Hallo zusammen

  • Guten Abend,


    ich möchte mich auch kurz vorstellen, damit ihr wisst, mit wem ihr es zu tun habt :-).


    Ich komme aus Hessen, bin 46 Jahre und bin seit ein paar Monaten daran, mich mit der Anschaffung von Wohneigentum auf einer für mich realisierbaren Grundlage zu beschäftigen. Ich habe ein Grundstück, das ich dafür nutzen kann.
    Tiny finde ich sehr spannend und habe dazu unzählige Fragen, vielleicht komme ich ja hier etwas weiter...


    Ein herzlicher Gruß


    Biggi

  • Hallo Biggi,


    was haste denn für Fragen? Vielleicht kann ich dir helfen
    Liebe Grüße aus Freiburg

    Wir bauen die etwas anderen Häuser. Ein rundrum rundes Konzept!
    http://www.rundwagen.de
    Firma Weg Weiser aus Freiburg
    Kevin Bortoli

  • Hallo Kevin,


    danke für dein Angebot :-).
    Ich bin ja noch ganz am Anfang meiner Entscheidungsfindung bzgl. Tiny, Gartenhaus, Bauwagen etc.
    Bei einem Tinyhouse finde ich super, dass es diese als in sich abgeschlossene Systeme gibt, also man die hohen Erschließungskosten nicht tragen muss. Andererseits habe ich hier auch etwas von einem Anschlusszwang gehört...


    Grundsätzlich möchte ich gerne wissen:
    1. Da wir in der Familie keine Handwerker oder handwerklich begabte oder interessierte Menschen haben, müsste ich das Tinyhouse so kaufen, dass fast alles von einem Handwerker oder einer Firma gemacht wird. Wo beginnen die Tinys preislich?


    2. Kann man sie sich irgendwo anschauen?


    3. Ist das Prinzip der TH im Prinzip das gleiche wie beim Wohnwagen? Also ein autarkes mobiles System?


    LG von Biggi

  • Hallo Biggi,


    um die Erschließungskosten kommst du nicht herum, selbst wenn du ein vollständig autarkes Haus hast, so muss das Grundstück trotzdem erschlossen sein, um ein Haus darauf zu bewohnen. Du kannst dich zwar evtl. vom Anschlußzwang befreien lassen, die Erschließung muss aber auf jeden Fall durchgeführt werden. Selbst ein Stellplatz auf einem Campingplatz muss mind. mit Wasser-. Abwasser- und Strom versorgt sein.


    Zu deinen Fragen:


    1.) Es gibt bereits Bausätze/Ausbauhäuser ab 27.000 €, ein fertig ausgebautes Tiny House on Wheels beginnt ab ca. 40.000 €, preislich nach oben offen. Tiny Houses ohne Räder gibt es schon ab 15.000 € aufwärts. Für ein halbwegs autarkes Tiny House wirst du mind. 100.000 € auf den Tisch legen, den Autarkie ist nicht gerade günstig.
    Es hängt ganz von dir ab, wieviel so ein Tiny kostet, denn es wird ja ganz nach deinen Wünschen und Bedürfnissen angefertigt.


    2.) Die meisten Tiny House Hersteller haben Musterhäuser, zum Teil auch zum Probewohnen (siehe Probewohnen im Tiny House). Du findest die Hersteller in der Herstellerkarte.
    Vom 24.-26. Mai findet wieder das Tiny House Festival in Karlsruhe statt, dort kannst du dir dieses Jahr 20 unterschiedliche Tinys anschauen.


    3.) Ein Tiny House on Wheels ist nicht ganz das gleiche wie ein Wohnwagen. Sie verfügen zwar wie Wohnwagen auch über Anschlüsse für Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung wie ein Wohnwagen, jedoch fehlt bei dem meisten Tinys ein Wasser und Abwassertank um auch mal 1-2 Tage ohne Anschluß betrieben zu werden. Ein Tiny ist eben ein Wohnhaus und kein Reisemobil, denn auch ein Wohnwagen ist nur bedingt autark.
    100% Autarkie ist machbar, dann aber extrem teuer. Allein für Wasseraufbereitung und Abwasserentsorgung gibt es sehr strenge Vorschriften, und eine 100% autarke Stromversorgung in Deutschland ist schon durch die Witterung nur mit großem Aufwand zu bewerkstelligen.

