Gedanken über TinyHouse als Ferienwohnung und Verkauf

  • Hallo liebe TinyHouseForum Nutzer,


    ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen. Ich will euch mal kurz meine aktuelle Lebenssituation und Gedanken schildern...


    Ich bin in der Automobilindustrie tätig und besitze noch ein Mietshaus. Aktuell beschäftige ich mich mit der Frage, wie es beruflich bei mir weiter geht, da ich mit meinem aktuellen Job recht unglücklich bin (laut, grelles Licht, wenig Selbstbestimmung).


    Daher überlege ich schon länger ob ich mich nicht beruflich umorientieren sollte oder mich einfach anderweitig selbstständig machen sollte. Durch die Erfahrung mit Vermietung bin ich letztens auf TinyHäuser gestoßen. Außerdem habe ich noch ein erschlossenes Grundstück.


    Jetzt ist der Gedanke ob ich nicht einfach mal nebenbei ein TinyHouse bauen soll und dieses dann auf diesem Grundstück als Ferienwohnung vermieten sollte. Der weitere Gedanke wäre, noch weitere Tiny Häuser zu bauen und diese evtl. zu verkaufen.



    Daher meine Fragen...


    1. Wie ist die aktuelle rechtliche Lage in Bayern zwecks Genehmigung? Muss ich ein TinyHouse auf Rädern genehmigen lassen? Brauche ich einen Bauplan, Statik etc. oder geht das auch ohne?


    2. Kann ich Tiny Häuser als Ferienwohnung nutzen und anbieten auf dem eigenen Grundstück?


    3. Wie ist ein TinyHouse Verkauf (gewerblich oder privat) geregelt zwecks Gewährleistung?


    4. Wenn ich ein TinyHouse verkaufe, was muss ich alles beachten? Muss da der TÜV was abnehmen oder muss da was auf den Hänger eingetragen werden?




    Ich bedanke mich schonmal vorab für eure Antworten und hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiter helfen :)



    Danke!


    Gruß Marco

  • Hallo Marco,
    in Bayern sind Tiny-Houses mit einem Volumen bis 75 m3 genehmigungsfrei. Du musst also keine Baupläne und Berechnungen einreichen. Sie müssen allerdings so gebaut sein, wie in anderen Bundesländern auch, also mit Wärmeschutz, Schallschutz, Gebäudestatik usw. Wenn Ferienhäuser nur im Sommer oder am Wochenende genutzt werden, also insgesamt weniger als 4 Monate pro Jahr, müssen sie keinen Wärmeschutz nachweisen. Ob ein Tiny House Räder hat oder nicht, spielt keine Rolle. Auf eigenem Grundstück kannst du Ferienhäuser vermieten, wenn deine örtlichen Bauvorschriften das zulassen. Das müsste man konkret prüfen (Ortssatzungen). Wenn du Tiny Houses gewerblich verkaufen willst, musst du selbstverständlich Gewährleistung garantieren. Du bist dann als Hausverkäufer gewerblich tätig. Ein Privatverkauf erfolgt ohne Gewährleistung. In der Regel kann dafür aber nur ein geringerer Preis erreicht werden. Wenn du Tiny Houses auf einem Trailer als "Ladung" befestigst, brauchst du keine TÜV-Abnahme. Der Trailer selbst muss natürlich zugelassen sein. Wenn du weitere Fragen hast, z.B. zur Aufstellung mehrerer Ferienhäuser auf deinem Grundstück, kannst du gern eine Persönliche Nachricht senden. Ich biete dir komplette Bauplanungsleistungen rund um Tiny Houses.

    Gruß sigi

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