschandelung" des Ortsbildes nur schwer zu erkennen.


    Grüße

    Darf man das wenn der nur gepachtet ist?

    Ob man auf seinem Baugrund bauen darf? :whistling:
    Ich baue auch in meinem Garten im Wohngebiet. Geht doch erstmal niemanden etwas an, was du auf deinem eigenen Grund und Boden tust. Natürlich darfst du dir da ein Holzgestell auf deinen Anhänger bauen. Wer sollte es dir verbieten?


    Das mit dem Überdachen ist natürlich ein Punkt. Aber im Prinzip reichen auch große Planen, bis das Dach drauf ist.


    Eine kleine Handkreissäge und ein Akkuschrauber kosten je nach Marke 500-2000€

    Die untere Grenze liegt aber eher bei 80 € für beides zusammen und bei welcher Marke gibst du denn 2.000 € für einen Akkuschrauber und eine Handkreissäge aus? =O


    Ich sehe das auch so. Handkreissäge und Akkuschrauber kauft man selber. Braucht man jeden Tag, die sind so günstig, ich glaub die kann man gar nicht mieten. Was ich noch empfehlen würde ist eine Kappsäge. Da ist man auch ab 100 € dabei und die ist gut für alle, die sich nicht zutrauen, mit der Handkreissäge wiederkehrende rechtwinklige Schnitte zu machen. Mit einem selbstgebauten Anschlag sägt man damit Balken im Akkord auf gleiche Länge.


    Grüße

    Cool, danke dir. Die Dachsparren hast du nicht angesägt, sondern nur aufgelegt, oder? Oben mit Winkeln verschraubt, unten auch?


    Wie dick ist das Sperrholz an Boden und Wänden?


    Grüße, wee

    Hat jemand Erfahrung damit? Kosten? Anforderungen? Ich weiß nur: keine rausstehenden Kanten oder scharfe Ecken, die Fußgänger verletzen könnte. Beleuchtung sollte ja ok sein, wenn der vorher auch TÜV hatte. Ich will ja quasi nur die Wände wegnehmen und zum Plattform-Anhänger umschlüsseln.


    Grüße, wee

    Hey,


    verfolge deinen Bau. Sieht echt super aus. Kannst du nochmal kurz sagen, welche Maße dein Ständerwerk und deine Dachbalken haben?


    Grüße, wee

    Hey,


    ich bin auf der Suche nach einem Anhänger für meinen ersten Tiny-Haus-Anlauf. Ich will mich erstmal in das Thema einfinden, deswegen nichts zu großes. Es wird einfach nur ein "Raum", den ich hinten an meinen Van anhängen kann. Erst als Wohnzimmer, evtl. später als Badezimmer.


    Ich bin also auf Ebay Kleinanzeigen unterwegs und finde dort ein paar Anhänger, die mir von der Größe und dem Gewicht her zusagen würden. Weiß einer, wie das mit dem Typ des Anhängers aussieht? Kann ich bspw. von einem Pferdeanhänger einfach alles runter-rupfen und den als Plattformanhänger verwenden?


    Oder muss das in dem Fall in den Papieren umgeschlüsselt werden?


    Grüße, wee