  • Hallo Dietmar,


    das mit dem Anschlusszwang ist mir noch nicht ganz klar. Ich weiß, dass das gemeindeabhängig ist, aber: Was bedeutet das konkret? Bezieht sich das aufs dauerhafte Wohnen?
    Ich könnte ja auch einen Wohnwagen draufstehen....


    Bin im Netz nicht fündig geworden...


    LG Biggi

  • Hallo Biggi,


    das steht alles hier im Forum - Tiny Houses und das deutsche Baurecht


    Ob Wohnwagen, Bauwagen, THoW, Modulhaus, Containerhaus usw. , sie sind alle mobil und zum Teil straßenverkehrsrechtlich sogar ein Fahrzeug. Aber in dem Augenblick wo du sie bewohnst, werden daraus Gebäude und unterliegen auf privaten Grundstücken dem Baurecht.


    Bei der Erschließung teilt es sich, vereinfacht gesagt, in zwei Teile.
    Den Teil der Gemeinde, beim dem Stromkabel, Wasser- und Abwasserrohre zu deiner Grundstücksgrenze verlegt werden, ein Zugang von der Straße zu deinem Grundstück vorhanden sein muss und evtl. auch noch Straßenbeleuchtung, Bürgersteig etc.
    Und dann den Teil auf deinem Grundstück, also Rohre und Leitungen zum Haus verlegen, entsprechende Anschlußstellen einrichten, usw.
    Je nachdem wo das Grundstück liegt und wie groß es ist, muss z.B. zwingend ein Anschluß für Löschwasser auf dem Grundstück sein.


    Die komplette Erschließung, also die Möglichkeit das Haus ans Ver- und Entsorgungsnetz der Gemeinde anzuschließen ist eine der Grundvorraussetzungen um ein Gebäude zum Wohnen auf einem Grundstück aufzustellen bzw. zu bauen.



    Der Anschlußzwang besteht erst einmal grundsätzlich überall wenn du ein Gebäude zum Wohnen baust oder aufstellst und unterliegt dem Hoheitsrecht der Gemeinde. Manche Gemeinden lassen keine Ausnahmen zu und bestehen auf ihrem Hoheitsrecht, dies ist oft bei Gemeinden der Fall die zugleich auch selber Energieversorger sind.


    Beim Strom ist es noch recht einfach, du kannst zwar den Stromversorger zwingen dich anzuschlie0en, umgekehrt kann dieser dich aber nicht zum Anschluß zwingen. 100% Strom Autarkie ist in Deutschland kaum umzusetzen, deswegen ist es sinnvoll zumindest als Backup einen Stromanschluss zu haben, auch wenn man nur ein paar Wochen im Jahr deren Strom verbraucht.


    Bei Wasser und Abwasser wird es schon schwieriger.
    Vom Abwasser kannst du befreit werden, die untere Wasserbehörde bestimmt dann allerdings wie du das Abwasser andersweitig aufbereiten musst, das kannst du nicht selber entscheiden.
    Fürs Wasser gelten extrem hohe Hygieneanforderungen. Du kannst einen eigenen Brunnen nutzen und von der Anschlußpflicht befreit werden, wenn du nachweisen kannst, das dein Wasser die gleichen oder höhere Hygienestandards hat wie das öffentliche Trinkwasser. Auch dies entscheidet die untere Wasserbehörde.


    Gruß
    Dietmar

  • Hallo Dietmar,
    eine Frage noch zum Anschlusszwang: Besteht dieser grundsätzlich für alles, was zum Wohnen geeignet wäre? Auch für ein Gartenhaus, das für Übernachtungen geeignet ist?

  • Der Anschlußzwang besteht immer, wenn das Gebäude zum wohnen genutzt wird und dementsprechend Wasser benötigt wird sowie Abwasser anfällt (Bad, Küche).


    Auszug aus Tiny Houses und das deutsche Baurecht:


    Jedes Wohngebäude, auch ein Tiny House, muss nach den Landesbauordnungen gewisse grundlegende Anforderungen erfüllen.
    Die LBO schreibt unter Wohnungen folgendes vor:

    (1) Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische haben. Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
    (3) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette haben.


    Ein Tiny House ohne Küche und Bad würde somit keine Genehmigung als Wohngebäude erhalten. Bad und Küche müssen vorhanden sein, somit unterliegt das Haus auch automatisch erst einmal dem Anschlußzwang.

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