Hallo,
ich hatte für mein Tiny egentlich mit 2 je 3m Breiten Modulen geplant.
Grund war der von mir vermutete geringe Genehmigungsaufwand.
Im Bekantenkreis gibt es jemanden, der hat problemlos eine langfristige Genehmigung für seinen überbreiten Bootsänhänger (bis 3m Breite).
Er darf ohne weitere Transport-Anmeldung jede Strecke im Bezirk fahren, muß lediglich Sontagsfahrverbote beachten.
Wie sind die Regeln für Transporte mit 4m oder 4,50 Breite?
Ist eine Einzelgenehmigung erforderlich? (Pro Bezirk, pro Bundesland?)
Ist ein Begeitfahrzeug erforderlich (evtl mit gelbem Blinklicht oder gar Polizei?)
Muß die Strecke vorher durch einen sachkundigen Transportleiter abgefahren werden?
All dies kann erhebliche Kosten verursachen, hat hierzu irgendjemand im Forum bereits Erfahrungswerte?
Hintergrund meiner Fragen:
Ich habe einfach mal mit 3m Modulen drauflos geplant, aber ich finde nun nur Anbieter welche 4 - 4,50 bauen und dann noch ziemlich weit weg sind. (keiner auch nur im gleichen Bundesland)
Gruß
Georg